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espace, 28.4.08
Die unvollendete Reise des AKW-Abfalls
Ein Besuch im Kernkraftwerk Gösgen und im Zwischenlager Würenlingen
In der Schweiz sind fünf Atomkraftwerke in Betrieb. Deren hochradioaktiver Abfall muss für eine Million Jahre sicher eingelagert werden. Vorläufig landet er im Zwischenlager Würenlingen. Das Nuklearforum hat die Medien zu einer Informationsreise eingeladen.
Die Sicherheitskontrollen beim Kernkraftwerk Gösgen sind strenger als am Flughafen. Der Angestellte beim Besuchereingang mustert jedes Gesicht und kontrolliert, ob es mit dem Bild auf der Identitätskarte übereinstimmt. Apparate, Metallgegenstände und Portemonnaies müssen aufs Fliessband gelegt werden und werden durchleuchtet. Jede Person wird auf allfällige Waffen oder Sprengstoff untersucht.
Keine zehn Meter nach der Eingangskontrolle die nächste Schleuse: Eine Drehtür, die sich nur nach Angabe des Codes auf der Besucherkarte öffnet. Während des Rundgangs muss der Ausweis mindestens ein Dutzend Mal neu eingelesen werden.
Kleiderwechsel obligatorisch
Bevor man den eigentlichen Kraftwerksbereich betritt, folgt die grösste Überraschung: Sämtliche Kleider müssen gewechselt werden. So ziehen denn die Medienvertreter rote oder gelbe Unterhosen, Unterleibchen und Socken mit der Aufschrift «KKG» an. Die Abkürzung steht für Kernkraftwerk Gösgen. Danach folgen der weisse Overall und Turnschuhe. Zum Schluss wird das Dosimeter in die Overalltasche gesteckt. Dann kann der Rundgang beginnen.
Die Gruppe wird von Friedrich Gremper begleitet. Er arbeitet seit 33 Jahren für die Kernkraftwerk Gösgen AG. Er war schon dabei, als das KKG gebaut wurde. Im Hauptberuf sitzt er im Kommandoraum. Dort müssen immer vier Personen anwesend sein, welche für den Betrieb des KKG zuständig sind. In der Freizeit leitet Gremper Betriebsführungen. Er ist sichtlich stolz auf sein Kraftwerk - ähnlich wie ein Lokomotivführer oder Lastwagenchauffeur stolz auf seine starke Maschine ist. Trotz seiner grossen Erfahrung muss sich Gremper einen Rüffel des Sicherheitsdiensts gefallen lassen: Das Aufnahmegerät des Radioreporters wurde beim Eintritt nicht kontrolliert.
Warum das wichtig gewesen wäre, erfährt man erst nachträglich: Das Gerät hätte von einer früheren Reportage in einem Spital radioaktiv verseucht sein können, der Reporter hätte somit die Radioaktivität ins Kernkraftwerk geschleust. Wenn das Gerät nun bei der Ausgangskontrolle gestrahlt hätte, wäre das KKG verdächtigt worden. Es sei vorweggenommen: Die Kontrollgeräte zeigten am Schluss nichts an- weder am Tonbandgerät noch an den Kleidern der Medienleute.
Noch schärfer werden die Bestimmungen im Raum, in welchem gerade ein gebrauchter Brennstab für den Transport ins Nasslager bereit gemacht wurde. Hier müssen über die Turnschuhe zusätzliche Überzüge gestreift und weisse Handschuhe angezogen werden.
Brennstäbe für ein Jahr
Die nächste Station ist das Lager für den Kernbrennstoff: Hier werden Brennstäbe für eine Jahresproduktion gelagert. Der Brennstoff befindet sich in kleinen Röhrchen: Pellets aus angereichertem Uran, von der Form her vergleichbar mit den Pellets für Holzheizungen. Das KKW Gösgen arbeitet ausschliesslich mit wiederaufbereitetem Material. Seit 2006 dürfen zwar keine Brennstäbe mehr zur Wiederaufbereitung ausgeführt werden: Seit der letzten Volksabstimmung besteht ein zehnjähriges Moratorium. Das KKG hat aber nach Angaben seiner Betreiber vorgängig so viele Brennstäbe zur Wiederaufbereitung nach Frankreich und Russland ausgeführt, dass der Vorrat mindestens bis ins Jahr 2016 reichen werde. In Russland werden die Brennstäbe unter anderem mit Uran aus nicht mehr benutzten Atom-U-Booten bestückt.
Die neuen und die gebrauchten Brennstäbe wurden bisher im Innern des Reaktorraums unter Wasser aufbewahrt. Weil keine gebrauchten Brennstäbe mehr ausgeführt werden dürfen, steigt der Platzbedarf. Deshalb ist gegenwärtig ein neues Nasslager im Bau.
Von 300 auf 20 Grad
Die gebrauchten Brennstäbe bleiben für mindestens ein Jahr im Nasslager. Dort kühlen sie sich so weit ab, dass sie ins Zwischenlager transportiert werden können. Das nationale Zwischenlager befindet sich seit dem Jahr 2000 in Würenlingen unmittelbar neben dem Paul-Scherrer-Institut. Bis heute sind 18Behälter mit hochradioaktiven Abfällen eingelagert. Nur fünf davon sind mit verglasten Rückständen gefüllt, welche für die Endlagerung vorgesehen sind. Ebenfalls in Würenlingen gelagert werden die Rückstände des Versuchsreaktors im waadtländischen Lucens. Die übrigen Castoren (Behälter) sind mit abgebrannten Brennelementen gefüllt, welche wiederverwendet werden könnten, falls die Politik dies nach Ablauf des Moratoriums erlauben sollte. Im Innern dieser Behälter herrscht laut Angaben der Fachleute eine Temperatur von bis zu 300Grad. Die Wärme ist an den Aussenwänden deutlich spürbar, wie sich die Journalisten mit ihren Händen vergewissern können. Falls die Brennstäbe nicht wiederaufbereitet werden, bleiben sie 20 bis 30 Jahre in Würenlingen. In dieser Zeit kühlen sie sich auf Raumtemperatur ab, das heisst auf rund 20 Grad. Dann sind sie bereit für den Transport in ein Tiefenlager.
Ein solches Tiefenlager sei zwar wegen der langen Abkühlphase erst um das Jahr 2040 oder 2050 nötig, sagt NOK-Chef Manfred Thumann. Aber aus politischen Gründen sollte so rasch wie möglich klar sein, wo es gebaut werde. Wenn um das Jahr 2012 über den Bau neuer Atomkraftwerke abgestimmt werde, sollte die Bevölkerung wissen, wo die Abfälle für eine Million Jahre gelagert werden. Thumann leitete bis vor Kurzem die Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 sowie Leibstadt.
Standortsuche ist eingeleitet
Der Bundesrat hat Anfang April mit dem Sachplanverfahren den Weg gewiesen (vgl. Text unten). Damit ist klar, dass in rund zehn Jahren je ein Standort für ein Lager mit hochradioaktivem Abfall und ein solches mit schwach radioaktivem Abfall feststehen werden. Sachplanverfahren ist ein Begriff aus der Raumplanung. Gegen die Rahmenbewilligungen des Bundesrats kann das Referendum ergriffen werden. Das Risiko, dass sich die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer gegen den gewählten Standort aussprechen wird, ist nach Meinung von Interessenvertretern und Politikern klein: Die meisten werden froh sein, dass er nicht in ihrer Gemeinde liegt.
Gemeinden und Kantone werden zwar in die Standortwahl einbezogen. Aber sie können nicht lokal über den Standort abstimmen. Früher war das anders: In den Jahren 1995 und 2002 sagte die Nidwaldner Bevölkerung zweimal Nein zum Lager im Wellenberg. Aus diesem Grund wurde das Kernenergiegesetz 2003 geändert: Seither haben die Standortgemeinden kein Vetorecht mehr.
Der Bund, Hans Galli [28.04.08]
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