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Bilaterales Abkommen
USA und Deutschland wollen Personendaten austauschen
Berlin (rtr) - Deutschland und die USA wollen den Datenaustausch bei der
Jagd auf Terrorverdächtige deutlich erleichtern. Beide Regierungen
paraphierten am Dienstag in Berlin ein Abkommen, das den automatisierten
Abgleich von Genprofilen und Fingerabdrücken mit den Datenbanken im
jeweils anderen Staat ermöglicht. So soll künftig binnen Minuten geklärt
werden, ob ein Verdächtiger auch jenseits des Atlantiks bereits im Visier
der Fahnder ist.
Zugleich räumen Deutschland und die USA Hürden beim Austausch von
Informationen über sogenannte Gefährder aus dem Weg. Daten über
Extremisten, denen Anschläge zugetraut werden, sollen künftig ohne
formales Ersuchen über den Atlantik übermittelt werden.
Während Bundesregierung und USA von einem großen Fortschritt im Kampf
gegen den Terrorismus sprachen, kritisierte der oberste deutsche
Datenschützer Peter Schaar einen mangelhaften Schutz der Privatsphäre.
Die USA erhielten mit dem Abkommen auch Informationen über Schwarzfahrer,
Anti-Atomkraft-Demonstranten, Asyl- und Visa-Bewerber, warnte Schaar im
Deutschlandfunk. Ein angemessener Schutz der Privatsphäre sei nicht
gewährleistet.
"Es gibt dort zwar ein Datenschutzgesetz, aber das gilt nur für US-Bürger
und solche Personen, die sich dort langfristig aufhalten - ausdrücklich
nicht für Daten, die aus dem Ausland kommen", kritisierte er. Gleichwohl
sammelten die USA massiv Fingerabdruckdaten aus aller Welt, im Irak und
von Reisenden, die dann lange Zeit gespeichert würden.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wies die Vorwürfe zurück und sprach
von vorbildlichen Datenschutzvorkehrungen. Wie Justizministerin Brigitte
Zypries verwies er darauf, dass die US-Behörden keinen unmittelbaren
Zugriff auf die Informationen in den deutschen Datenbanken erhalten
sollen. So erfahren die US-Fahnder bei einem Fingerabdruck- oder DNAAbgleich
lediglich, ob überhaupt Informationen zur betreffenden Person
vorliegen.
Alle weiteren Daten wie Name und Adresse des Verdächtigen werden
allerdings nicht auf Knopfdruck übermittelt: Hier müssen sich die Staaten
wie bisher auf dem Weg der Rechtshilfe einigen.
Dabei ist der gegenseitige Zugriff auf die Gen-Datenbanken derzeit
ohnehin noch Zukunftmusik: Die USA müssen zunächst die rechtliche
Grundlage dafür schaffen, dass die Deutschen sich in ihre DNA-Datenbank
einklinken können. Der Abgleich der Fingerabdrücke gilt dagegen als
unproblematisch. Unklar blieb zunächst, wann das Abkommen in Kraft trete
kann. In Deutschland müssen noch Bundesregierung und Bundestag zustimmen.
Schäuble und Zypries setzen auf eine Ratifizierung in dieser
Legislaturperiode. Außerdem hoffen Deutschland und die USA darauf, dass
die Vereinbarung zum Modell für ähnliche Abkommen mit den übrigen EUStaaten
wird.
Vorbild für die Übereinkunft ist der Vertrag von Prüm über den
Datenabgleich innerhalb der EU. Deutschland und Österreich etwa gewähren
sich danach seit Dezember 2006 gegenseitig Zugriff auf ihre PolizeiDatenbanken.
Die deutschen Fahnder wurden auch bereits fündig: Jahre nach
einem Tötungsdelikt in Jena beispielsweise stießen sie auf einen
Verdächtigen, der in Österreich im Zusammenhang mit Kreditkartenbetrug
aufgefallen war. Sein DNA-Profil stimmte mit Spuren an einer Zigarette
überein, die die Ermittler 2003 am Tatort in Thüringen sichergestellt
hatten. Hunderte ähnliche Treffer werden seither abgearbeitet.
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Copyright C FR-online.de 2008
Dokument erstellt am 11.03.2008 um 14:43:17 Uhr
Letzte Änderung am 11.03.2008 um 14:54:09 Uhr
Erscheinungsdatum 11.03.2008
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