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Karlsruher Urteil zu Anti-Nazi-Symbolen: Vom Kopf auf die Fuesse

Lausitzer Rundschau: Karlsruher Urteil zu Anti-Nazi-Symbolen: Vom Kopf auf die Füße

Cottbus (ots) - Der juristische Unsinn hatte nur wenige Monate Bestand. Schon das ist aller Ehren wert. Mit seinem Plädoyer für die Zulässigkeit eindeutiger Anti-Nazi-Symbole hat der Bundesgerichtshof den Rechtsstaat gestärkt und zum Protest gegen rechtsextremistische Umtriebe ermutigt. Anders als ihre Stuttgarter Richterkollegen sahen es die Karlsruher Juristen als legitim an, mit einem
durchgestrichenen Hakenkreuz gegen unverbesserliche Anhänger des Hakenkreuzes zu demonstrieren.

Dem Normalbürger hatte sich ohnehin nicht recht erschlossen, was die baden-württembergische Justiz zu der Einschätzung veranlasste, dass sich Neonazis Anti-Nazi-Symbole zu Eigen machen könnten, um damit für eine braune Zukunft zu werben. Anstecker mit zertretenen oder durchgestrichenen Hakenkreuzen gelten der rechtsextremen Szene als Generalangriff gegen ihr krudes Weltbild. Der Sinn des politischen Strafrechts besteht darin, die verherrlichenden Markenzeichen des deutschen Faschismus aus dem Alltag zu verbannen sowie ein Aufleben rechtsextremistischer "Kameradschaften" und Parteien zu verhindern. Nach der Stuttgarter Rechtsprechung wurden aber genau jene Menschen kriminalisiert, die sich für die Durchsetzung dieser demokratischen Grundauffassung stark machen. Damit verkehrte sich die Absicht des Gesetzgebers glatt ins Gegenteil. Karlsruhe hat die politische Intention nun wieder vom Kopf auf die Füße gestellt. Dafür sollten wir dem Bundesgerichtshof dankbar sein.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
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15.03.07    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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