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Tagesspiegel, 11.09.2005
Hopp hopp hopp...
Berufsverbote Stopp
Das war eine von vielen Parolen, mit denen in den 70er Jahren in
Deutschland demonstriert wurde. Denn der Staat überprüfte Millionen auf
ihre politische Gesinnung – viele verloren ihren Job. Bis 1995 ein
europäisches Gericht einschritt. Doch jetzt gibt es einen neuen Fall.
Von Andreas Austilat
Vielleicht wäre der Fall ja bekannter, wenn einem der Name leichter über
die Lippen ginge. Denn Michael Csaszkóczy könnte Geschichte machen -ein
bisschen wenigstens.
Csaszkóczy, das klingt gesprochen so ähnlich wie der französische
Innenminister Sarkozy, wurde in Heidelberg geboren. Dort hat er Deutsch,
Kunst und Geschichte studiert und sich 17-mal die Ohren piercen lassen.
Dort legte er 2003 sein Examen ab, strebte er das Amt des Lehrers an.
Und mit Sicherheit wäre er es auch geworden, wenn der Verfassungsschutz
nicht Bedenken angemeldet hätte. Weil sich Csaszkóczy für die
„antifaschistische Initiative Heidelberg" engagiert. Die nämlich gilt
als linksextremistisch.
Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schavan ließ den Mann zur
Anhörung laden, um zu klären, ob er ein Verfassungsfeind sei. Das war
nicht so einfach, strafrechtlich hatte sich Csaszkoczy noch nie etwas
vorwerfen lassen müssen. Doch die Heidelberger Antifaschisten sprechen
von „den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen" und betrachten
Militanz als legitim im Kampf gegen Neonazis. Und da sah die
Schulbehörde Klärungsbedarf, wie er das denn meine.
Csaszkoczy argumentierte mit dem Duden. Militanz, so heiße es da, sei
nichts anderes als eine kämpferische Haltung. Dem mochte die
Schulverwaltung nicht folgen, abgelehnt wegen Verfassungsfeindlichkeit,
hieß ihr Verdikt. Aber der verhinderte Lehrer reichte vor einem Jahr
Klage ein beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Und eigentlich hätte die
Sache inzwischen entschieden sein sollen. Aber es ist kein Termin in
Sicht, jedenfalls nicht im Jahr 2005.
Der heute 35jährige wird warten müssen. Ein Gericht wird zu klären
haben, ob von ihm die Treue zur Verfassung zu erwarten ist, zu der ein
Beamter in Deutschland verpflichtet ist - der erste Fall seit zehn
Jahren. Und derweil macht ein böses Wort die Runde: Berufsverbot. Ein
Wort, das für die einen kommunistische Propaganda war, für die anderen
ein unglückliches, wenn nicht schändliches Kapitel bundesdeutscher
Geschichte.
Begonnen hat dieses Kapitel 1972 mit Willy Brandt. Der war damals
Bundeskanzler und rief die Ministerpräsidenten der Länder zu einer Runde
zusammen, die dann jenen Beschluss fasste, der als Radikalenerlass
bekannt wurde. Aber für Uwe Scheer fing die Geschichte erst 1983 an. Für
ihn ein wenig überraschend, denn Scheer war der erste Zollobersekretär,
der unter Radikalismus-Verdacht geriet. Außerdem war er Hamburger, und
in Hamburg hatte der sozialdemokratische Bürgermeister Klose inzwischen
Bedenken geäußert: „Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes,
Gesinnungen zu erforschen." Klose forderte deshalb schon Bürgermeister
Klose inzwischen Bedenken geäußert: „Es ist nicht Aufgabe des
Verfassungsschutzes, Gesinnungenzu erforschen." Klose forderte deshalb
schon Ende der 70er: „Wir müssen die schreckliche Diskussion über die
Extremisten im öffentlichen Dienst beenden." Scheer aber war
Bundesbeamter, sein Vorgesetzter der Finanzminister im Kabinett Helmut
Kohl, und der war gerade angetreten, „die geistig-moralische Wende" zu
schaffen.
Jedenfalls stand eines Morgens der Hauptzollamtsvorsteher persönlich vor
Scheer und händigte ihm eine Einladung zur Anhörung aus. Es bestünden
ernste Zweifel an Scheers Verfassungstreue. Zweifel, das konnte damals
eine Menge bedeuten. Etwa die Teilnahme an einer ungenehmigten
Demonstration, vor allem wenn sie in Krawallen endete. Die 80er waren
die Zeit der Massenproteste um Atomkraftwerke wie Brokdorf bei Hamburg
oder die Startbahn West am Frankfurter Flughafen. Es konnte aber auch
sein, dass sich jemand verdächtig machte, weil sein Auto vor irgendeinem
linken Veranstaltungslokal gesichtet wurde. Und die
Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International beschwerte sich sogar
in einem offenen Brief, dass immer mehr Bürger nicht einmal wagten, mit
ihrer Unterschrift auch nur für die Abschaffung der Folter in aller Welt
einzutreten. Weil sie Angst hätten, das würde ihnen irgendwann Nachteile
einbringen.
Scheer hatte an vielen Demonstrationen teilgenommen. Zum Beispiel in
Frankfurt Ende der 60er Jahre gegen die Notstandsgesetze. Hans Eichel
erinnerte sich einmal in einer Talkrunde, in seinen wilden Jahren auch
auf solch einer Demonstration gewesen zu sein. Heute ist Eichel als
Bundesfinanzminister der Vorgesetzte aller Zöllner. Scheer wurde nicht
wegen einer Demonstration vorgeladen, er hatte auf einer Liste der DKP
für das Bezirksparlament in Hamburg-Wandsbek kandidiert.
Die 1968 gegründete Deutsche Kommunistische Partei brachte es bundesweit
nie auf mehr als 0,3 Prozent. Doch ihre ideologische Nähe zur DDR machte
die DKP zu einem besonderen Risiko in Zeiten des Kalten Kriegs. Und
keiner sagte das so deutlich wie Alfred Dregger, 1982
Fraktionsvorsitzender der CDU: „Nicht die Einzelkämpfer des
Marxismus-Leninismus stellen eine Gefahr für die freiheitliche
Demokratie unseres Landes dar, sondern die organisierten
Verfassungsfeinde und zwar die disziplinierten mehr als die Chaoten."
3 500000 Kandidaten wurden in den 70er und 80er Jahren auf ihre
Verfassungstreue überprüft, gegen 11000 wurde ein Verfahren eingeleitet.
Am Ende wurden 1250 Bewerber abgelehnt und 265 Beamte aus dem
öffentlichen Dienst entlassen. Der größte Teil, etwa zwei Drittel,
gehörte der DKP an.
Den Radikalenerlass des Jahres 1972 hält der Berliner Historiker Dominik
Rigoll, der an einer Dissertation zum Thema arbeitet, denn auch für eine
Art kleines Verbot der DKP, „weil das große nicht zu haben war."
Einerseits, weil man befürchten musste, vor dem Bundesverfassungsgericht
zu unterliegen, andererseits war es vor dem Hintergrund der
Verhandlungen um die Ostverträge nicht opportun, die DKP zu verbieten.
Also erinnerte der Radikalenerlass an die bestehende Treue-pflicht der
Beamten. Berufen werden sollte nur, „wer die Gewähr dafür bietet, dass
er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne
des Grundgesetzes eintritt", und zwar im Dienst ebenso wie privat.
Außerdem führte der Beschluss noch einen neuen Begriff ein: den der
Verfassungsfeindlichkeit. Bei Beamten, die Mitglieder „'in einer
Organisation verfassungsfeindlicher Zielsetzung" sind, war künftig zu
prüfen, „ob die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst anzustreben ist".
Wer aber ist verfassungsfeindlich? Darüber bestand Unsicherheit, denn
verfassungsfeindlich bedeutete nicht, dass es sich um eine verbotene
Partei handelte. Und was heißt „anzustreben"? Reicht die Mitgliedschaft
oder braucht es noch mehr? Das durch die Parteimitgliedschaft
ausgedrückte innere Bekenntnis reicht aus, befand 1975 das
Bundesverwaltungsgericht. Mitgliedschaft ist nur ein Stückchen vom
Ganzen, urteilte im gleichen Jahr das Bundesverfassungsgericht,
unterließ es aber klarzustellen, wie entscheidend dieses Stückchen sein
konnte.
Das Urteil fachte den Sammeleifer des Verfassungsschutzes erst richtig
an, glaubt der Hamburger Rechtsanwalt Klaus Dammann, der seit 1976
zahlreiche Mandanten zu Anhörungen begleitete. Immerhin ging es doch
darum, weitere Stückchen zusammenzutragen. Verfassungsrichter Martin
Hirsch verteidigte dagegen den Spruch, an dem er selbst mitgewirkt
hatte. Zugleich warnte auch er, dass der Versuch, aus zurückliegenden
Erkenntnissen des Verfassungsschutzes auf das künftige Verhalten eines
Bewerbers zu schließen, „die politische Atmosphäre vergiften könne".
Tatsächlich schlugen die Wogen hoch. Als 1979 der Fußballprofi Ewald
Lienen, damals Borussia Mönchengladbach und heute Trainer von Hannover
96, für „die vollständige Beseitigung des Berufsverbots" warb, wollte
Mönchengladbachs Ratsherr Werner Wolf schon seine Ehrenkarte
zurückgeben, „weil er solchen Leuten keinen Beifall spenden könne".
Uwe Scheer wohnt heute noch in derselben Wohnung in derselben
Plattenbausiedlung in Hamburg-Steilshoop. Die Rüschengardinen, die
Begonien auf dem Fensterbrett, die blaue Sitzgruppe, die Schrankwand,
all das sieht nicht nach Umsturz aus, wirkt eher ein bisschen bieder.
Das war die DDR ja auch.
Wie überprüft man Verfassungstreue? Der Beamte, der 1983 die Anhörung
leitete, fragte Scheer, wie es den: dessen Frau so ginge. Dann kam er
zur Sache: „Lesen Sie die Zeitung der DKP ‚Unsere Zeit’?“ Und noch ein
bisschen direkter: „Sind Sie Mitglied der DKP?“ Es folgten weitere
Anhörungen, dann, 1985, vor Ende des Verfahrens, die Suspendierung.
Scheer wurde nach Hause geschickt mit 75 Prozent seiner Bezüge.
Er kochte Ravioli, wenn die beiden Kinder aus der Schule kamen,
engagierte sich als Elternsprecher und in der Gewerkschaft, nur arbeiten
'durfte er nicht. Als 1989 erst die Mauer zerfällt, dann die DDR und
eigentlich auch die DKP, schöpfte er wieder Hoffnung. Unter anderem,
weil Wolfgang Schäuble damals im Fernsehen auf die Frage, was denn nun
mit den Berufsverboten werde, gesagt habe, „wir finden eine Lösung".
Was ist das für ein Gefühl, wenn man einfach nur wartet - auf einen
Prozess, der nicht kommt? „Nicht so schön", sagt Scheer. Wahrscheinlich
war die Frage nicht besonders gut. Neun Jahre nach Beginn des
Verfahrens, am 1. Dezember 19 92, bot man ihm an, wenn er den Dienst
quittierte, dann dürfte er seinen Job als Angestellter weitermachen. Der
Beamte fand das zwar merkwürdig, dass er als Angestellter eine geringere
Bedrohung darstellen sollte, fürchtete gar, man würde ihn austricksen.
Aber was sollte er anderes tun, der gelernte Zöllner?
Sei ihm das nicht wie eine Degradierung vorgekommen? Ach was, sagt der
kleine Mann mit dem silbergrauen Bart. Das sei doch die gleiche Arbeit
gewesen wie vorher. Nur eben ohne Uniform. Doch die habe er als Beamter
auch nicht immer getragen. Das ist der einzige Moment, in dem ihm seine
Frau an diesem Nachmittag widerspricht. „Bis zum letzten Tag hast du die
getragen."
Scheer wollte mehr als seinen Job zurück, er wollte die Rehabilitierung.
Und die hat er bekommen. 2003, exakt mit dem Tag seiner Pensionierung,
haben sie ihn wieder zum Beamten gemacht. „Für die dem deutschen Volke
geleisteten Dienste spreche ich Ihnen Dank und Anerkennung aus", so
steht es auf der Urkunde, die ihm der Bundesfinanzminister aushändigen
ließ, 20 Jahre nach der Vorladung zur ersten Anhörung.
Wolfgang Repp musste auf diese Urkunde nur 18 Jahre warten. Dafür gab es
für ihn kein Happy End. Repp war 1975 der erste Briefträger, der sich
mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue auseinander setzen musste. „Der
Rote von der Post", ulkte der „Stern" damals über den Boten in einer
Überschrift. „Bis dahin waren die meisten Betroffenen ja Lehrer", sagt Repp.
Das öffentliche Interesse an seinem Fall war damals groß. Ein
kommunistischer Postbote, der den Staat gefährdet: Das machte das
deutsche Wort Berufsverbot auch im Ausland bekannt. Ein SPD-Parteitag
beschäftigte sich mit dem Radikalenerlass, Bundestagsabgeordnete
schalteten sich ein. In Frankfurt erhielt 1975 der in Deutschland
geborene französische Politologe Alfred Grosser den Friedenspreis des
Deutschen Buchhandels - und übte in seiner Dankesrede Kritik: „Der
Gedanke, es solle eine Gesinnungsprüfung mit abschließender Prognose
über das zukünftige Benehmen des Geprüften geben, scheint mir (...)
etwas absonderlich." Grosser sah die Gefahr woanders: Wenn schon
Oberschülern klar sei, was sie zu unterlassen hätten, um später keine
Schwierigkeiten zu bekommen, „dann vermeidet man weniger Gefahren für
die Grundordnung, sondern verleitet eher junge Generationen zum
Konformismus und Mitläufertum“
Repp war zwar besorgt, „ich war ja gerne Briefträger, der schönste Job,
den ich mir vorstellen konnte, an der frischen Luft, kein Vorgesetzter,
der ständig auftaucht und einem dreinredet." Die Anteilnahme an seiner
Person schmeichelte ihm. Repp, damals dunkelhaarig mit keckem
Musketier-Bärtchen, heute ein braungebrannter, drahtiger Mittfünfziger,
überstand die Anhörung; trotz Zweifeln an seiner Verfassungstreue wurde
er 1977 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Ein Jahr später begann das
Verfahren erneut. Es zog sich über die folgenden 15 Jahre hin. Repp
wurde suspendiert, das Gehalt wurde ihm gekürzt, er durfte zurück, wurde
erneut suspendiert, stand vor dem Bundesdisziplinargericht und
schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht, bis das Verfahren wegen
einer Krankheit unterbrochen werden musste.
Was macht ein Briefträger, der keine Briefe austragen darf? 1990 wurde
ihm ein Job bei der IG Metall angeboten, natürlich in der Poststelle.
Den musste er sich als Nebentätigkeit genehmigen lassen, weil er doch
nur suspendiert war. 1993 hatte er alles satt, sogar die
Solidaritätsbekundungen. „Ich wollte nicht mehr auf der Straße
angesprochen werden, na, wie geht's denn?" Er bot an, freiwillig den
Dienst zu quittieren. „Wenn ich es darauf angelegt hätte", sagt Repp,
„ich war da wieder reingekommen", doch das sei nicht mehr seine Post
gewesen. Und so kündigten sie sich gegenseitig die Treue auf, der
Briefträger Repp und seine Post.
Um rehabilitiert zu werden, hätte er denselben Weg gehen müssen, wie
DorotheaVogt. 1976, mit 27 Jahren, wurde die Französischlehrerin in den
Schuldienst übernommen, 1979 Beamtin auf Lebenszeit. Dann aber, als sie
1981 beim Ordnungsamt Wilhelmshaven einen Infostand für die DKP
anmeldete, bekam sie Ärger mit ihrem Dienstherrn. „Man fühlt sich an die
Seite geschoben", erinnert sie sich heute, „obwohl doch gar nichts
passiert war." Dorothea Vogt wurde zur öffentlichen Person, die sich
dauernd rechtfertigen musste. Sie sagt das nicht, aber einen Teil der
Schuld daran trägt die DKP, die jeden vom Berufsverbot Betroffenen zum
Märtyrer machte, ob er wollte oder nicht. Denn nie zuvor und nie danach
erfuhr die Partei eine derart große öffentliche Wahrnehmung.
Dorothea Vogt wurde suspendiert. Der Bürgermeister von Jever,
Sozialdemokrat und Polizist, trat auf einer Solidaritätsveranstaltung
auf und wurde dafür von seinem Dienstherrn ebenfalls zum Gespräch
gebeten. Der Intendant der Landesbühne Wilhelmshaven engagierte sie als
Mitarbeiterin und sah sich im Mittelpunkt einer Kampagne, die zur
Kündigungswelle unter den Theaterabonnenten führte.
Als das oberste niedersächsische Disziplinargericht in Lüneburg ihre
Entfernung aus dem öffentlichen Dienst billigte, führte das zur
sofortigen Einstellung der Bezüge. Die DKP riet ihren Mitgliedern, nicht
das Bundesverfassungsgericht anzurufen, weil sie fürchtete, solch ein
Verfahren könnte mit dem Parteiverbot enden. Dorothea Vogt hielt sich
nicht an diese Vorgabe. Sie ging 1990 nach Karlsruhe, um das höchste
deutsche Gericht anzurufen. Einer ihrer beiden Verteidiger war Gerhard
Schröder, der als niedersächsischer Oppositionsführer gerade im
Landtagswahlkampf stand. Eines seiner Wahlversprechen lautete, die
Praxis des Radikalenerlasses zu beenden.
Doch das Bundesverfassungsgericht hielt das Urteil aus Lüneburg für
gerade noch hinnehmbar. Damit war Dorothea Vogt in Deutschland
gescheitert, aber mit dieser Entscheidung war der Weg nach Straßburg
frei. Und vor zehn Jahren, am 2 6. September 1995, stellte dort der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit zehn zu neun Stimmen
fest, dass Meinungsfreiheit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit auch
für Beamte gelten, die Grundrechte des Einzelnen schwerer wiegen als der
Anspruch des Staates, sich die Loyalität seiner Beamten zu sichern.
Niedersachsen musste der Lehrerin 223 000 Mark Schadenersatz zahlen, der
Bund die Kosten des Verfahrens tragen.
Heute ist Dorothea Vogt Leiterin der deutschen Schule in Paris und nach
eigener Aussage selbst ein bisschen verwundert, dass die ganze
Geschichte ihr bei der Bewerbung auf diese Stelle nicht geschadet habe.
Uwe Scheer, der Zöllner, ist Pensionär und leitet die
Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Hamburg. Wolfgang Repp, der Postbote,
arbeitet immer noch für die IG Metall und ist nie entschädigt worden.
Und Michael Csaszkoczy? Der hat sich kürzlich in Hessen beworben und ist
auch da abgelehnt worden. Es nutzt ihm nichts, dass die Grüne Antje
Vollmer - um nur ein Beispiel zu nennen - 1985 im „Spiegel"-Gespräch das
Gewaltmonopol des Staates nicht ohne weiteres anerkennen , trotzdem
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags werden durfte. Ihm ist klar,
dass sein Fall anders liegt als der von Dorothea Vogt - weil er erst
Beamter werden wollte. Weil der Straßburger Spruch die Praxis des
Radikalenerlasses beendete, aber keinen Präzedenzfall schuf. Er will
trotzdem klagen. Er weiß, dass dies ein langer Weg werden kann.
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