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[abc] LKZ: Maulkorb für Datenschutzbeauftragten

Ludwigsburger Kreiszeitung, 07.02.08

> Maulkorb für Datenschutzbeauftragten

Er wurde noch nie wegen einer Straftat verurteilt. Dennoch hat die Polizei seine Daten in der Arbeitsdatei "Politisch motivierte Kriminalität" gespeichert. Soviel weiß Atomkraftgegner W. (wir berichteten). Was der Staatsschutz aber an "Erkenntnissen" über ihn festhält und weshalb, verrät ihm das Landeskriminalamt nicht. Damit nicht genug: Auch dem Landesdatenschutzbeauftragten Peter Zimmermann hat das LKA einen Maulkorb verpasst.

Unter Hinweis auf die Erfordernisse polizeilicher Aufgabenerfüllung sei ihm von den Staatsschützern untersagt worden, W. die erwünschte Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten Daten zu geben, sagte Zimmermann gestern auf Anfrage. Der Landesdatenschutzbeauftragte bestätigte indessen, dass der "Fall W." deutliche Parallelen zu zwei weiteren Fällen aufweist, die er in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht mit massiver Kritik am sorglosen Umgang der Polizei mit den Belangen des Datenschutzes verbunden hatte.
Ausgerechnet der Staatsschutz beweise "ein erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat", hatte Zimmermann dabei die offenbar gängige Praxis gegeißelt, eine mögliche "rechtsmissbräuchliche Speicherung" personenbezogener Daten unter Hinweis auf die Erfordernisse der Kriminalitätsbekämpfung zu vertuschen. Es gebe, präzisierte Zimmermann im Gespräch mit unserer Zeitung, natürlich durchaus Umstände, in denen die Polizei den Betroffenen eine Offenlegung der über sie gespeicherten Daten zurecht verweigere - etwa zum Zweck der Terrorabwehr. Doch die Registrierung von zwar politisch motivierten, doch völlig legalen Handlungen wie der Wahrnehmung bürgerlicher Freiheitsrechte und die Geheimhaltung dieser polizeilichen "Erkenntnisse" seien davon nicht gedeckt. Mit anderen Worten: Zimmermann beklagt, dass die Polizei letztlich selbst bestimmt, wann sie Belange des Datenschutzes im Hinblick auf ihre Ermittlungsinteressen außer Kraft setzt. Mehr als auf dieses "Dilemma" hinzuweisen, ist ihm aber fast unmöglich. Just das dürfte er nun auch im Fall des Marbacher Atomkraftgegners W. tun, gegen den wegen eines möglichen Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz ermittelt wird - kaum ein dem Terrorismus oder anderer Schwerstkriminalität vergleichbarer Vorwurf. Dennoch blieb W.s Antrag auf umfassende Datenauskunft erfolglos: Das LKA teilte ihm nur mit, dass der Eintrag zweier älterer Ermittlungsverfahren inzwischen mangels Tatverdacht gelöscht sei - und dass es sich zur Auskunft über weitere aktuell oder früher registrierte Daten (etwa über die Teilnahme an Demonstrationen) nicht verpflichtet sehe. Allein Datenschützer Zimmermann weiß nun, was der Staatsschutz sonst noch alles über H. W. weiß. Aber er darf es auf Weisung des LKA niemandem sagen.
Steffen Pross


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