|
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg e.V.
Drawehner Str. 3 29439 Lüchow
www.bi-luechow-dannenberg.de
Büro: Tel: 05841-4684 Fax: -3197
büro ät bi-luechow-dannenberg.de
Pressesprecher: Francis Althoff 05843 986789
presse ät bi-luechow-dannenberg.de
Pressemitteilung 25.01.08
Castortransport: Rechtswidrige Freiheitsentziehung von Rechtsanwälten
Das Amtsgericht Dannenberg hat in einem Beschluss festgestellt, dass die
polizeiliche Freiheitsentziehung von zwei Hamburger Rechtsanwälten bei
einem Castortransport nach Gorleben rechtswidrig war. Die betroffenen
Anwälte Thomas Hauswaldt und Martin Lemke hatten am 12. November 2006 im
Rahmen eines anwaltlichen Notdienstes ihren Mandanten, die
Demonstrantions- und Blockadeteilnehmer waren, anwaltlichen Beistand
geleistet.
Als der Atommüllzug den Dannenberger Verladebahnhof erreichte, ketteten
sich einige Kilometer weiter in Langendorf Atomkraftgegner mitten auf der
Straßentransportstrecke an eine Betonpyramide an. Die Anwälte begaben
sich mit weiteren Kollegen zum Blockadepunkt, um dort angeketteten
Mandanten anwaltlichen Beistand zu leisten. Während die Polizei mit einem
Schlagbohrhammer die Pyramide bearbeitete, wurden die benannten Anwälte
mit der Begründung ägefahrenabwehrtechnische Ingewahrsamnahmeô gegen
22.30 Uhr unter Einsatz von Zwang von ihren Mandanten getrennt und
zwanzig Minuten an einem Gefangenentransporter festgesetzt. Sie sollten
in die Gefangenensammelstelle verbracht werden. Die Polizei behauptete
vor Gericht, dieses Vorgehen sei lediglich als Vollziehung eines
Platzverweises geschehen.
Nach Sichtung von Filmsequenzen, welche die Aussagen der Anwälte
untermauern, hält Amtsrichter Saffran in dem Beschluss fest: äDas
Verhalten der Polizei wäre nur dann als bloße Vollziehung eines
Platzverweises durch unmittelbaren Zwang bzw. Androhung desselben zu
werten gewesen, wenn der Betroffene lediglich hinter die vorhandene
Absperrung einige Meter von der Betonpyramide geführt worden wäre. Dies
war aber nicht der Fallô. Weiter heißt es in dem Beschluss, ämit der
Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten seitens des Betroffenen
war nicht zu rechnenô.
Der Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg wertet
den Beschluss äals Lichtblick im rechtlichen Dunkel um die regelmäßigen
rechtlichen Beschneidungen tausender Atomkraftgegner bei
Castortransportenô. Die betroffenen Anwälte Thomas Hauswaldt und Martin
Lemke fassen zusammen: äEs ist bedauerlich, dass einmal wieder erst ein
Gericht der Polizei erklären muss, dass sie gesetzeswidrig gehandelt hat.
Gleichzeitig bedeutet diese Gerichtsentscheidung aber auch eine
Bestätigung und Verstärkung der anwaltlichen Berufsrechte, insbesondere
zum Schutz von Mandanten. Wir Anwälte werden auch künftig jeden Verstoß
gegen unsere Berufsrechte ahnden.ô
Mit dem Vorfall ist derzeit noch ein weiteres Gerichtsverfahren befasst.
Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg haben die betroffenen Anwälte ein
Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des - neben der
Freiheitsentziehung - weiteren polizeilichen Handelns gegen die
Rechtsanwälte anhängig gemacht.
Aktenzeichen 39 XIV 58/06 L
Francis Althoff 05843 986789
RA Thomas Hauswaldt 040-37 37 47-0
RA Martin Lemke 040-480 96 10
|