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Newsletter vom 29.10.2008 - Zivilisten im Auslandseinsatz
BERLIN (Eigener Bericht) - Ein neues Gesetz erlaubt der Bundeswehr die
Zwangsverpflichtung von zivilem Sanitätspersonal des Deutschen Roten
Kreuzes zum Auslandseinsatz in Afghanistan. Das Gesetz, das vor
wenigen Tagen verabschiedet wurde und unmittelbar in Kraft getreten
ist, regelt die "Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr"
durch Rotkreuz-Sanitäter; sie können zukünftig nicht nur zu Einsätzen
der Streitkräfte im Inland, sondern auch bei deren weltweiten
Interventionen herangezogen werden. Die Bundeswehr klagt seit geraumer
Zeit über Engpässe im Sanitätswesen und hat längst begonnen,
Zivilisten für Tätigkeiten in Afghanistan anzuwerben. Das neue Gesetz
erweitert den zivilen Personalpool, auf den sie Zugriff hat, um
zehntausende nichtmilitärische Spezialisten. Es betrifft auch weitere
Hilfsdienste und ist in den betroffenen Organisationen noch kaum
bekannt. Die Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren sind
da: Das Deutsche Rote Kreuz und die anderen Hilfsvereinigungen
arbeiten schon jetzt nicht nur eng mit staatlichen Stellen zusammen,
sondern auch mit der Bundeswehr.
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http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57377
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