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Bayerischer Landtag, 05.02.2004 und 26.03.2004
Zentrale Rückführungsstelle Würzburg
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Renate Ackermann (Bündnis 90/Die
Grünen) vom 05.02.2004 zur Außenstelle der Zentralen Rückführungsstelle
Nordbayern in Würzburg und Antwort des bayerischen Innenministers Günther
Beckstein vom 26.03.2004 im Wortlaut
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Renate Ackermann, Bündnis 90/Die
Grünen
- Trifft es zu, dass in Würzburg eine Zentrale Rückführungsstelle bzw.
eine "Außenstelle" der ZRS Nord eingerichtet wird und wenn ja, zu welchem
Zeitpunkt und zu welchem Zweck? Welche Befugnisse, Ziele und Aufgaben
soll die ZRS bzw. die "Außenstelle" im Einzelnen haben? Wie wird die ZRS
oder die "Außenstelle" organisiert und aufgebaut?
- Nach welchen Kriterien sollen Personen in Gemeinschaftsunterkünfte
eingewiesen werden, die der ZRS oder der Außenstelle unterstellt sind?
Trifft es zu, dass neben ausreisepflichtigen Asylbewerbern, die bei
Klärung ihrer Identität bzw. Passbeschaffung nicht mitwirken, auch
Asylbewerber eingewiesen werden sollen, deren Asylantrag als
"offensichtlich unbegründet" gilt oder rechtskräftig abgelehnt wurde?
- Welche Maßnahmen sollen zur Identitätsklärung und zur
Rückkehrförderung ergriffen werden?
- Welches konkrete Konzept liegt den beiden Projekten PIKO ("Praktikum
in kommunalen Organisationen") und RIA ("Reintegrative Ausbildung")
zugrunde? Ist eine Bezahlung der Praktikanten oder Auszubildenden
vorgesehen und wenn ja, wie hoch? Wie sollen die o.g. Projekte finanziert
werden und wer wird daran wie beteiligt sein?
- Trifft es zu, dass zielstaatsbezogene Abschiebehindernis beseitigen
soll, die sich aus mangelnder medizinischer Versorgung im Herkunftsland
ergeben, und wenn ja, wie und mit welchen Programmen?
- Trifft es zu, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern
bayernweit die finanziellen Mittel für neue Stellen im Bereich der ZRS
zur Verfügung stellen wird und wenn ja wie viele? Wenn ja, um welche
Stellen handelt es sich dabei konkret? Wie hoch sind die zur Verfügung
gestellten Mittel?
- Wie erklärt die Bayerische Staatsregierung die o.g. Ausgaben
angesichts der angestrebten Personaleinsparungen im Öffentlichen Dienst
und den drastischen Einsparungen im Sozialhaushalt auf Kosten von
Asylbewerbern, insbesondere der Sozialbetreuung? Sieht das neue Konzept
auch finanzielle Mittel für psychosoziale Beratung und Betreuung vor.
Um Drucklegung wird gebeten.
Renate Ackermann
Bayerisches Staatsministerium des Inneren, 26.03.2004
Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Renate Ackermann vom
05.02.2004 betreffend "Zentrale Rückführungsstelle Würzburg"
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu 1.:
Die Außenstelle Würzburg der Zentralen Rückführungsstelle (ZRS)
Nordbayern hat am 06.11.2003 ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Außenstelle
befindet sich auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung für
Asylbewerber und nimmt in der Erstaufnahmeeinrichtung die Aufgaben der
ehemaligen Ausländerbehörde wahr.
Die Betreuung der Aufnahmeeinrichtung durch die Zentrale
Rückführungsstelle ist Teil eines Gesamtkonzepts, durch das bessere
Ergebnisse bei der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung erzielt werden
sollen. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass bis zu 80% der
Asylbewerber behaupten, über keine Identitätsnachweise zu verfügen,
vorhandene Papiere pflichtwidrig nicht vorlegen oder über ihre Identität
und Staatsangehörigkeit täuschen, um nach negativ verlaufenem
Asylverfahren die Aufenthaltsbeendigung hinauszuzögern oder zu
verhindern. Die ZRS Nordbayern unternimmt daher besondere Anstrengungen,
um bei diesen Asylbewerbern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Hinweise
auf Identität und Herkunft zu erlangen und die Vorlage von Dokumenten zu
erreichen, die für eine spätere Passbeschaffung hilfreich sein können
(neben Pässen z.B. Führerscheine, Schulabschlusszeugnisse). In der
Aufnahmeeinrichtung in Zirndorf, wo die ZRS Nordbayern bereits seit mehr
als einem Jahr tätig ist, hat sich gezeigt, dass dies ein sehr
erfolgversprechender Ansatz eines neuen und innovativen
Rückführungsmanagements ist. Ziel ist es, bei negativem Ausgang des
Asylverfahrens (ca. 90% der Verfahren) die Ausreisepflicht zügig
durchsetzen zu können. Die Außenstelle ist organisatorisch der ZRS
Nordbayern der Regierung von Mittelfranken zugeordnet. Die Außenstelle
greift auf Personal der ehemaligen Ausländerbehörde der Stadt Würzburg
zurück, für das der Freistaat schon bisher die Kosten getragen hat.
Zusätzlich wird muttersprachliches Personal eingesetzt.
zu 2.:
In der von der Außenstelle betreuten Erstaufnahmeeinrichtung werden neu
eingereiste Asylbewerber bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den
Asylantrag, längstens aber bis zur gesetzlichen Höchstdauer von drei
Monaten untergebracht. Die Zusammensetzung der Bewohner hängt somit in
erster Linie davon ab, welche Fälle die Außenstelle des Bundesamtes für
die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in der Aufnahmeeinrichtung
Würzburg bearbeitet. Für Asylbewerber, deren Asylantrag als
"unbeachtlich" oder als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde,
sieht das Asylverfahrensgesetz vor, dass der Aufenthalt möglichst
kurzfristig und grundsätzlich aus der Unterkunft heraus beendet wird. Der
Außenstelle der ZRS Nordbayern in Würzburg ist für keine sonstigen
Gemeinschaftsunterkünfte ausländerbehördlich zuständig.
zu 3.:
Asylbewerber sind gesetzlich verpflichtet, vorhandene Pässe und sonstige
Identitätspapiere oder Unterlagen, die für die Feststellung der Identität
und Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein können, vorzulegen und an der
Beschaffung nicht vorhandener Identitätspapiere mitzuwirken. Sie werden
daher in Einzelgesprächen zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung
angehalten. Zu diesem Zweck werden auch muttersprachliche Mitarbeiter
eingesetzt. Die Angaben zu Herkunft und Identität werden ggf. mittels
vorhandener Informationsquellen (Nachschlagewerke, Karten, Adressbücher,
Internet etc.) auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Bei Zweifeln an der
Richtigkeit der Angaben wird versucht, den Sachverhalt in weiteren
Gesprächen mit den Betroffenen zu klären und auf wahrheitsgemäße Angaben
hinzuwirken oder zumindest weitergehende Hinweise auf Dokumente zu
erlangen, die für die spätere Passbeschaffung von Bedeutung sein könnten.
Die Außenstelle sieht ihre Aufgabe auch darin, die Asylsuchenden bei
Bedarf realitätsnah über die tatsächlichen Perspektiven eines weiteren
Aufenthalts im Bundesgebiet aufzuklären, da viele Antragsteller von
Schleusern mit falschen Versprechungen in das Bundesgebiet gelockt
werden. Wenn dies gewünscht wird, besteht auch die Möglichkeit,
frühzeitig über Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr zu
informieren und entsprechende Rückkehrhilfen zu vermitteln.
zu 4.:
Bei den Projekten PiKO ("Praktikum in kommunalen Organisationseinheiten")
und RiA ("Re-integrative Ausbildung") der ZRS Nordbayern handelt es sich
um Modellprojekte zur Förderung der freiwilligen Rückkehr. Ziel der
Maßnahmen ist es, berufliche Grundkenntnisse und -fertigkeiten zu
vermitteln, die im Heimatland von Nutzen sein können, und auf diese Weise
die Reintegration im Heimatland in beruflicher und sozialer Hinsicht zu
unterstützen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass der Ausländer
seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist, Identität und
Staatsangehörigkeit geklärt sind und der Ausländer glaubhaft erklärt,
nach Beendigung der Maßnahme freiwillig ausreisen zu wollen. Im Projekt
"PiKO", das allerdings in erster Linie für Bewohner der
Ausreiseeinrichtung in Fürth gedacht ist, werden in Zusammenarbeit mit
der Stadt Fürth Praktika bis zu drei Monaten angeboten, in denen
handwerkliche Fähigkeiten vermittelt werden. Dieser Ansatz erscheint
erfolgsversprechend, da in den jeweiligen Heimatländern nicht enge
handwerkordnungsrechtliche Bestimmungen die Umsetzung der gelernten
Fähigkeiten und deren Ausübung einschränken. Im Projekt "RiA" werden im
Rahmen einer meistergestützten, zweimonatigen Qualifizierung durch einen
beruflichen Bildungsträger (Institut IFI) abgeschlossene
Ausbildungsinhalte in verschiedensten Berufsfeldern vermittelt. Die
Ausbildungsinhalte werden individuell festgelegt und sind auf die
Bedürfnisse im jeweiligen Heimatland ausgerichtet.
Eine Bezahlung ist für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen bzw.
geleistete Arbeit nicht vorgesehen. Nach erfolgreichem Abschluss kann
jedoch bei Bedarf eine finanzielle Starthilfe für den Neuanfang im
Heimatland gewährt werden, die abhängig von der Höhe der
Ausbildungskosten ist und sich durch Einsparungen der öffentlichen
Haushalte im Falle der Ausreise rechtfertigt. Die Projekte werden als
Rückkehrhilfen durch das Sozialministerium gefördert. Für das Jahr 2004
ist ein Antrag auf Förderung durch den Europäischen Flüchtlingsfonds
(EFF) gestellt, über den noch nicht entschieden wurde.
zu 5.:
Wenn mit der Frage gemeint ist, ob es ein Programm gibt, das die
Beseitigung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse bezweckt, kann
dies bejaht werden. In Fällen, in denen eine Rückführung in das
Heimatland daran scheitert, dass z.B. dort eine lebensnotwendige
medizinische Versorgung nicht finanziert werden kann, besteht die
Möglichkeit, im Rahmen des Modellprojekts "Medizinische Hilfen im
Heimatland" dem betroffenen Ausländer den notwendige Geldbetrag
zweckgebunden zur Verfügung zu stellen. Dies erspart dem Sozialhaushalt
Kosten in beträchtlicher Höhe, denn die Aufwendungen liegen in den
geförderten Fällen deutlich unter denen, die bei Fortbestehen des
Abschiebungshindernisses für die medizinische Versorgung in Deutschland
anfallen würden.
zu 6.:
Über die bestehenden Haushaltansätze (vgl. 2.Nachtragshaushalt 2002/
Einzelplan 03 A bei Kap. 03 08) hinaus ist nicht daran gedacht, für den
Ausbau der Zentralen Rückführungsstelle Nordbayern neue Stellen zu
schaffen. Für die Zentralen Rückführungsstellen bei den Regierungen nebst
Außenstellen sind im Haushaltsjahr 2004 Personalkosten in Höhe von 1 488
000 ? veranschlagt.
zu 7.:
Der Aufenthalt von Ausländern mit ungeklärter Identität und Herkunft
stellt ein Sicherheitsproblem ersten Ranges dar. Ein Rechtsstaat kann
auch nicht hinnehmen, dass Ausländer ihre Identität und Herkunft
verschleiern, um einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Daueraufenthalt zu
erzwingen.
Gerade in Zeiten einer angespannten Haushaltslage kann nicht darauf
verzichtet werden, die Ausreiseverpflichtung konsequent durchzusetzen. Im
Jahr 2003 belaufen sich die Aufwendungen des Freistaat Bayern allein nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz auf ca. 143 Mio. ?. Kosten für ergänzende
Betreuungs- und Hilfsangebote und die Vorhaltung von
Verwaltungsstrukturen (Verwaltung, Gerichte etc.) sind darin noch nicht
enthalten. Je Leistungsbezieher fallen im Jahr Kosten in Höhe von ca.
6000 ? an, die im Falle der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung bei
leistungsbeziehenden Ausreisepflichtigen eingespart werden können. Die
genannten Personalkosten entsprechen dem Aufwand für die Unterbringung
und Versorgung von ca. 250 Leistungsberechtigten in einem Jahr. Durch die
Tätigkeit der Zentralen Rückführungsstellen können daher erhebliche
Einspareffekte erzielt werden, die die Personalkosten mehr als aufwiegen.
Umgekehrt sind mittel- bis langfristig erhebliche Zusatzbelastungen für
die öffentliche Hand zu befürchten, wenn der falsche Eindruck entsteht,
der Staat sei nicht mehr in der Lage, die Ausreiseverpflichtung
durchzusetzen und habe vor dem Missbrauch kapituliert.
Finanzielle Mittel für die Förderung der psychosozialen Betreuung und
Beratung in den staatlichen Unterbringungseinrichtungen sind im Haushalt
des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie
und Frauen vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beckstein
Staatsminister
res publica
'Die Würde des Menschen ist unantastbar'
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