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GEW: "Bouffier unterstützt Schavans ,Hexenjagd'"
*** **Berufsverbot: Michael Csaszkóczy soll kein Lehrer werden** ***
Frankfurt a.M. - "Es ist eine Schande für den Rechtstaat: Hessens
Innenminister Volker Bouffier setzt die ,Hexenjagd' der
baden-württembergischen Kultusministerin Annette Schavan (beide CDU)
fort. Offenbar hat das Bouffier-Ministerium dem Realschullehrer Michael
Csaszkóczy Berufsverbot erteilt", sagte Ulrich Thöne, Vorsitzender der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Dienstag in Frankfurt
a.M..
"Die GEW weist das Wiederaufleben der Berufsverbotspraxis zurück. Wir
fordern die hessische Landesregierung auf, Csaszkóczy sofort als Lehrer
einzustellen. Er hat sich als qualifiziertester Bewerber für die Stelle
erwiesen, dienstliche Verfehlungen oder Straftaten werden ihm nicht
vorgeworfen", unterstrich Thöne. Er berief sich bei seiner Forderung auf
ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für Menschenrechte, der
1995 die Berufsverbotspraxis in der Bundesrepublik als Verstoß gegen die
Grundrechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit gerügt hatte. Der
sog. "Radikalenerlass" aus den 70er Jahren, für den der damalige
Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) verantwortlich zeichnete, ist formal
nie aufgehoben worden.
Info: Csaszkóczy hatte mit Datum vom 25. August eine schriftliche
Einstellungszusage des Staatlichen Schulamtes Kreis Bergstraße und
Odenwaldkreis als Lehrer an einer Schule in Heppenheim erhalten (s.
Anlage). Der entsprechende Arbeitsvertrag, der bis zur Verbeamtung
abgeschlossen wird, kam jedoch nicht bei der Schule an. Laut Schulamt
ist es vom hessischen Innenministerium telefonisch angewiesen worden,
den Vertrag nicht unterschreiben zu lassen. Nach Auffassung der GEW ist
aber bereits ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen, auf Grund
dessen Csaszkóczy in der vergangenen Woche seine Arbeit aufnehmen wollte
- bei Arbeitsantritt aber wegen des fehlenden schriftlichen Vertrages
wieder nach Hause geschickt werden musste.
Schavan hatte im August 2004 Berufsverbot gegen Csaszkóczy verhängt. Sie
begründete dies mit der Mitgliedschaft des Lehrers in der
Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Nach der Ablehnung des
Widerspruchs Csaszkóczys gegen Schavans Maßnahme, hat dieser Klage beim
Verwaltungsgericht in Karlsruhe erhoben. Die Verhandlung steht noch aus.
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