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Genauerer Bericht zum Prozess in Giessen
Drei Tage nach dem Prozeß lässt sich einiges genauer fassen. Die Reaktion aller
ZuschauerInnen (egal von welcher "Seite") ist übereinstimmend: Das war ein
abgekartetes Spiel. Selbst die Bullen hatten den Prozess schon verlorengegeben,
als der Richter plötzlich und ohne Bezug auf das vorher Gelaufene die Urteile
sprach. Ob aus Angst vor der Obrigkeit oder aus versprochenen Vorteilen - das
Ganze ist nicht anders als mit einer abgesprochenen Sache zwischen den Eliten
im Giessener Raum erklärbar. Das hohe Strafmaß und der Verzicht auf die
Bewährung erzeugt aber auch eine höhere Wahrnehmung der Vorgänge in der
Auseinandersetzung von Gießen. Das bietet Chancen für die nächste Instanz -
aber auch dafür, die Logik von Repression, Strafe, Knast und Herrschaft
insgesamt zu thematisieren, anzugreifen und Alternativen zu diskutieren.
http://www.projektwerkstatt.de/prozess
Gießen ist eine der Städte, in der Aktionsgruppen und Ordnungstruppen sich
ständig gegenüberstehen und wo politische Aktion zum Alltagsbild dazugehört.
Sie taucht zwar nicht in den Medien auf (weil die Teil der Elite sind), aber
die veränderten Wahlplakate, Aktionen bei Wahlveranstaltungen, Einheitsfeiern
oder Totensonntagen, bunte Behördenwände, Fakes auf dem Briefpapier des
Bürgermeisters oder anderer Ämter, Flugblätter gegen die Lutherverehrung vor
und in Kinos und Straßentheater, Umsonstessen bis hin zum UtopieCamp schaffen
direkt eine Aufmerksamkeit.
In dieses Klima hinein schuf der Prozess einen besonderen Kristallisationspunkt
- nicht mehr, aber auch nicht weniger. Prozesse sind kein notwendiges Übel,
sondern Orte, an denen Staatsmacht und -interessen offenbar werden. Sie zu
Aktionspunkten zu machen, ist das Konzept kreativer Antirepression
(http://www.projektwerkstatt.de/antirepression), die nicht nur sich selbst
bejammert und an den Staat appelliert, sondern Repression demaskiert als gut
sichtbares Element von Herrschaftsausübung und Verhaltenskonditionierung.
Informationen zum Prozess, den Hintergründen usw. über die Internetseite
http://www.projektwerkstatt.de/prozess sowie über die Projektwerkstatt, Tel.
06401/903283 zu erhalten.
Vorher
Der Prozeß stellt einen der Höhepunkt von Repression gegen politische
AktivistInnen dar, die mit den seit Monaten in Gießen stattfindenden kreativen
Aktionen - von Straßentheater über Kommunikationsguerilla bis zu militanten
Aktionen - in Verbindung gebracht werden. Die Ermittlungsergebnisse der Polizei
sind katastrophal, da lag es nahe, mal mit erfundenen Geschichten von
verletzten Polizeibeamten das Problem zu regeln, das sonst nicht in den Griff
zu bekommen ist, weil die Polizei keine Straftat tatsächlich aufklären konnte.
Am 3.12.2003 wurde, wahrscheinlich in Zusammenhang mit dem Prozeß, das
Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft angegriffen. Tags drauf attackierte die
Polizei die Projektwerkstatt - auch nicht das erste Mal. (Bericht zu beidem:
http://www.de.indymedia.org/2003/12/68907.shtml). Es würde zum Stil der Polizei
passen, den Grund für die Hausdurchsuchung (Filmaufnahmen Überwachungskameras
auf dem Gelände) erfunden zu haben. Ebenso am Tag danach fand in Gießen am
Amtsgericht eine Lichterkette der Initiative "Sicheres Gießen" statt.
Staatsschutzchef Puff hatte am Vormittag die Einladungsflugblätter dazu
beschlagnahmen lassen. Am 9.12. fand auf dem Gelände des Amtsgerichts eine
Lesung statt. Die Polizei kesselt die TeilnehmerInnen und nimmt sie fest. Am
Folgetag (die Verhafteten sitzen immer noch im Keller des Polizeipräsidiums)
gibt die Polizei eine Pressemitteilungen heraus, die Verhafteten seien
festgenommen worden, als sie die Gerichtsgebäude mit Farbe beschmieren wollten.
Bei ihnen seien Utensilien dafür beschlagnahmt worden. Beides ist komplett
erfunden (http://www.de.indymedia.org/2003/12/69602.shtml).
Am 13. oder 14. Dezember 2003 werden in Grünberg die Polizeistation und die
Gallushalle mit Graffitis verziert - auch hier ist ein Zusammenhang mit den
Gerichtsprozessen zu vermuten. Im Zusammenhang damit durchsucht ein ständig
wachsendes Polizeiaufgebot ein Auto in der Nähe der Projektwerkstatt. Auf die
Frage, warum das so sei, antwortet eine Beamtin, "die da haben in Grünberg
gesprüht". Allerdings hätte sie keine Beweise
(http://www.de.indymedia.org/2003/12/69992.shtml).
In der Nacht davor wurden zwei Personen festgenommen, darunter ein Angeklagter.
Die Bereitschaftspolizei sichert viele Herrschaftsgebäude in Gießen. Nach
Aussagen von Bullen wird sie das auch noch einige Tage nach dem Prozeß machen
müssen.
Auf dem Weg zum Gericht ...
Das Sicherheitsaufgebot war erwartungsgemäß enorm. 50 BeamtInnen, vorwiegend
der Bereitschaftspolizei, sicherten die Gebäude und Nebengänge des Gerichtes.
Alle anderen Eingänge außer dem Haupteingang waren den gesamten Tag gesperrt.
Am Haupteingang gab es eine intensive Körper- und Taschenkontrolle sowie vor
dem Gerichtssaal eine zweite. Beide Male mit Teilausziehen & Co.
Nachts wurden zwei Personen verhaftet, darunter ein Angeklagter. Polizei
kontrollierte die Stadt überall. Morgens stand die ganze Gutfleischstraße Wanne
bzw. Funkstreife an Wanne.
Am Haupteingang
Die Kontrollen waren so intensiv und ja per Person zweimal, dass die letzten
Personen mit fast einstündiger Verspätung in den Verhandlungsraum kamen - was
aber nix machte, denn der Prozeß mußte ohnehin erstmal unterbrochen werden,
weil ein Angeklagter wegen der nächtlichen Verhaftung erstmal noch seine
Prozeßunterlagen holen mußte.
Und noch ein Bericht vom Eingang: "Bei der Kontrolle an der Eingangstür vom
Amtsgericht wurde ich zur Zielscheibe des Gespöttes der Beamten. Ich wurde wie
Andere auch am Hosenbund kontrolliert. Plötzlich hob die Beamtin mein Pulli und
T-shirt hoch, sodas ich fast mit blossem Oberkörper dastand. Das heisst die
anderen Justizbeamten und einige Bullen konnten meinen unbedeckten Busen sehen.
Darauf fingen sie an Würg und Stöhngeräusche zu machen,verdrehten angewidert
ihre Augen, lachten und meinten sie müssten meinen Busen als eklig und
widerlich betiteln. Die Kontrolleurin lächelte nur und meinte 'Sowas könnt halt
mal passieren!'"
Prozessauftakt
Alles begann mit dem Antrag der Angeklagten auf Unterbrechung, damit der in der
Nacht vorher in Polizeigewahrsam genommene N. seine Unterlagen holen konnte. So
verschob sich der tatsächliche Start auf 9.30 Uhr (statt 8.30 Uhr). Sodann
wurden die Personalien aufgenommen - begleitet von ersten Aktionen im Publikum
und zwei Rauswürfen. Die Angeklagten benannten ihren Protest gegen die
Zuschreibung von Nationalität und Familienstand. Der Staatsanwalt las die
Anklage vor. Die Angeklagten sagten aus, dass sie zur Sache sprechen würde,
aber sich vorbehalten, was, wie viel und wann.
Beweisaufnahme
Der Prozess war eine fast durchgehende massive Vernehmung der Zeugen aus
Polizei und Staat durch die Angeklagten. Mit bohrenden Nachfragen, Vergleichen
mit anderen Aussagen usw. gelang es ständig, die Zeugen in Widersprüche zu
verwickeln. Diese reagieren teilweise aggressiv mit Polemiken gegen die
Projektwerkstatt.
Bereits in der Anfangsphase machte Richter Wendel klar, dass er der Chef im
Saal war und wies autoritär immer wieder ZuschauerInnen zurecht, die auch nur
lachten, husteten oder klatschten. Wer nach einer Ermahnung nochmal irgendeinen
Laut von sich gäbe, fliege raus. Als dann eine Person nach erster Ermahnung ein
Pflaster quer über den Mund klebte, reichte Wendel auch das: Die Person wurde
von Vollzugsbeamten aus dem Saal getragen. Eine andere Person, die Konfetti
über die tragenden Beamten geworfen haben sollte, wurde ebenfalls rausgeworfen
- z.T. recht gewalttätig und ohne vorhergehende Ermahnung. Als wenig später die
Angeklagten den Antrag auf Rücknahme der Ausschlüsse stellte wegen der
fehlenden Ermahnung und weil sich der Richter augenscheinlich auch noch in der
Person geirrt hatte, wies Wendel den Antrag zurück. Weitere Rauswürfe während
der Vernehmungen gab es nicht, allerdings reagierte Wendel stets streng und
drohend auf jedes Geräusch. Bei Protesten nach der Urteilsverkündung kam es zu
einem weiter Rauswurf, als spontan die umgedichtete Hymne gesungen wurde:
Einheitsbrei und Recht statt Freiheit
Für ein ordentliches Land.
Danach laßt uns alle streben
Profitabel fürs Wirtschaftsland
Einfalt herrscht und Recht am Eigentum
Darin zählt das Leben nicht
Glüh als Ganzes statt des Ordnungswahns,
glühe Gießener Amtsgericht
Der Prozeß begann mit einem Antrag auf Verschiebung des Prozessbeginns, weil
einer der Angeklagten in der Nacht vor dem Prozeß verhaftet wurde und in
Begleitung von Polizei in den Gerichtssaal geführt wurde zu Prozeßbeginn. Er
konnte daher seine Prozeßunterlagen nicht holen. Der Prozeß wurde unterbrochen,
bis er die Unterlagen besorgt hatte. Danach folgte die Personalienbenennung und
dann die Verlesung der Anklageschrift, in der die Tatvorwürfe auch zu finden
sind (hier nicht wiederhol - siehe http://www.projektwerkstatt.de/prozess).
Danach erhielten die Angeklagten die Möglichkeit sich zu äußern. Sie kündigten
an, zur Sache aussagen zu wollen, aber ansonsten zu reden, was, wann und wo sie
es gerade für richtig halten würden.
Beweisaufnahme
Danach begann die Vernehmung der ZeugInnen. Der Richter hatte neben den Zeugen
der Anklage ausschließlich die ZeugInnen der Verteidigung zum Anklagepunkt 11
(Vorwurf 4) geladen. Durch Beweisanträge versuchten die Angeklagten, weitere
ZeugInnen hinzuzuziehen, was teilweise gelang, teilweise abgelehnt wurde. Der
Staatsanwalt hat nur müde rumgehangen und sich kaum beteiligt. Offenbar wußte
er um das vorher festgelegte Ergebnis, dass er sich nicht engagierte. Dass die
Anklageseite meist nur jeweils einen Bullen oder eine andere Staatsperson
benannte, hatte von Beginn an System. Die ausgedachten, verbogenen oder
sonstwie konstruieren Anklagepunkte würden noch wackeliger werden, wenn sich
die Zeugen bei ihren auswendig gelernten Erklärungen auch noch widersprechen
würden. So konnte Richter Wendel das vorher feststehende Urteil dann immer so
begründen: Der gehörte Bulle war glaubwürdig, die anderen 3, 4 oder 5 ZeugInnen
nicht. Fertig. Das Spiel ist bekannt und vor allem wirksam dort, wo es um
irgendwelche Vorgänge geht, die allein aus der Phantasie der Bullen selbst
kommt - also wo es keine Sachbeschädigungen u.ä. gibt, die mensch auch sehen
kann. Das war auffällig, dass gegen den Angeklagten B., der dann zu 9 Monaten
ohne Bewährung verurteilt wurde, vor allem Verurteilungen erfolgten zu den
Punkten, bei denen nicht nur ohne Beweis er verdächtig wird, sondern die
komplett von den Bullen ausgedacht wurden (Widerstand, Körperverletzung usw.).
Daraus läßt sich schlußfolgern: Kreative Aktionen werden kaum bestraft. Aber
wer zuviel stört in diesem Land, der bekommt eine ausgedachte Geschichte von
Gewalt gegen Bullen angehängt - gestützt auf die Aussage des getroffenen
Bullen. Und das reicht immer.
Die ZeugInnen wurden nacheinander angehört. Das lief in etwa in der Reihenfolge
der Anklagepunkt. War jedoch einE ZeugIn zu mehreren Punkten geladen, so wurde
er/sie/es gleich zu allen gehört. Ein bißchen Durcheinander war also immer
angesagt. Zunächst erzählten alle ZeugInnen von sich aus, dann fragte der
Richter. Anschließend wurde Staatsanwalt Vaupel (auch ein krasser
Projektwerkstattshasser) die Gelegenheit zum Fragen gegeben. Vaupel aber saß
ziemlich dümmlich im Saal herum, stellte meist gar keine oder sonst nur ein bis
zwei Fragen. Diese dienten immer dazu, den Zeugen auf die Sprünge zu helfen, um
offensichtliche Abweichungen von ihren Aussagen in den Gerichtsakten zu
korrigieren - und das war oft nötig, denn die Bullen waren erwartungsgemäß
schlecht. Zudem verlegte Vaupel seinen Schwerpunkt auf die Beobachtung des
Publikums, um dem Richter dann mitzuteilen, wer Laute von sich gegeben hatte.
Richter Wendel glaube dem griesgrämigen Vaupel auch immer sofort - ebenfalls
ein untrügliches Zeichen, welche Filzbeziehungen halt so bestehen.
Über die Beweisaufnahme und ZeugInnenvernehmung werden von verschiedenen
Beteiligten präzise Protokolle gefertigt, die hier nicht veröffentlicht werden.
Die eigenen Protokolle dienen zum Vergleich, wieweit die Gerichtsprotokolle
verfälscht werden. Das ist zu erwarten angesichts dessen, dass hier ein
politischer Prozess stattgefunden hat, dessen Ergebnis vorher feststand und bei
der der Richter keine Chance hatte, ohne Verlust seines Status in Giessener
Eliten etwas anderes zu machen, als die vermeintlichen politischen Quälgeister
zu entfernen. Ein Höhepunkt war die Vereidigung des Staatsschützers Schmitt
nach einer Serie von Lügen. Zudem hatte Beweisfotos unterschlagen (was das
Gericht nicht störte) und die Anzeigeerstatterin Gülle zur
Körperverletzungsanzeige gedrängt. Schmitt sprach den Eid mit Berufung auf Gott
und müsste nun seinen Dienst quittieren, wenn eine Falschaussage nachgewiesen
wird. Eine andere Angeklagte in einem weiteren Verfahren dürfte damit auf jeden
Fall raus sein, denn Belastungszeuge ist auch da KOK Schmitt und er müsste sich
widersprechen - was dann den Meineid beweisen würde. Aber vielleicht wird auch
einfach das Gerichtsprotokoll umgeschrieben ...
Das ließ sich auch draußen auf dem Flur sehen: Erwartungsgemäß hatten Bullen
und Justizpersonal immer Kontakt. Die VertreterInnen von Gießener Allgemeine
und Anzeiger waren, wenn sie nicht allein rumstanden, auch im Gespräch mit den
Bullen zu sehen. Der FR-Redakteur saß (immerhin!) meist allein rum. Keiner der
Journalisten sprach jemals mit den Angeklagten - also alles erwartungsgemäß.
Als die Nicht-Bullen nach der Mittagspause geladen waren (Gülle, Gail, zudem
noch ein Grüner als Unterstützer), sah mensch diese einträchtig zusammenstehen
- Grüne und CDU passen eben zusammen.
Plädoyers
Staatsanwalt Vaupel, der im Prozeß eine schlaffe Nummer bot, las als Plädoyer
eher noch mal die Anklageschrift vor und setzte sich mit den Zeugenaussagen
wenig auseinander. Ihm passierte aber dabei, bei einem der wenigen Momente, wo
er überhaupt aktiv agierte, die Peinlichkeit, in seinem Plädoyer als
strafverschärfend gegen den Angeklagten B. die hohe Summe der Sachschäden zu
bezeichnen. Dabei war B. außer Aufklebern auf 8 Wahlplakaten gar keiner
Sachbeschädigung bezichtigt. Offenbar geisterten Vaupel Bilder von roten
Gerichtswänden usw. durch den Kopf und er konnte in seinem Hass nicht mehr klar
denken. Er forderte dann 1 Jahr Haft ohne Bewährung bzw. 150 Tagessätze.
Richter Wendel, von solchen Methoden beeindruckt, erwähnte ohne jeglichen
Zusammenhang zum vorherigen Prozess dann in seiner Urteilsbegründung auch
nochmal, daß der Angeklagte B. zwar nicht angeklagt sei der Beschädigungen,
sehr wohl aber verdächtig. Diese deutlichen Hinweise auf Befangenheit wurden
aber erst in der Urteilsverkündung deutlich, so daß es für einen solchen Antrag
zu spät war.
Die Plädoyers der Angeklagten waren lang (ca. 10 und 30 min seitens der
Angeklagten) und voller juristischer und politischer Punkte. Der Tatauflauf
wurde aus Sicht der Angeklagten beschrieben, sodann die Aussagen der
BelastungszeugInnen widerlegt und deren Glaubwürdigkeit auf Hinweise zu den
vielen Widersprüchen und Ungereimtheiten in ihren Aussagen in Frage gestellt.
Zudem sei deutlich geworden, wie stark sie die Angeklagten haßten.
Nach den langen Auslassungen zu den Vorwürfen gehen beide Angeklagten in ihren
Plädoyers auf die politischen Hintergründe ein. Der Angeklagte N. zur Aktion
vor dem Kochbesuch: Wer auch immer es gewesen ist, Roland Koch steht für
Antisemitismus, Sozialkahlschlag und den Ausbau von "law and order". Er ist
überhaupt nicht bereit, sich mit den Anliegen der Menschen zu beschäftigen,
weil er auf Strukturen zurück greifen kann, die über die Köpfe anderer hinweg
entscheiden. Solange sich an diesen Rahmenbedingungen nichts ändert, muß ein
Herr Koch damit rechnen, dass seine Besuche von solchen Aktionen begleitet
werden.
Zur Aktion im Stadtparlament betont der angeschuldigte N., dass er nicht für
eine Strafverfolgung von Haumann sei. Aber es wirft ein deutliches Licht auf
die Parteilichkeit von Polizei und Justiz. Politiker, die ohne jegliche
juristische Konsequenzen Bombendrohungen aussprechen, müssen mit Kritik und
Protest rechnen.
Der Angeklagte B. benennt: Daß der Staatsanwalt eine Verschärfung der Strafe
fordert, weil die Sachschäden zu hoch sind, spricht eher dafür, daß er während
der gesamten Sitzung rote Gerichtswände oder ähnliches vor Augen hatte und
seinem Hass erlegen ist. Tatsächlich ist B. nur wegen 8 Überklebungen von
Wahlplakaten und sonst gar keinen Sachbeschädigungen mehr angeklagt.
Doch dieses Detail zeigt nur, um was es hier insgesamt geht: Politik und Presse
haben mit ständiger Hetze eine Atmosphäre aufgebaut, die auf eine Verurteilung
drängt. Die meisten ZeugInnen waren bekanntermaßen parteipolitisch gebunden.
Sie sind daher nicht nur ZeugInnen, sondern persönlich Betroffene des Protestes
und Interessierte an einer Verurteilung. Das gilt auch für die Polizeibeamten,
denn der Apparat der Repression ist mehrfach das Ziel von Protesten gewesen.
Unabhängige ZeugInnen, also solche, die kein eigenes Interesse an der
Verurteilung haben, konnten von der Anklageseite nicht aufgeboten worden.
Vielmehr hat auch der Staatsanwalt selbst seinen Hass gegen die Angeklagten
deutlich sichtbar gemacht.
Neben Presse und Stadtpolitik ist auch vom Innenminister Bouffier bekannt, daß
er die Projektwerkstatt zerschlagen möchte. Fünf der sieben Zeugen gehören
seiner Behörde an, eine weitere seiner Partei.
Die Anklage vertuscht zudem etliche Straftaten von Polizei und Politik. Etliche
der ZeugInnen sind selbst gegen die Angeklagten straffällig geworden - von
Körperverletzung über unrechtmäßige Festnahmen und Platzverweise bis zu
Sachbeschädigung. Dass keine Ermittlungsverfahren gegen sie vorliegen, liegt
einerseits daran, daß der Angeklagte B. Strafe und Rechtsstaatlichkeit als Form
des Zusammenlebens von Menschen ablehnt und zweitens die Staatsanwaltschaft
diese Taten deckt. Nach Strafgesetzbuch hätte sie in mehreren Fällen bereits
Anklage erheben müssen!
Eine Verurteilung würde nicht auf Beweisen basieren, sondern wäre politisch
motiviert: Die Angeklagten sollten aus dem Verkehr gezogen werden. Politische
Proteste sollen abgeschreckt, Sicherheitspolitik ungestört umgesetzt werden.
Wenn Richter Wendel verurteilen wird, dann weil er diese Ziele mitträgt und
vielleicht auch, weil jede andere Entscheidung den Erwartungshaltungen der
Obrigkeit ihm gegenüber widersprechen würde. Das würde Rückgrat voraussetzen.
Urteil
Richter Wendel hatte während des Prozesses nur sehr selten präzise Fragen an
die ZeugInnen gestellt. Ansonsten fiel er nur durch extreme Härte gegen
ZuschauerInnen auf, wenn auch sehr ungleich. Als Gerichtsdiener einen
Fotoapparat mit einem Walkman verwechselten, gab es gleich Streß für die
betreffende Person. Als später der Verdacht aufkam, dass Zivilpolizei
Aufnahmegeräte mitlaufen lasse, reichte dem Richter die flapsige Antwort: "Ich
hab auch eine Pistole dabei" als Beweis, dass nicht mitgeschnitten wurde.
Im Publikum und selbst bei den vielen Bullen erzeugte der Prozeß
Niedergeschlagenheit. Alle hatten den Eindruck, dass hier Zeuge für Zeuge
demontiert wurde und kein Tatvorwurf mehr haltbar war. Ein Bulle sagte zu
seinem Kollegen gegen Ende des Prozesses: Das wird nicht reichen, da werden wir
nachlegen müssen. Aber diese Befürchtungen blieben ohne Grund: Richter Wendel
wurde dem gerecht, was die Obrigkeit von ihm verlangte. Ohne jeglichen
Zusammenhang zum Prozessverlauf verurteilte er die Angeklagten zu allen
Anklagepunkten. Seine Begründungen reichten von "sind bestimmt bei der Planung
dabei gewesen" über "die offensichtliche Sympathie mit solchen Aktionen zeigt,
dass sie es waren" bis zum Höhepunkt zum Anklagepunkt 13 (Gülle): "Wen Angela
Gülle so hart zuschlägt, muß das einen Grund gehabt haben".
Aktionen drumherum
Während des Prozesses gab es einige Störungen aus dem Publikum. Der Richter
untersagte sogar Lachen u.ä. Als zu Beginn eine Person jede weitere Aussage
untersagt bekam, klebte sie sich ein Pflaster über den Mund. Darauf ließ der
Richter sie aus dem Saal tragen. Die Person agierte aber von draußen per
Megafon usw. weiter, bis sie komplettes Hausverbot auf dem Gerichtsgelände für
ein Jahr erhielt. Eine zweite Person bewarf die tragenden Beamten mit Konfetti
und flog auch raus. Das gestaltete sich aber schwieriger als gedacht im
Fahrstuhl und auf dem Trageweg nach draußen. Etliche Personen hatten T-Shirt
mit Aufdrucken an, z.B. Farbklekse mit Hinweisen, von welchen Farbanschlägen
die stammten und Strichellinien zum Ausschneiden für das LKA.
Tauziehen gab es den ganzen Tag um die am Vortag beschlagnahmte Kamera. Puff
und Schmitt vom Staatsschutz wollten offensichtlich die Aktivisten ärgern und
rückten sie erst sehr spät heraus. Rechtsgrundlage: Null.
Vor dem Eingang berichtete "Mars-TV" (siehe Fotos). Eine Person wurde während
des Prozesses festgenommen, weil sie angeblich Gerichtsklos bemalt hatte.
Bereits wenige Stunden nach dem Urteil kam es zu neuen Sachbeschädigungen
(aufgemalten Parolen) in Teilen des Stadtgebietes. Die nächsten Aktionen sind
angekündigt.
Presse
Die Presse hat (Ausnahme: Jungle World) den Prozeß im Vorhinein trotz
intensiver Pressearbeit verschwiegen. Vor Ort anwesend waren drei Medien: FR,
Giessener Allgemeine und Anzeiger. Vor allem die Allgemeine zeigte, wofür sie
da ist: Den Herrschenden zum Gefallen sein. Sie phantasierte "Randalierer" in
den Prozessablauf und kündigte dem Angeklagten B. noch längere Gefängnisstrafen
an für die Zukunft. Ansonsten gibt es bislang keine Pressereaktionen - vor
allem überregional ist nichts bekannt geworden. Ein gemeinsamer Protest mit den
am gleichen Tag gefallenen Urteilen in Halle (§ 129a) gelang auch nicht - die
Soli-Demos aus autonomen Kreisen schienen sich nur für die Gefangenen aus der
eigenen Familie zu interessieren. Zudem ist "Freiheit für unsere politischen
Gefangenen" keine Kritik an Herrschaftssystemen, so dass auch die Zielrichtung
der politischen Umrahmung in Halle und Gießen sehr unterschiedlich wirkte (was
keine Kritik an den Angeklagten in Halle ist - die schienen mit ihren
Erklärungen deutlich klarer in der Kritik als die verbalradikalen
Soli-DemonstrantInnen rundherum).
Giessener Allgemeine am 16.12.: Freiheitsstrafe für uneinsichtigen Jörg B.
Als der Vorsitzende Richter Michael Wendel am Montagabend um 19.30 Uhr im
Amtsgericht das Urteil verkündet, da waren immer noch 50 Beamte in und um das
Gebäude im Einsatz, um einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten.
Im Saal leistete der Richter Schwerstarbeit mit singenden Randalierern und
Konfettiwerfern. Aber das Urteil sollte gesprochen werden, und es war eine
bittere Pille für den Mann, der sich auf die Frage nach seiner Profession als
Berufsrevolutionär bezeichnet hatte. Die Revolution wird etwas warten müssen,
denn B. wurde zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Und ebenso wie
Staatsanwalt Martin Vaupel sah der Richter nicht die Voraussetzungen, die
Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Im Gießener Express wurde der Text der im Prozess sitzenden Autorin offenbar
von den Oberredakteuren zensiert und umgeschrieben. So wird unter anderem
(schon zum zweiten Mal) eine Pro-Gülle-Formulierung reingepackt und behauptet,
Gülle sei von B. angespritzt worden - das ist noch nicht einmal im Urteil
gewesen! Der Express gleicht sich hier wieder den anderen Filz-Zeitungen an.
Wie weiter?
Am Donnerstag, den 18.12.2003 legten die Verurteilten bei der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Gießen Berufung ein - bezogen auf das gesamte Urteil und alle
Teile des Prozesses, der Beweisaufnahme usw. Damit wird es zu einem neuen
Prozeß kommen. In welchem Zeitrahmen der stattfindet, lässt sich schwer
abschätzen. Ein Rechtsanwalt tippte auf 2-3 Monate. Aber das ist unsicher ...
zumal der aufgebaute Hass der Giessener Eliten nicht kleiner werden dürfte.
Folgende Aktionen mit Blick auf den Prozeß und das ganze Drumherum bahnen sich
jetzt schon an:
- Öffentlichkeitsarbeit: Neben den Projektwerkstättlern werden wohl auch
andere Gruppe Presseerklärungen u.ä. herausgeben.
- Die Initiative "Sicheres Gießen" ruft für Montag, 22.12., ab 13 Uhr
(Treffpunkt Kirchenplatz) zu einer Jubel-Demo wegen der Verurteilungen auf und
fordert die Schließung der Projektwerkstatt.
- Eine angemeldete Demonstration als "Inspektion von Staatsanwaltschaft,
Amtsgericht und Polizeipräsidium" findet am Dienstag, den 23.12. statt.
Treffpunkt ist um 15 Uhr am Amtsgericht Gießen (Kennedyplatz). Von dort geht es
durch die Innenstadt zur Ferniestraße, wo Puff & Co. sitzen (Staatsschutz,
Gewahrsamszellen und mehr).
- Am 10. Januar gibt es einen Innenstadtaktionstag gegen Law and Order
und all den ganzen aktuellen Scheiß.
- Geplant ist die Herausgabe einer Dokumentation über die Erfindung von
Straftatbeständen, die Erfindung von Tatbeteiligungen, rechtswidrige Eingriffe
in die Versammlungsfreiheit, rechtswidrige Hausverbote, Platzweise und
Hausdurchsuchungen bis zum nächsten Prozeß. Hier ist die Frage, welche Gruppen
und Personen sich noch beteiligen und eine solche Dokumentation
Mehr im Internet unter www.projektwerkstatt.de/prozess
Projektwerkstatt Saasen
Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen, 06401/90328-3, Fax -5, 0171/8348430
*Verschiedene Projektgruppen, Institut für Ökologie
*Red. BewegungsmelderIn u.a. Zeitungen
*Seminarhaus, KABRACK!archiv, Open Space, WG im Widerstand
Projekte, Aktionen, Adressen: www.projektwerkstatt.de
Projektwerkstatt: www.projektwerkstatt.de/saasen
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