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CSU-Landesgruppe / Stephan Mayer: Online-Durchsuchung
verfassungsrechtlich zulässig
Berlin (ots) - Zu der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit von
Online-Durchsuchungen erklärt der innen- und rechtspolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der freiheitliche Rechtsstaat darf nicht die Augen verschließen,
wenn es um den Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen
geht. Deshalb ist laut Bundesverfassungsgericht die
Online-Durchsuchung unter bestimmten Voraussetzungen
verfassungsrechtlich zulässig.
Das Urteil bestätigt die Position der CSU-Landesgruppe, da es
sowohl der inneren Sicherheit als auch der persönlichen Freiheit
gerecht wird. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass die
Computerfestplatte kein Bereich sein darf, in dem sich Terroristen
ungestört organisieren können. Das ist die wichtigste Aussage des
heutigen Urteils und ein starkes Signal für die wehrhafte Demokratie.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine ausgewogene und
praxistaugliche Entscheidung getroffen. Mit dem neu entwickelten
Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme betont das Bundesverfassungsgericht den grundrechtlichen
Schutz der Privatsphäre im Informationszeitalter. Gleichzeitig
ermöglicht die heutige Entscheidung aber wirksame Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen.
Das Bundeskriminalamt muss nun ohne Verzögerung die gesetzliche
Befugnis für Online-Durchsuchungen erhalten. Der entsprechende
Gesetzentwurf muss unverzüglich ins Gesetzgebungsverfahren
eingebracht werden.
Unsere Forderung, die Online-Durchsuchung auch zum Zweck der
Strafverfolgung einzusetzen, wurde durch das Urteil bestätigt. Die
Bundesjustizministerin muss nun zügig einen Gesetzentwurf dazu
vorlegen.
Originaltext: CSU-Landesgruppe
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