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Presseerklärung
Bonn, 27.6.2008
DVD
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
Ärzte müssen Patienten anschwärzen
Neue Meldepflicht bei Tätowierungen und Piercings
Die ärztliche Schweigepflicht gilt ab dem 1. Juli nur noch eingeschränkt.
Ab diesem Datum sind Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, ihre Patienten
bei bestimmten "selbstverschuldeten Krankheiten" der Krankenkasse zu
melden, damit die Kasse die Behandlungskosten von den Patienten
einfordern kann. Darauf weist die Deutsche Vereinigung für Datenschutz
hin.
"Betroffen sind Patienten, die infolge von Schönheitsoperationen,
Piercings oder Tätowierungen krank werden", erklärt der Jurist Sören
Jungjohann, Vorstandsmitglied der Datenschutzvereinigung. "Der Arzt muss
diese Patienten der Krankenkasse melden. Die ärztliche Schweigepflicht
gilt nicht mehr. Stattdessen schickt die Krankenkasse eine Rechnung an
den Patienten."
Ein entsprechender Paragraf wird im Zuge der Pflegereform eingeführt, die
am 1. Juli in Kraft tritt. "Mit Pflege hat dies aber nichts zu tun. Hier
geht es um den Abbau von Patientenrechten", stellt Datenschützer
Jungjohann fest. Gerade Menschen mit geringem Einkommen müssten sich
künftig den Gang zum Arzt überlegen, wenn sie Probleme mit Tattoos oder
Piercings haben. Zudem belaste der neue "Petz-Paragraf" das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient: "Die ärztliche
Schweigepflicht ist seit mehr als 2000 Jahren eine der Grundlagen einer
erfolgreichen medizinischen Behandlung", betont Jungjohann. "Schafft man
sie ab, gefährdet man die Gesundheit der Menschen."
Weitere Auskünfte erteilt
Sören Jungjohann
Telefon: 01 51 / 12 52 94 70
E-Mail: jungjohann ät datenschutzverein.de
Geschäftsstelle
Bonner Talweg 33-35
53113 Bonn
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