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Uhl/Köhler: Verbot des Vereins Collegium Humanum
Berlin (ots) - Anlässlich des Verbotes der rechtsextremen Vereine
"Collegium Humanum", des "Verein zu Rehabilitierung der wegen
Bestreitens des Holocaust Verfolgten" und des Vereins "Bauernhilfe",
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Hans-Peter Uhl MdB und die zuständige Berichterstatterin,
Kristina Köhler MdB:
Heute Morgen hat der Bundesinnenminister die rechtsextremistischen
Vereine Collegium Humanum (CH), den "Verein zu Rehabilitierung der
wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) und den damit
verflochtenen Verein "Bauernhilfe" verboten. Die Räumlichkeiten der
Vereine wurden durchsucht.
In einem Antrag hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die
Bundesregierung aufgefordert, ein Verbot der Vereine zu prüfen, die
sich wiederholt an rechtsextremistischer Propaganda und an der
Leugnung des Holocaust beteiligt hatten. Damit verbunden war auch
eine Prüfung, wie dem Verein Collegium Humanum die steuerrechtliche
Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann. Mit dem Verbot hat sich nun
auch dies erledigt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Verbot als wichtigen
Schritt zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Recht festgestellt: Die Leugnung
des Holocaust ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich damit jedoch
noch nicht erledigt. Er enthält auch den Prüfauftrag, wie in Zukunft
besser verhindert werden kann, dass extremistische Vereine die
Gemeinnützigkeit erlangen können. Auch hier werden wir dran bleiben.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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