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Urgent Action
UA-Nr: UA-063/2008
AI-Index: EUR 43/001/2008
Datum: 01.03.2008
DROHENDE ABSCHIEBUNG
- Schweiz
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Herr Anatole Zali, 18 Jahre alt, Kameruner
Dem 18-jährigen Anatole Zali droht die Abschiebung nach Kamerun durch die Schweizer Behörden. Anatole Zali bezeichnet sich selbst als schwul und Homosexualität ist in Kamerun illegal. Wenn er abgeschoben wird, droht ihm wegen seiner sexuellen Orientierung die Inhaftierung. Für amnesty international wäre er in diesem Fall ein gewaltloser politischer Gefangener.
Anatole Zali reiste am 3. Februar 2008 aus Kamerun in die Schweiz ein und beantragte Asyl, da man ihn aufgrund seiner sexuellen Orientierung bedroht hatte. In Kamerun soll Anatole Zali seinen Angaben zufolge Drohungen von der Polizei erhalten haben, zuerst in der Hauptstadt Yaounde und dann in Douala, wo er sich zu seinem Schutz bei seinem Cousin aufhielt. Sein Cousin wurde später unter dem Verdacht der Homosexualität von der Polizei festgenommen und für Anatole Zali wurde mit derselben Begründung ein Haftbefehl ausgestellt. Um der Festnahme zu entgehen, floh Anatole Zali in die Schweiz.
Anatole Zali beantragte im Flughafen Zürich Asyl, doch sein Antrag wurde am 14. Februar 2008 abgelehnt. Nach geltendem Schweizer Recht erhalten Asylsuchende keinen Rechtsbeistand auf Staatskosten. Deswegen musste Anatole Zali die Rechtmittel gegen den Ablehnungsbescheid seines Asylantrags ohne rechtliche Vertretung selbst einlegen. Man billigte ihm in Übereinstimmung mit dem Schweizer Asylverfahren nur fünf Tage zu, um dies zu tun. Sein Rechtsmittel wurde zurückgewiesen. Die Schweiz unterliegt den Verpflichtungen des Völkerrechts, darunter auch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die verlangt, Asylsuchenden Zugang zu einem fairen und zufriedenstellenden Asylverfahren zu geben und sie nicht in ein Land abzuschieben, in dem ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen würden.
HINTERGRUNDINFOMATIONEN
Das Kameruner Strafgesetz kriminalisiert Homosexualität. In Abschnitt 347 heißt es darin: "Wer sexuelle Beziehung mit einer Person gleichen Geschlechts unterhält, wird mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft und muss eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 bis 200 000 Francs (etwas 30,50 bis 305 Euro) zahlen."
amnesty international weiß von mindestens elf Männern, die zwischen dem 19. Juli und 1. September 2007 in Kamerun unter dem Vorwurf der "Ausübung der Homosexualität" festgenommen wurden und betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene. Die Festnahme aus dererlei Gründen läuft den Rechten auf Freiheit von Diskriminierung, Privatsphäre sowie Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zuwider, die in den internationalen Menschenrechtsabkommen garantiert werden, deren Vertragsstaat Kamerun ist.
Berichten zufolge werden Personen, die sich in Kamerun aufgrund ihrer angeblichen sexuellen Orientierung in Haft befinden, häufig zum Ziel von Misshandlungen im Gewahrsam. Oft wird ihnen von Mithäftlingen verbal und körperlich gedroht. Die Gefängnisse Kameruns sind überfüllt, die Sanitäranlagen unzureichend und das Essen ist schlecht.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte E-Mails, Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
- die Schweizer Behörden auffordern, Anatole Zali nicht nach Kamerun abzuschieben, da er dort aufgrund seiner sexuellen Orientierung Gefahr läuft, verhaftet zu werden, und darauf hinweisen, dass, sollte dies geschehen, amnesty international ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachtet würde;
- die Schweizer Behörden auffordern, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, darunter die Genfer Flüchtlingskommission, worin steht, dass Asylsuchenden Zugang zu einem fairen und zufriedenstellenden Asylverfahren gegeben werden muss und sie nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, in dem ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen;
- die Schweizer Behörden auffordern, Anatole Zali zu gestatten, seinen Asylantrag erneut zu stellen und ihm dafür einen vom Staat bezahlten Rechtsbeistand zu gewähren.
APPELLE AN:
Dr. Eduard Gnesa
Direktor des Bundesamts für Migration
Quellenweg 6
CH - 3003 Bern-Wabern
Schweiz
(korrekte Anrede: Dear Dr Gnesa)
Telefax: (0041) 31 325 86 82
E-Mail: eduard.gnesa ät bfm.admin.ch
KOPIEN AN:
Eveline Widmer-Schlumpf
Bundesrätin, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
3003 Bern
Switzerland
(korrekte Anrede: Dear Councillor)
Telefax: (0041) 31 322 78 32
E-Mail: info ät gs-ejpd.admin.ch
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
S.E. Herr Christian Blickenstorfer
Otto-von-Bismarck-Allee 4 A
10557 Berlin
Telefax: 030-3 91 10 30
E-Mail: info ät botschaft-schweiz.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Arabic, English or your own language:
- urging the Swiss authorities not to forcibly return Anatole Zali to Cameroon, as he is likely to face arrest because of his sexual orientation, noting that if he was arrested, Amnesty International would consider him to be a prisoner of conscience;
- calling on the Swiss authorities to fulfil their obligations under international law, including the UN Refugee Convention, which states that asylum-seekers must have access to a fair and satisfactory asylum procedure, and must not be returned to a country where they would be at risk of serious human rights abuses;
- calling on the Swiss authorities to allow Anatole Zali to resubmit his asylum application and to provide him with state-funded legal representation.
- Quelle
- http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/3C3744EC6950DD39C1257408005F714a?open
NADESHDA Mailbox e.V._ / 0211-9053863 (X.75) / 0211-9345453 (V.34)
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