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Pressemitteilung 11.04.08
Zwischenlager Gorleben gerichtlich anfechtbar
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) begrüßt das
Grundsatzurteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, Anwohnern von
Atomanlagen Klagerecht zu gewähren und überlegt weitere juristische
Schritte gegen das Gorlebener Zwischenlager. (AZ: BVerwG 7 C 39.07) Die
Kläger am AKW-Standort Brunsbüttel hatten Sicherheitsvorkehrungen gegen
terroristische Angriffe auf das dortige Atommüll-Zwischenlager als
unzureichend beklagt und waren in erster Instanz abgewiesen worden. Nach
dem neuen Grundsatzurteil müssen Gerichte auf Verlangen der Anwohner
prüfen, ob die Genehmigungsbehörden nötige Schutzmaßnahmen in
zureichendem Maße beurteilt haben.
"Die Anwohner von Atomanlagen seien einem 'besonderen Risikopotenzial' -
auch durch mögliche Terroranschläge - ausgesetzt, so Richter Sailer.
Deshalb sei es nach Auffassung des Gerichts 'bundesrechtswidrig', ihnen
das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung ihres individuellen Schutzes
etwa vor gezielten Flugzeugabstürzen oder Angriffen mit panzerbrechenden
Waffen abzusprechen.
"Damit sind die Rechte der Betroffenen endlich gestärkt", kommentiert der
Sprecher der BI. "Das Urteil ist auch als deutliche Aufforderung an
Genehmigungsbehörden und Betreiber zu interpretieren, Rechte der Bevölkerung
ernst zu nehmen und zügig Informationen über Gefahrenpotentiale zugänglich zu
machen". Zum Gorlebener Zwischenlager hatte Greenpeace schon Ende 2001
beim Bundesamt für Strahlenschutz einen Antrag auf Widerruf der
Betriebsgenehmigung gestellt. Eine gründliche Prüfung wurde zwar zugesagt, 2003
musste aber Untätigkeitsklage eingereicht werden. Erst Ende 2007 hat das BFS
eine TÜV-Zusammenfassung zur Verfügung gestellt. Greenpeace prüft derzeit das
weitere Vorgehen.
Francis Althoff 05843 986789
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