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Gegner der Vorratsdatenspeicherung planen größte
Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
30.10.2007:
+++ Fast 7000 Bürger wollen sich in Karlsruhe gegen die von der großen
Koalition geplante verdachtslose Erfassung von Kommunikationsdaten
wehren. +++ Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen
Papier, kommentierte im Deutschlandradio die größte
Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des Gerichts. +++
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von
Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, meldet heute,
dass er in Kürze den Eingang der 7000. Vollmacht zur Erhebung einer
Verfassungsbeschwerde gegen die ab 2008 geplante
Vorratsdatenspeicherung erwartet. Im Deutschlandradio erklärte
unterdessen der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen
Papier, diese Sammel-Verfassungsbeschwerde könne auf "ernsthaften
problemorientierten Beurteilungen eines Großteils der Bevölkerung"
beruhen [1].
Über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird der Bundestag am
Donnerstag oder Freitag nächster Woche abstimmen. Seit November 2006
ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung öffentlich dazu auf,
einen Rechtsanwalt zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen
das Gesetz zu bevollmächtigen [2]. Über 20.000 elektronische
Anmeldungen und knapp 7.000 schriftliche Vollmachten liegen bereits
vor. Damit würde die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung den
Rekord von 2004 brechen, als 6.575 Menschen gegen die Streichung von
Naturarzneimitteln aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherung geklagt hatten [3]. Aus den vorliegenden
Anmeldungen geht hervor, dass jeder zehnte der Beschwerdeführer gegen
die Vorratsdatenspeicherung in einem Vertrauensberuf tätig ist, davon
19% als Journalisten, 7% als Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sowie 5%
als Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger,
Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Unternehmensberater
wehren sich gegen die geplante Abbildung ihrer vertraulichen Kontakte.
"Wenn die Koalition ohne Vorliegen eines Tatverdachts alle
telefonischen Kontakte, das Versenden und Empfangen von Emails, den
Zugang zum Internet sowie Handy-Standorte der gesamten Bevölkerung
speichern lässt, bricht sie in eklatanter Weise das Grundgesetz",
kritisiert der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Das Scheitern des Vorhabens ist durch das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung [4] und das
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Fluggastdatenübermittlung [5]
vorgezeichnet."
Eingereicht werden soll die Verfassungsbeschwerde, falls die
Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt. Dies soll nach den Plänen der
Koalition zum 1. Januar 2008 der Fall sein. Am Wochenende hatte auch
der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum ein Vorgehen gegen die
Vorratsdatenspeicherung angekündigt: "Der Staat darf nicht alles
wissen." [6] Baum hat bereits den Großen Lauschangriff und die
Abschussmöglichkeit für entführte Passagierflugzeuge in Karlsruhe
erfolgreich zu Fall gebracht.
Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss sagte gestern, die Koalition wolle den
vorliegenden Gesetzentwurf mit geringfügigen Änderungen nächste Woche
verabschieden [7]. Er machte allerdings deutlich, dass er nichts
dagegen habe, wenn die angekündigte Verfassungsbeschwerde oder die
beim Europäischen Gerichtshof seit 2006 anhängige Nichtigkeitsklage
Erfolg haben. "Wer erkennt, dass die Vorratsdatenspeicherung die
Verfassung bricht, muss nächste Woche dagegen stimmen", ermunterte
Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die
Abgeordneten. Neben FDP, Grünen und Linke haben schon mehrere
Parlamentarier der Koalition angekündigt, gegen das Gesetz stimmen zu
wollen [8]. 35 Orts- und Kreisverbände von SPD und Union haben sich
bereits öffentlich gegen das Überwachungsvorhaben ausgesprochen. [9]
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereitet zurzeit bundesweite
Protestaktionen gegen das Gesetz vor, die nächsten Dienstag in 28
deutschen Städten stattfinden sollen [10]. Bereits im September waren
15.000 Menschen in Berlin gegen das Vorhaben auf die Straße gegangen
[11]. Über 40 Verbände sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung
gegen die Pläne aus [12], darunter Bürgerrechts-, Datenschutz- und
Menschenrechtsverbände, Journalistenorganisationen und Medienverbände,
Internetwirtschaft und Telefonseelsorge, Anwalts- und
Juristenverbände. In einer repräsentativen Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts Forsa vom Juni hatten 54% der Befragten
eine 6-monatige Speicherung aller Verbindungsdaten als "unzulässigen
Eingriff in die Freiheitsrechte" abgelehnt [13].
Verfassungsgerichtspräsident Papier wies im Interview darauf hin, dass
das Bundesverfassungsgericht im Fall der Vorratsdatenspeicherung nur
"partiell" zuständig sei, da diese auf einer EG-Richtlinie basiert.
Soweit der Bundestag lediglich "zwingendes Gemeinschaftsrecht"
umzusetzen habe, sei "in erster Linie" der Europäische Gerichtshof in
Luxemburg zuständig. Dort werde indes ein dem Bundesverfassungsgericht
"im Wesentlichen vergleichbarer Grundrechtsschutz" gewährleistet.
Gegen die europäische Richtlinie ist beim EuGH bereits seit 2006 eine
Klage anhängig. Irland beruft sich in der Klage darauf, dass die EU
keine Kompetenz besitzt, solche Maßnahmen per Mehrheitsbeschluss zu
erlassen. "Die Speicherpflicht wird in Luxemburg also schon aus
formalen Gründen mangels Rechtsgrundlage aufgehoben werden", so der
Jurist Breyer, der über das Thema promoviert hat. "Dass die Koalition
die Vorratsdaten über die EG-Richtlinie hinaus selbst zur Verfolgung
leichter Vergehen wie Urheberrechtsverstößen, zu präventiven Zwecken
und ohne richterliche Kontrolle auch für Geheimdienste freigeben will,
wird bereits in Karlsruhe keinen Bestand haben."
Laut dem Entwurf der Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung [14] soll das Bundesverfassungsgericht die
Datenspeicherung zunächst durch einstweilige Anordnung aussetzen, um
dann den Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob die europäische
Richtlinie mit den Grundrechten vereinbar ist. Der EuGH, so die
Einschätzung der Gegner der Vollprotokollierung der elektronischen
Kommunikation, wird die Richtlinie in wenigen Monaten schon aus
formalen Gründen aufheben. In der Folge werde das
Bundesverfassungsgericht das deutsche Umsetzungsgesetz für
verfassungswidrig erklären. "Der Berliner Gesetzesentwurf sieht in
wichtigen Punkten sogar weiter gehende Grundrechtseingriffe vor als
die Vorlage aus Brüssel. Das wird ihn bereits in Karlsruhe scheitern
lassen. Auf jeden Fall sollte der Bundestag mit seiner Abstimmung über
das deutsche Gesetz warten, bis die Klage Irlands gegen die
EG-Richtlinie entschieden ist", fordert Datenschützer Bendrath.
Fußnoten:
[1] http://www.dradio.de/dlf/sendungen/idw_dlf/687018/
[2] http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de
[3]
http://www.gesundheitaktiv-heilkunst.de/aktuelles/Verfassungsbeschwerd
e.htm
[4]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr0
51802.html
[5] http://snipurl.com/r4e3
[6]
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1193152642887.shtml
[7]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/98104
[8]
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/133/55/
[9]
http://spdcducsu.vorratsdatenspeicherung.de/
[10]
http://www.freiheit-statt-angst.de
[11]
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/142/79/
[12]
http://erklarung.vorratsdatenspeicherung.de
[13]
http://www.daten-speicherung.de/index.php/forsa-meinungsumfrage-zur-si
cherheitspolitik/
[14]
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_Vo
rratsdatenspeicherung.pdf
Diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/155/79/
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter
Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und InternetNutzern,
der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der
Telekommunikation koordiniert. Homepage:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de
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