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AZADI - Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden
Pressemitteilung
30. Januar 2008
Europäischer Gerichtshof verhandelt über Eintragung von
KONGRA-GEL auf der EU-Terrorliste
Am 31. Januar wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die
Frage verhandeln, ob es rechtens ist, dass die kurdischen
Organisationen PKK und KONGRA-GEL in der EU-Terrorliste geführt
werden. Der Vorsitzende von KONGRA-GEL, Zübeyir Aydar, hatte gegen
die Listung Beschwerde eingereicht.
Die deutschen Behörden nutzen seit Jahren die Existenz dieser
EU-Liste für ihr verschärftes strafrechtliches Vorgehen gegen
Kurdinnen und Kurden aus. Mit dem Verweis darauf, dass
PKK/KONGRA-GEL dort als "Terrororganisationen" eingestuft sind,
werden nicht nur härtere Strafen gegen Aktivist(inn)en verhängt,
sondern auch Vereins- und Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmungen,
Festnahmen oder erkennungsdienstliche Behandlungen begründet.
Negative Auswirkungen hat die Listung außerdem auf Asylverfahren von
Kurdinnen und Kurden und in Fällen, in denen sie sich um die
deutsche Staatsbürgerschaft bemühen. Mit dem seit 1993 bestehenden
Betätigungsverbot von PKK und den aus ihr hervorgegangenen
Organisationen wie KADEK oder KONGRA-GEL sowie der strafrechtlichen
Verfolgung nach dem Vereinsgesetz, dient die EU-Liste den Behörden
als ein willkommenes zusätzliches Repressionsinstrument zur
Einschüchterung und Zerschlagung kurdischer Strukturen.
Vor wenigen Tagen erst hat die Parlamentarische Versammlung des
Europarats nahezu einstimmig gefordert, dass sowohl die UNO als auch
die EU die Praxis der "Schwarzen Listen" überprüfen müssten. Die
Parlamentarier warfen ihnen Willkür bei der Eintragung von
verdächtigen Personen und Organisationen vor und trafen die
Feststellung, dass hierbei gegen elementare rechtsstaatliche
Prinzipien verstoßen werde. Der Berichterstatter des Europarats,
Dick Marty, vertrat die Auffassung, dass diese Listen
internationales Recht wie die Europäische Menschenrechtskonvention
verletze.
Der Vorsitzende von KONGRA-GEL, Zübeyir Aydar, bezeichnet die
Listung der Organisation als rechtswidrig. Diese Entscheidung sei
weniger aus juristischen, sondern primär aus politischen Interessen
der EU-Mitgliedsländer zur Unterstützung der Türkei, getroffen
worden. Er vertraue darauf, dass der EU-Gerichtshof die Aufnahme der
kurdischen Befreiungsbewegung als falsch bewerte. KONGRA-GEL werde
für eine Streichung von der Liste mit allen juristischen Mitteln
kämpfen.
Seit Jahren fordert AZADî nicht nur die Aufhebung des
PKK/KADEK/KONGRA-GEL-Verbots, sondern auch die Annullierung dieser
Willkürlisten sowie die Abschaffung des Terrorismusparagrafen 129
a/b Strafgesetzbuch. Sie alle lösen nicht ein einziges Problem,
sondern befördern im Gegenteil nur neue Konflikte.
Adresse: RECHTHILFEFONDS AZADI e.V., Graf-Adolf-Str. 70A, 40210
Düsseldorf; Tel: 0211-8302908, e-mail: Azadi@t-online.de; internet:
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