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Kölner Stadt-Anzeiger: Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses,
Sebastian Edathy: Vorstellungen Schäubles wurde Riegel vorgeschoben
Köln (ots) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter
Schaar, geht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu
Online-Durchsuchungen davon aus, dass das Instrument nur sehr selten
angewandt werden kann. "Für das BKA-Gesetz bedeutet das Urteil, dass
die heimlichen Zugriffe nur in extremen Ausnahmesituationen zulässig
sind", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe).
"Das ist vergleichbar mit dem Großen Lauschangriff. Das
Bundesverfassungsgericht hat erneut sehr hohe Hürden formuliert: nur
bei konkreten Gefahren für Leib, Leben und andere Rechtsgüter, nur
bei konkreter Beschreibung des Zugriffs und nur mit Richtervorbehalt.
Das ist eine sehr hohe Messlatte. Da muss man erstmal rüber kommen.
(...) Falls eine gesetzliche Befugnis geschaffen werden sollte, dann
müsste sie den Vorgaben folgen. Und die sind so eng, dass es nur sehr
wenige Online-Durchsuchungen geben könnte. Das ist keine Maßnahme mit
einer größeren Streubreite. Das muss sehr gezielt gegen
Schwerverbrecher und Terroristen eingesetzt werden und unter scharfer
richterlicher Kontrolle."
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy
(SPD), äußert sich im dem "Kölner Stadt-Anzeiger" ähnlich: "Wir
sprechen über eine einstellige, nicht über eine zweistellige Zahl pro
Jahr. Das ist kein Masseninstrument, sondern ein Instrument unter
vielen anderen." Er fügte hinzu: "Herr Schäuble hat eindeutig
weitergehende Vorstellungen gehabt. Dem ist ein Riegel vorgeschoben
worden. Ich begrüße das."
Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
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