|
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Kassel
Presseinformation
18. Februar 2008
4/2008
Mündliche Verhandlung bzgl. der Übertragung des Reststrommengenkontingents
vom KKW Mühlheim-Kärlich auf das KKW Biblis Block A
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wird am 27. Februar 2008, 10.15 Uhr
Gerichtsgebäude Brüder-Grimm-Platz 1 - 3 ( Raum 300)
das Verfahren der RWE Power AG gegen die Bundesrepublik Deutschland mündlich
verhandeln (Az.: 6 A 883/07 ).
Die Klägerin ist Eigentümerin der Kernkraftwerke Mühlheim-Kärlich und
Biblis Block A und Block B. Mit ihrer Klage verfolgt sie das Ziel, die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, zu verpflichten, die
Genehmigung zur Übertragung von 30 Terrawattstunden des
Reststrommengenkontingents des stillgelegten Kernkraftwerks MühlheimK
ärlich auf das Kernkraftwerk Biblis Block A zu erteilen. Den am 25.
September 2006 gestellten Antrag hat das Bundesministerium mit Bescheid
vom 18. Mai 2007 abgelehnt.
Allgemeiner Hinweis:
Da nicht auszuschließen ist, dass der Zuhörerraum nicht für alle
Interessenten ausreicht, wird gebeten, dass sich Medienvertreter
rechtzeitig anmelden und sonstige Interessenten um Besucherkarten
bemühen.
Besucherkarten werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben und
können telefonisch vorgemerkt werden unter der Rufnummer: 0561 - 1007312.
Die interessierten Vertreter/innen der Medien werden gebeten sich spätestens
bis zum 25. Februar 2008, 12.00 Uhr
mit der Pressestelle des Verwaltungsgerichtshofs in Verbindung zu setzen:
Tel.-Nr.: 0561 - 10 07 312
0561 - 10 07 280
E-Mail: pressestelle ät vgh-kassel.justiz.hessen.de
Brüder-Grimm-Platz 1-3 . 34117 Kassel
Verantwortlich: Richter am Hess. VGH Harald Pabst
Telefon (0561) 1007-312 . Telefax (0561) 1007-360
E-Mail-Adresse: pressestelle ät vgh-kassel.justiz.hessen.de
Entscheidungsübersendungen: entscheidungen ät vgh-kassel.justiz.hessen.de
|