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Reststrommengenuebertragung PM VGH Kassel

Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Kassel

Presseinformation

18. Februar 2008

4/2008

Mündliche Verhandlung bzgl. der Übertragung des Reststrommengenkontingents vom KKW Mühlheim-Kärlich auf das KKW Biblis Block A

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wird am 27. Februar 2008, 10.15 Uhr Gerichtsgebäude Brüder-Grimm-Platz 1 - 3 ( Raum 300)
das Verfahren der RWE Power AG gegen die Bundesrepublik Deutschland mündlich verhandeln (Az.: 6 A 883/07 ).

Die Klägerin ist Eigentümerin der Kernkraftwerke Mühlheim-Kärlich und Biblis Block A und Block B. Mit ihrer Klage verfolgt sie das Ziel, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, zu verpflichten, die Genehmigung zur Übertragung von 30 Terrawattstunden des
Reststrommengenkontingents des stillgelegten Kernkraftwerks MühlheimK ärlich auf das Kernkraftwerk Biblis Block A zu erteilen. Den am 25. September 2006 gestellten Antrag hat das Bundesministerium mit Bescheid vom 18. Mai 2007 abgelehnt.

Allgemeiner Hinweis:

Da nicht auszuschließen ist, dass der Zuhörerraum nicht für alle Interessenten ausreicht, wird gebeten, dass sich Medienvertreter rechtzeitig anmelden und sonstige Interessenten um Besucherkarten bemühen.

Besucherkarten werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben und können telefonisch vorgemerkt werden unter der Rufnummer: 0561 - 1007312.

Die interessierten Vertreter/innen der Medien werden gebeten sich spätestens bis zum 25. Februar 2008, 12.00 Uhr
mit der Pressestelle des Verwaltungsgerichtshofs in Verbindung zu setzen: Tel.-Nr.: 0561 - 10 07 312
0561 - 10 07 280
E-Mail: pressestelle ät vgh-kassel.justiz.hessen.de


Brüder-Grimm-Platz 1-3 . 34117 Kassel
Verantwortlich: Richter am Hess. VGH Harald Pabst
Telefon (0561) 1007-312 . Telefax (0561) 1007-360
E-Mail-Adresse: pressestelle ät vgh-kassel.justiz.hessen.de Entscheidungsübersendungen: entscheidungen ät vgh-kassel.justiz.hessen.de
23.02.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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