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Castortransport: Rechtswidrige Freiheitsentziehung von Rechtsanwaelten

Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg e.V.
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Pressemitteilung 25.01.08

Castortransport: Rechtswidrige Freiheitsentziehung von Rechtsanwälten

Das Amtsgericht Dannenberg hat in einem Beschluss festgestellt, dass die polizeiliche Freiheitsentziehung von zwei Hamburger Rechtsanwälten bei einem Castortransport nach Gorleben rechtswidrig war. Die betroffenen Anwälte Thomas Hauswaldt und Martin Lemke hatten am 12. November 2006 im Rahmen eines anwaltlichen Notdienstes ihren Mandanten, die
Demonstrantions- und Blockadeteilnehmer waren, anwaltlichen Beistand geleistet.

Als der Atommüllzug den Dannenberger Verladebahnhof erreichte, ketteten sich einige Kilometer weiter in Langendorf Atomkraftgegner mitten auf der Straßentransportstrecke an eine Betonpyramide an. Die Anwälte begaben sich mit weiteren Kollegen zum Blockadepunkt, um dort angeketteten Mandanten anwaltlichen Beistand zu leisten. Während die Polizei mit einem Schlagbohrhammer die Pyramide bearbeitete, wurden die benannten Anwälte mit der Begründung ägefahrenabwehrtechnische Ingewahrsamnahmeô gegen 22.30 Uhr unter Einsatz von Zwang von ihren Mandanten getrennt und zwanzig Minuten an einem Gefangenentransporter festgesetzt. Sie sollten in die Gefangenensammelstelle verbracht werden. Die Polizei behauptete vor Gericht, dieses Vorgehen sei lediglich als Vollziehung eines Platzverweises geschehen.

Nach Sichtung von Filmsequenzen, welche die Aussagen der Anwälte untermauern, hält Amtsrichter Saffran in dem Beschluss fest: äDas Verhalten der Polizei wäre nur dann als bloße Vollziehung eines Platzverweises durch unmittelbaren Zwang bzw. Androhung desselben zu werten gewesen, wenn der Betroffene lediglich hinter die vorhandene Absperrung einige Meter von der Betonpyramide geführt worden wäre. Dies war aber nicht der Fallô. Weiter heißt es in dem Beschluss, ämit der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten seitens des Betroffenen war nicht zu rechnenô.

Der Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg wertet den Beschluss äals Lichtblick im rechtlichen Dunkel um die regelmäßigen rechtlichen Beschneidungen tausender Atomkraftgegner bei
Castortransportenô. Die betroffenen Anwälte Thomas Hauswaldt und Martin Lemke fassen zusammen: äEs ist bedauerlich, dass einmal wieder erst ein Gericht der Polizei erklären muss, dass sie gesetzeswidrig gehandelt hat. Gleichzeitig bedeutet diese Gerichtsentscheidung aber auch eine Bestätigung und Verstärkung der anwaltlichen Berufsrechte, insbesondere zum Schutz von Mandanten. Wir Anwälte werden auch künftig jeden Verstoß gegen unsere Berufsrechte ahnden.ô

Mit dem Vorfall ist derzeit noch ein weiteres Gerichtsverfahren befasst. Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg haben die betroffenen Anwälte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des - neben der Freiheitsentziehung - weiteren polizeilichen Handelns gegen die Rechtsanwälte anhängig gemacht.

Aktenzeichen 39 XIV 58/06 L

Francis Althoff                 05843 986789
RA Thomas Hauswaldt     040-37 37 47-0
RA Martin Lemke         040-480 96 10
25.01.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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