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Luftsicherheitsgesetz (PM 61/06 vom 15.02.06)
Beckstein: "Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Luftsicherheitsgesetz macht Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung
deutlich"
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz
hat deutlich gemacht, dass eine "mutige Auslegung des Grundgesetzes"
nicht genügt, um die notwendige Rechtssicherheit für einen Einsatz der
Streitkräfte bei der Abwehr von Gefahren aus der Luft zu schaffen",
betont der bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein. "Notwendig ist
hierzu eine Änderung des Grundgesetzes. Sie muss klar regeln, wann und
auf Grund welcher Befugnisse die Streitkräfte eingesetzt werden dürfen.
Bayern hat hierzu bereits im März 2004 gemeinsam mit Hessen, Sachsen und
Thüringen einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht. Erst auf einer
solchen zweifelsfreien verfassungsrechtlichen Grundlage lassen sich die
konkreten Befugnisse der Streitkräfte einfachgesetzlich regeln. Dabei
müssen selbstverständlich die vom Gericht aufgezeigten Grenzen bei der
Einwirkung mit Waffengewalt beachtet werden, wonach der Abschuss eines
Flugzeuges, in dem sich unbeteiligte Passagiere befinden, nicht
geregelt werden kann. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, die notwendigen Schritte rasch in die Wege
zu leiten. Mit Blick auf das bevorstehende Großereignis der
Fußballweltmeisterschaft ist zu hoffen, dass es auch in der Sache
möglichst bald zu einer parteiübergreifenden Verständigung über den
Einsatz der Streitkräfte im Innern kommt."
(Ganze Meldung unter http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2006/61.php)
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