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Das Urteil zur Datenspeicherung - weitere 8 Artikel

Westfalenpost: Mit Beißhemmung

Hagen (ots) - Das Urteil zur Datenspeicherung

Von Winfried Dolderer

Man kann sich mittlerweile darauf verlassen, auf diesen Masochismus der Berliner Politik: Immer, wenn ihnen das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz um die Ohren haut, brechen die dafür Verantwortlichen in reines Entzücken und Dankbarkeit aus. Gestern war dieses Phänomen besonders augenfällig bei der SPD, die es als "wesentliche Stärkung der Bürgerrechte" feiert, dass die Karlsruher Richter ein von einer SPD-Justizministerin fabriziertes Paragraphenwerk in die Tonne treten.

Sie setzen damit eine Rechtsprechung fort, mit der sie in den vergangenen Jahren zu wiederholten Malen den überschießenden Eifer der Sicherheitspolitiker mit mehr Nachdruck oder weniger
korrigierten. Man denke an die Urteile zu Online-Durchsuchung, Flugsicherheit, Großem Lauschangriff. Wie viel von unserer Freiheit und von unserem Recht, vom Staat unbehelligt zu bleiben, möchten wir uns unsere Sicherheit kosten lassen, ist ja die Frage, die sich seit dem 11. September als roter Faden durch die innenpolitische Debatte zieht, keineswegs nur in Deutschland: Manche Bürger würden vielleicht im Zweifel für die Sicherheit optieren. Das Verfassungsgericht findet sich zuverlässig auf der Seite der Freiheit.

Dabei weicht gleichwohl das gestrige Urteil in einem Punkt von der bisherigen Linie ab. Erstmals verzichten die Richter darauf, eine umfassende Datenspeicherung ohne konkreten Anlass für prinzipiell verfassungswidrig zu erklären. Dies aus Rücksicht auf die EU, deren Richtlinie die Bundesregierung mit dem verworfenen Gesetz gefolgt ist. So gesehen ein Urteil mit Beißhemmung.

Originaltext: Westfalenpost
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Neue Westfälische: Neue Westfälische Bielefeld: Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung Dankend abgelehnt JOHANN VOLLMER

Bielefeld (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat den
Machbarkeitsfantasien zur inneren Sicherheit einen Riegel
vorgeschoben. Die Vorratsdatenspeicherung ist in der jetzigen Form verfassungswidrig. Zum wiederholten Male muss man den Eindruck gewinnen, dass die Bürgerrechte ihren Wohnsitz nach Karlsruhe verlegt haben.

Im Berliner Innenministerium, wo sie auch zu Hause sein müssten, werden die Freiheitsrechte der Bürger seit Jahren beschnitten - egal ob die Minister Schily, Schäuble oder de Maizière hießen. Dort will man mit dem internationalen Terrorismus nicht nur Schritt halten, man will ihn überholen. Verbrechen sollen erkannt werden, noch ehe sie gedanklich entstehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sammelt der Staat alle Daten, deren er habhaft werden kann. Der Traum ist der vollendete Präventionsstaat.

Der Grundsatz lautet bei jeder neuen Gesetzesinitiative stets: Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich wegen der Überwachung nicht zu sorgen. Jeder Mensch hat aber etwas zu verbergen. Nicht
strafrechtlich, sondern im Bereich des privatesten Raumes, der Intimsphäre.

Um diese zu schützen, reicht es nicht, sich nur auf die
Verfassungsrichter zu verlassen. Jeder selbst muss erkennen, dass es eben nicht in Ordnung ist, wenn der Staat zum Lauschangriff ansetzt; wenn er Telefone abhören und öffentliche Plätze per Videokamera überwachen möchte; wenn er auf Bankdaten zugreift, ohne dass Betroffene davon erfahren; wenn er Mautdaten zur Fahndung einsetzen und Fluggästen bis auf den nackten Körper schauen will; wenn Fingerabdrücke, Telefon- und Internetverbindungen gespeichert werden. Die Sicherheit, die der Staat verspricht, ist trügerisch. Er stellt jeden Einzelnen unter Generalverdacht. Der Präventionsstaat möchte den Bürger vor sich selbst schützen. Mit freundlichem Dank abgelehnt.

Originaltext: Neue Westfälische
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Ostsee-Zeitung: OSTSEE-ZEITUNG Rostock zur Vorratsdatenspeicherung

Rostock (ots) - Wieder haben die Karlsruher Richter der Politik einen liederlich-lässigen Umgang mit der Verfassung bescheinigt. Vor einigen Wochen war es die Hartz-IV-Gesetzgebung, jetzt geht es um die Verpflichtung der Telefon- und Internetanbieter, alle
Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu registrieren. Nun wäre das Verfassungsgericht überflüssig, gäbe es keine Zweifelsfälle bei der Gesetzgebung. Aber die Häufung und die Deutlichkeit, mit der die obersten Richter zuletzt wichtige Gesetze in den Papierkorb befördert haben, ist bedenklich. Das gilt insbesondere für die Sicherheitsgesetze. Die beiden großen Parteien haben hier nicht nur Maß und Mitte aus den Augen verloren, sondern das Grundgesetz gleich mit. Die gestrige Abmahnung ist ja kein trauriger Einzelfall. Sie steht in einer Reihe mit den Urteilen zum "Großen Lauschangriff" oder der Online-Durchsuchung. Freiheit und Schutz der Bürger stehen in einem Spannungsverhältnis. Es auszutarieren, diese Aufgabe lag bei Union und SPD wohl in keinen guten Händen.

Originaltext: Ostsee-Zeitung
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Südwest Presse: Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung

Ulm (ots) - Löschen - und zwar sofort. Derart praktische Anweisungen gibt das Bundesverfassungsgericht nicht alle Tage. Doch in ihrem gestrigen Urteil, das die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt, unterstrichen die Richter mit dieser Vorgabe, welch große Bedeutung sie Datenschutz und Privatsphäre zumessen. Zugleich straften sie all jene Lügen, die eine Entscheidung im "Ja - aber"-Stil erwartet hatten. Diese Deutlichkeit ist eine Absage an einen überbordenden Präventionsstaat und ein Erfolg für all jene, die in Zeiten tatsächlicher und angeblicher Bedrohungen darauf beharren, über Jahrhunderte erkämpfte Freiheitsrechte nicht auf dem Altar einer doch nie zu erfüllenden Sicherheitsillusion zu opfern. Die Entscheidung ist eine Klatsche für den ehemaligen
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der sich nur aufgrund seines Wechsels ins Finanzressort nun nicht mit der Frage beschäftigen muss, ob er zurücktreten soll.

Schließlich ist der Richterspruch - und vor allem seine Begründung - Nachhilfeunterricht nicht zuletzt für den Bundestag, der das Paket einst abgenickt hat. Denn Vorschläge, wie sich das Gesetz besser und vor allem verfassungskonform hätte ausgestalten lassen, hat das Gericht gleich mitgeliefert.

Seit gestern ist einmal mehr klar: Wer glaubt, mit der ebenso strapazierten wie schönfärberischen Formel von der "Balance zwischen Freiheit und Sicherheit" das Gewicht einseitig zulasten der Bürgerrechte verschieben zu können, scheitert - zumindest wenn er sich solch grober juristischer Strickmuster bedient, wie es der deutsche Gesetzgeber bei der Vorratsdatenspeicherung getan hat. Angst ist bekanntlich ein schlechter Ratgeber und so bedürfen - auch das lässt sich aus dem Urteil herauslesen - tiefe Eingriffe in die Freiheit der Bürger stichhaltiger Begründungen. Mehr also, als in den Raum gestellte Behauptungen, die Speicherung sei zur Terrorabwehr notwendig oder schwammig gefasste Befugnisse für Strafverfolger oder Geheimdienste.

Doch auch die Gegner der Speicherung werden sich das Urteil genau ansehen müssen. Ihr Sieg über die "Datenkrake" ist nicht so uneingeschränkt, wie sie es hartnäckig im Internet verbreiteten. Denn das Gericht hat die Speicherung nicht in jeder Form abgelehnt und schon gar nicht den Stab über der EU gebrochen, auf deren Richtlinie die Sammlung der Daten zurückgeht. Und ebensowenig mochten die Richter den im Vorfeld vorgebrachten Bedenken folgen, künftig würden geheimdienstliche Auswertemethoden auf die Gesamtbevölkerung angewandt.

Allerdings hat zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit eine zumindest auch über das Internet organisierte Massenbewegung erfolgreich
obrigkeitliche Eingriffe in den Fernmeldebereich abgewehrt: Von Ursula von der Leyens Gesetz zur Einführung von Internetsperren haben nach massiven Protesten der Netzgemeinde und der größten Petition aller Zeiten an den Bundestag mittlerweile fast alle Parteien eindeutig Abstand genommen; Bald nach der Bundestagswahl waren plötzlich auch sie von der Nutzlosigkeit des Gesetzes überzeugt. Gegen die Vorratsdatenspeicherung gingen mehr als 34 000 Beschwerden ein, ebenfalls massiv begleitet aus den Reihen derer, für die das Internet fest zur Lebenswelt gehört.

Je öfter die Parteien stümperhaft und bar technischer Kenntnisse Gesetze auf den Weg bringen, deren Folgen auf freie und unbefangene Kommunikation sie nicht abschätzen können - oder wollen -, desto mehr laufen sie Gefahr, die wachsende Generation netzaffiner Menschen zu verprellen, die sich von ihnen abzuwenden beginnt. Die Piratenpartei, das sollte zu denken geben, hat ihren Aufstieg nicht zuletzt dieser Inkompetenz der Etablierten zu verdanken.

Originaltext: Südwest Presse
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Berliner Morgenpost: Ein Etappensieg für den Datenschutz

Berlin (ots) - Für die Sprache der Karlsruher Verfassungswächter ist bisweilen ein Dolmetscher vonnöten - oder ein Philosoph. In der Begründung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung heißt es etwa: "Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss." Daraus lässt sich ein Bekenntnis gegen die Vorratsdatenspeicherung ableiten. Zugleich aber haben die Richter grundsätzlich nichts gegen eine "anlasslose" Speicherung von Telekommunikationsdaten
einzuwenden, sofern EU-Richtlinie und die gestern aufgestellten Hürden beachtet werden. Innenminister Thomas de Maizière fasst den komplexen Karlsruher Spruch für Laien verständlich zusammen: "So nicht, aber anders."

Insofern ist der Jubel der Datenschützer verfrüht: Sie haben gestern gesiegt, aber auf Sicht nicht gewonnen. Zwar wird die bisherige Praxis für nichtig erklärt, aber nur, weil die Regelung mal zu schwammig, mal nicht strikt genug formuliert war. In Wirklichkeit hat Karlsruhe, trotz aller Bekenntnisse zur Privatsphäre, einen Kulturbruch vollzogen. 1983 kippten die Verfassungsrichter das Volkszählungsgesetz mit dem Hinweis auf die "informationelle Selbstbestimmung" des Bürgers. Damit ist es nun vorbei. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Staat ein begründetes Interesse an den Daten haben kann, wenn schwere Gefahr für Leib, Leben und Freiheit im Verzug ist, für den Bestand oder die Sicherheit eines Landes oder zur Abwehr einer allgemeinen Gefahr. Die Verfassungsrichter stellen klar, dass es sich um einen Eingriff handelt mit "einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt." Für das Aufbewahren der Daten gelten strikte Regeln, zum Beispiel eine anspruchsvolle Verschlüsselung.

Es ist ein weiteres Indiz für die zerfahrene Koalition, dass Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister de Maizière offenbar ganz unterschiedliche Ideen über die nächsten Schritte hegen. Während die Liberale gemächlich zu Werke gehen möchte, mahnt der Christdemokrat zur Eile. Schließlich gilt es, eine EU-Richtlinie umzusetzen. Lassen sich die Deutschen zuviel Zeit, droht Ungemach aus Brüssel.

Ganz nebenbei demonstriert der Richterspruch auch, wie eng die Spielräume der nationalen Gesetzgebung gesteckt sind. Die ewigen Korrekturen aus Karlsruhe, zuletzt bei Hartz IV, bieten Anlass, um die deutsche Gesetzgebungspraxis grundsätzlich zu überdenken. Anstatt ein Gesetz wie einen Testballon steigen zu lassen in der Hoffnung, dass er fliegt, wäre es hilfreicher, sowohl
Grundgesetz-Kompatibilität als auch EU-Belastbarkeit schon beim ersten Wurf mitzudenken. Dass nahezu alle umstrittenen Gesetze über Jahre im Karlsruher Flaschenhals stecken, um dann für unzureichend erklärt zu werden, wirft kein gutes Licht auf die Handwerkskunst der deutschen Gesetzgeber, sprich: Politiker.

Originaltext: Berliner Morgenpost
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Rheinische Post: Freiheit - ja Sicherheit - ja

Düsseldorf (ots) - So wie ein Staat ohne Gerechtigkeit nach Ansicht des Heiligen Augustinus nichts anders ist als eine große Räuberbande, so gilt auch dies: Freiheit ohne Sicherheit ist etwas Fragiles, Sicherheit ohne Freiheit etwas für Häftlinge. Das Bundesverfassungsgericht hat zum wiederholten Mal in den letzten Jahren bei dem sicherlich stets ernst gemeinten Versuch, die Balance zwischen Freiheits-Garantie und Sicherheits-Gewähr zu halten, etwas Schlagseite gezeigt. Man meint auch aus den Leitsätzen zum
Vorratsdatenspeicher-Urteil das Credo des scheidenden
Gerichtspräsidenten Papier herauszuhören: Der Zweck des Staates sei die Gewährleistung von Freiheit. Bei aller Wertschätzung möchte man antworten: "Mit Verlaub, Herr Professor, sie springen zu kurz." Die Richtlinien der EU zur Vorratsdaten-Speicherung wurden wie es deutsche Art ist von der großen Koalition Merkelx0e/x0eSteinmeier 2007 übererfüllt. Der Gesetzgeber als Erste Gewalt sollte jetzt im notwendigen Gehorsam vor der Dritten Gewalt den Freiheits- und Datenschutz ernster nehmen. Aber er darf dabei nicht ignorieren, was deutsche und andere europäische Terroristen-Abwehrkräfte zu Recht verlangen: potentiell Schwerkriminelle bei all ihren technologisch neuartigen Aktivitäten und Möglichkeiten nicht unbehelligt zu lassen. Verbrecher-Freiheit bedeutet Bürger-Unsicherheit.

Originaltext: Rheinische Post
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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe setzt dem Staat erneut enge Grenzen

Cottbus (ots) - Mit dem Wort wegweisend sollte man grundsätzlich vorsichtig umgehen. Für das Karlsruher Urteil ist es aber eine durchaus treffende Bewertung, denn der Richterspruch bedeutet weit mehr als nur das Aus für ein von der Politik wieder einmal miserabel gemachtes Gesetz.

Karlsruhe hat einer seit Jahren um sich greifenden, üblen
politischen Attitüde Grenzen aufgezeigt: Gemeint ist das Streben nach Sicherheit um jeden Preis. Eine deftige Klatsche war das für all jene, die dem Irrtum erlegen sind, dass die Freiheit im Namen von Terror- und Kriminalitätsabwehr stets zurückstecken muss. Das Grundgesetz kennt eben kein Grundrecht auf Sicherheit, auf staatliche Omnipräsenz in allen Lebensbereichen, auch wenn die Sheriffs der deutschen Politik stets anderes suggerieren. Hingegen ist Freiheit ein wesentliches Merkmal der Verfassung, und daraus müssen immer wieder enge Grenzen für staatliches Handeln abgeleitet werden. Auch im Internet. Das ist eine der zentralen Botschaften aus Karlsruhe. Mit dieser Maßgabe haben die Richter schon das Luftsicherheitsgesetz in wesentlichen Teilen gekippt. Auch die Online-Durchsuchung wurde mit strengen Auflagen versehen. Das Urteil gegen die
Vorratsdatenspeicherung steht also in einer löblichen Tradition. Den Staat als gefräßigen Datensammler wird es nicht geben. Damit wird die missbräuchliche Aufdeckung und Auswertung der Internetnutzung des Einzelnen verhindert. Die Bürger erwarten zu Recht, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie es im wirklichen Leben weitgehend noch der Fall ist.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
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Braunschweiger Zeitung: Kommentar Braunschweiger Zeitung zu Urteil Vorratsdatenspeicherung

Braunschweig (ots) - "Das Urteil ist die Quittung für die schlechte politische Praxis, mit Sicherheitsgesetzen im Namen der Terrorbekämpfung immer erstmal an die Grenzen zu gehen. Frei nach dem Motto: Man kann es ja mal versuchen - wenn es in Karlsruhe wieder Ärger gibt, bessern wir halt nach. Bei der Vorratsdatenspeicherung agierte die Große Koalition besonders bedenkenlos. Angeblich setzte sie nur eine Richtlinie der EU um, in Wahrheit wurde tüchtig draufgesattelt.
Für die Polizei wäre der Zugriff auf die sensiblen Informationen fast zur Routinemaßnahme geworden. Nur über den Schutz der persönlichen Daten, deren Sammlung zum Missbrauch geradezu einlädt, hat sich der Gesetzgeber kaum Gedanken gemacht."

Originaltext: Braunschweiger Zeitung
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