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11.03.2008
Prozeß gegen Holocaust-Leugner vor dem Landgericht Frankfurt (Oder)
Vor der Sicherheitsschleuse zum Schwurgerichtssaal am Landgericht
Frankfurt (Oder) stehen etwa ein Dutzend Personen in "Reichsbürger"- und
"Division Germania"-Pullis, unter ihnen auch Horst Mahler. Seine
Lebensgefährtin und inzwischen mit einem vorläufigen Berufsverbot
belegte Rechts-Anwältin Sylvia Stolz fehlt. Sie war am 14. Januar 2008
vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung zu dreieinhalb Jahren
Haft verurteilt und wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet
worden. Als Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel hatte sie
im Prozeß den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit
bestritten. Bis zu ihrer Inhaftierung verteidigte sie auch Dirk
Reinecke, einen von vier Männern, die sich derzeit vor dem Landgericht
Frankfurt (Oder) wegen Volksverhetzung verantworten müssen.
Dirk Reinecke (Jahrgang 1967), Wolfgang Hackert (Jahrgang 1938), Gerd
Walther (Jahrgang 1946) und Rainer J. Link (Jahrgang 1952) wird
vorgeworfen, am 10. Mai 2004 vor einer Schule in Bernau Flugblätter
verteilt und darin den Holocaust geleugnet zu haben, unterzeichnet "in
Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich". Sie wurden in
erster Instanz im November 2006 nach sieben Verhandlungstagen vor dem
Amtsgericht Bernau zu einer Geldstrafe von jeweils 100 Tagessätzen
verurteilt. Am 25. Februar 2008 begann nun die Berufungsverhandlung vor
dem Landgericht Frankfurt (Oder).
Im Gerichtssaal herrscht eine angespannte Stimmung. Vor dem Betreten des
Saales müssen sich alle Zuhörer einer Sicherheitskontrolle unterziehen,
Personalausweise werden abgelichtet. Vor dem Saal befinden sich
Kriminalpolizisten, im Saal Justizwachtmeister und Bereitschaftspolizei.
Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages lehnt der Vorsitzende Richter
einen Befangenheitsantrag der Angeklagten ab. Die in dem Antrag
aufgestellten Behauptungen sind nicht glaubhaft gemacht und der Antrag
im übrigen in Verschleppungsabsicht gestellt worden. Es folgt eine
Vielzahl weiterer Beweisanträge. Mal geht es den Angeklagten um die
Einstellung des Verfahrens, weil die Straftat verjährt sei, mal um den
Ausschluß der Öffentlichkeit, dann um die Aussetzung des Verfahrens bis
zur Entlassung der Rechts-Anwältin Stolz aus der Haft oder um die
Inaugenscheinnahme einer Luftschutztür. Da die mündlichen Begründungen
dieser Anträge durch die Angeklagten kaum zu ertragen sind und der
Gerichtssaal von den
Angeklagten offensichtlich als Podium zur Verbreitung ihrer
revisionistischen Thesen genutzt wird, hatte der Vorsitzende Richter
schon am ersten Verhandlungstag angeordnet, daß Beweisanträge nur
schriftlich eingereicht werden dürfen. Immer wieder versuchen die
Angeklagten, diese Anordnung durch Erklärungen zu umgehen. Immer wieder
unterbricht sie der Vorsitzende Richter dabei, ihre in Beweisanträge
verpackte Propaganda vorzutragen, und droht mehrfach die Entfernung der
Angeklagten aus dem Gerichtssaal an. Als der Angeklagte Walther die
Schöffen schließlich damit bedroht, sie würden für ihr Verhalten wegen
"Volksverleumdung" und äFeindbegünstigung" nach dem
Reichsstrafgesetzbuch vor dem Volksgerichtshof zur Verantwortung
gezogen, bricht der Vorsitzende Richter ab.
Die Angeklagten sind in bundesdeutschen Gerichtssäälen keine
Unbekannten. Sie scharren sich als "Reichsbewegung" um den Ex-NPD-Anwalt
Horst Mahler und werden regelmäßig wegen der Leugnung des Holocaust von
den Gerichten verurteilt.
Die Verhandlung wird am 26. März um 9:15 Uhr fortgesetzt.
Quelle: Recherchegruppe Frankfurt (Oder)
http://www.inforiot.de/news.php?topic=news&article_id=14063
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