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Urgent action: Ukraine: Drohende Abschiebung / Drohende Folter

Urgent Action

UA-Nr: UA-207/2007-2
AI-Index: EUR 50/004/2008
Datum: 07.03.2008

DROHENDE ABSCHIEBUNG / DROHENDE FOLTER

Weitere Informationen zu
Ukraine:

Herr Lema Susarow

Der tschetschenische Flüchtling Lema Susarow [englische Transkription: Susarov] befindet sich immer noch in der ukrainischen Hauptstadt Kiew in Haft. Das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) hat Lema Susarow als Flüchtling anerkannt und versucht, seine Aufnahme in Finnland zu veranlassen. Aber die ukrainischen Behörden weigern sich bisher, ihn freizulassen.

Im August 2007 stellte Lema Susarow beim staatlichen ukrainischen Komitee für Nationalität und Religion (State Committee for Nationalities and Religions - SCNR) einen Antrag auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus im Land. Aber zwischen Mai und November 2007 traf das SCNR wegen einer Debatte über die Richtlinien keine Entscheidung über den Status von Flüchtlingen. Das UNHCR in Kiew begutachtete den Fall von Lema Susarow und entschied am 22. August 2007 im Rahmen seines Mandats, dass er ein Flüchtling sei. Daraufhin reichte das UNHCR einen Antrag auf Eilverfahren ein und am 11. Oktober 2007 erkannte Finnland seinen Flüchtlingsstatus an und gewährte ihm die Aufnahme. Als das SCNR seine Arbeit fortsetzte, prüfte es ebenfalls seinen Antrag auf Flüchtlingsstatus und lehnte ihn am 15. Januar 2008 ab. Am 6. März 2008 schrieb amnesty international an den Staatspräsidenten Wiktor Juschtschenko mit der Aufforderung, Lema Susarow freizulassen und ihm freien Zugang zum UNHCR zu gewähren, damit er in Finnland aufgenommen werden kann. Bis heute hat er auf diese Aufforderung nicht reagiert.

Der UNHCR in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku hat Lema Susarow erstmals 2006 als Flüchtling anerkannt. Laut Angaben des UNHCR traf der Tschetschene Ende 2006 in der Ukraine ein. Die Russische Föderation forderte am 16. Februar 2007 seine Auslieferung und am 27. Juli 2007 entschied die Generalstaatsanwaltschaft, dem Auslieferungsgesuch stattzugeben. Er befindet sich seit dem 20. Juli 2007 in der Ukraine in Haft.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • die Behörden auffordern, ihren Verpflichtungen als Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nachzukommen, derzufolge die Abschiebung von Personen in Staaten, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr wäre, verboten ist;
  • die Behörden auffordern, Lema Susarow sofort freizulassen und ihm freien Zugang zum UNHCR zu gewähren, damit er in Finnland aufgenommen werden kann.

APPELLE AN:

Staatspräsident der Ukraine
Viktor Yushchenko
President of Ukraine
Bankovaya Str. 11
01220 Kyiv, UKRAINE
(korrekte englische Anrede: Dear President Yushchenko)
Telefax: (00 380) 44 255 71 61
E-Mail: postmaster ät ribbon.kiev.ua

Generalstaatsanwalt der Ukraine
Oleksandr Medvedko
Prosecutor General
Riznitska Str.13/15
01601 Kyiv, UKRAINE
(korrekte englische Anrede: Dear Prosecutor General)

Telefax: (00 380) 44-290 2851

KOPIEN AN:

Vorsitzender des staatlichen Komitees für Nationalität und Religion Oleksandr Sagan
Chair, State Committee for Nationalities and Religion
Vul. Volodymyrska 9
01025 Kyiv, UKRAINE
Telefax: (0038 0) 44 226 2339

Botschaft der Ukraine
S.E. Herrn Ihor Dolhov
Albrechtstraße 26, 10117 Berlin
Telefax: 030-2888 7163
E-Mail: ukremb ät t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Ukrainisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. April 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Russian, English or your own language:

  • calling on the authorities to fulfil their obligations as a state party to the 1951 Convention relating to the Status of Refugees (Refugee Convention), which says that refugees should not be returned to any country where their life or freedom would be threatened
  • requesting that Lema Susarov is immediately released and allowed full access to UNHCR so that he can be resettled in Finland.
    Quelle
    http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/D7B273AC2C33DD5FC1257408005301c4?open

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11.03.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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