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Mitteldeutsche Zeitung: Rechtsextremismus / Praktikant lietete
brisante Ermittlung - Polizei räumt Fehler ein
Halle (ots) - Die Präsidentin der Polizeidirektion Dessau-Roßlau,
Brigitte Scherber-Schmidt, hat sich beim Leiter des Dessauer
Netzwerks gegen Rechtsextremismus, Steffen Andersch, für
ungerechtfertigte Ermittlungen entschuldigt. Wie die in Halle
erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitag-Ausgabe) berichtet,
räumte Scherber-Schmidt ein, dass ein unerfahrener Praktikant die
Ermittlungen leitete und Fehler auftraten. Andersch hatte
Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, nachdem die Polizei gegen ihn
unter anderem wegen übler Nachrede ermittelt hatte. Andersch hatte
2006 bei einer Veranstaltung in Bergwitz (Kreis Wittenberg) über
rechte Strukturen informiert - und zeigte Bilder eines NPD-Mannes.
Zwei anwesende Polizisten zeigten ihn an, weil er das Foto ohne
Zustimmung des Betroffenen zeigte. Die Staatsanwaltschaft stellte die
Ermittlungen ein, weil der NPD-Mann als ehemaliger Bundestagskandidat
"relative Person der Zeitgeschichte" sei. Scherber-Schmidt räumte nun
ein, dass "trotz der erkennbaren Brisanz" mit den Ermittlungen ein
Kommissar betraut wurde, der im Staatsschutz-Kommissariat Praktikant
war, "um seine ersten kriminalpolizeilichen Praxiserfahrungen zu
sammeln". Ihm seien die Fehler nicht anzulasten, er sei offenbar von
der Führung des Staatsschutz-Kommissariats FK4 "allein gelassen"
worden. Sie entschuldigt sich "ausdrücklich für die Versäumnisse der
früheren Leitung des FK4". Unter anderem seien Vorschriften des
Nebenstrafrechts nicht beachtet worden. Damaliger FK4-Leiter war
einer der Staatsschützer, die dem Vizepräsidenten Hans-Christoph
Glombitza vorgeworfen hatten, er habe sie bei Verfolgung rechter
Straftaten bremsen wollen. "Fehler einzuräumen ist für eine solche
Behörde sehr viel, das erkenne ich an", reagierte Andersch gestern.
Dass allein dem FK4-Leiter alle Schuld zugewiesen wird, wirke aber
"höchst seltsam". Zu Ende sei der Fall nicht: Andersch fordert
Erstattung seiner Anwaltskosten - und 200 Euro Schmerzensgeld für die
Belastung durch die ungerechtfertigten Vorwürfe.
Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
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