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Urteile im "Landser"-Prozess

Junge Welt 24.12.2003

Inland
Harald Mühle

»Landser«-Bande verurteilt

Die Mühlen der Justiz: Drei Jahre und vier Monate für Rädelsführer Regener u.a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

Sechs Monate lang verhandelte der 2. Strafsenat des Berliner Kammergerichts gegen Michael Regener, André Mörike und Christian Wendorff, hörte Dutzende Zeugen, sah Videos, hörte CDs und quälte sich mit dem, was die Angeklagten und ihre braunen Anhänger unter Musik verstehen. Allein die Titel der von ihnen im Ausland produzierten und auf illegalen Vertriebswegen in Deutschland und Tschechien verbreiteten CDs sprechen für sich: »Deutsche Wut ? Rock gegen oben« (1998) und »Ran an den Feind« (2000). Darin propagierten sie, wie es in der Klageschrift der Bundesanwaltschaft hieß, die »Vernichtung kommunistischer Gegner in Stil der NSDAP« und die »Vertreibung der polnischen Bevölkerung aus Schlesien«, forderten zum »Mord an Vietnamesen und Menschen dunkler Hautfarbe« und »zur Bombardierung Israels« auf, wünschten den Tod der Verantwortlichen der Wehrmachtsausstellung und von Michel Friedman herbei.

Das allein hätte schon für eine Verurteilung gereicht. Indes, die Bundesanwaltschaft erhob zu den Delikten Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, öffentliches Auffordern zu Straftaten, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie Beschimpfung religiöser Bekenntnisse einen weiteren Vorwurf: den der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Im ersten Anlauf war sie mit diesem Klagepunkt beim Kammergericht gescheitert. Erst nach einer erfolgreichen Beschwerde beim Bundesgerichtshof wurde er zugelassen.

Die Angeklagten hatten konsequent zu den Vorwürfen geschwiegen. Dennoch waren Mörike und Wendorff deutlich auf Distanz zu Regener gegangen. Die beiden hätten sich, so das Gericht in seiner späteren Urteilsbegründung, zumindest während des Ermittlungsverfahrens aus der rechten Szene gelöst. Demgegenüber trat Regener nie ohne schwarzgekleidete, stämmige Glatzen in seiner Begleitung auf. Und wie es der Zufall so wollte, bauten diese Begleiter auch in anderen Prozessen gegen Rechtsextremisten im Zuschauerraum eine Drohkulisse auf. So im Prozeß gegen Jean-René B. Der war eng mit Regener verbunden, besorgte den Vertrieb der braunen Scheiben und setzte für Regener auch mal abtrünnige Kumpane unter Druck, wofür ihn am 8. Dezember die 2. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung schuldig sprach.

Am Montag nun sprach der Strafsenat sein Urteil und folgte darin überraschend dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Es verurteilte die Bandmitglieder u.a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Michael Regener, Bandleader und Rädelsführer, wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt, Schlagzeuger Christian Wendorff zu einem Jahr und zehn Monaten und Bassist Andre Mörike zu einem Jahr und neun Monaten Haft. Die beiden letzteren Strafen setzte der Senat zur Bewährung aus. Zudem, und das dürfte den Angeklagten besonders sauer aufstoßen, haben sie jeweils 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einer jüdischen oder in einer Ausländer integrierenden Einrichtung abzuleisten.

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Urteile im Landser-Prozess heute erwartet
Im Prozess gegen drei Musiker der rechtsextremistischen Rockerband "Landser" werden heute die Urteile des Kammergerichts erwartet. Die Bundesanwaltschaft hatte für die Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer
kriminellen Vereinigung Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und dreieinhalb Jahren gefordert. Der Ankläger sieht es als erwiesen an, dass die rechtsextreme Rockergruppe von 1993 bis 2001 konspirativ vier CDs
produziert und vertrieben hat, um rechtsradikales Gedankengut in der Jugendszene zu verbreiten.
Die Verteidigung fordert Freisprüche, weil das Verfahren keine Anhaltspunkte geliefert habe, die den Tatvorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bestätigten.
Den 27 bis 38 Jahre alten Angeklagten wird auch vorgeworfen, mit ihren CDs
Volksverhetzung betrieben, Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen verbreitet sowie öffentlich zu Straftaten aufgefordert zu haben. ddp
Berliner Morgenpost, vom: 22.12.2003

URL
http://morgenpost.berlin1.de/archiv2003/031222/berlin/story649252.html .......................................................... NETZEITUNG DRUCKVERSION: Urteile im "Landser"-ProzessBilder einblenden

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Urteile im "Landser"-Prozess

22. Dez 14:17

In Berlin sind drei Mitglieder der Neonazi-Band «Landser» verurteilt worden. Der Leadsänger erhielt eine mehrjährige Haftstrafe.

Das Berliner Kammergericht hat am Montag drei Musiker der rechtsextremistischen Band «Landser» zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Als Organisator einer kriminellen Vereinigung erhielt der 38-jährige Leadsänger drei Jahre und vier Monate Haft. Er wurde auch der Verbreitung von Propandamitteln für schuldig befunden. Die beiden anderen Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Bundesanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass die Gruppe von 1993 bis 2001 im Untergrund vier CDs produzierte und in Umlauf brachte. Ziel der «Landser» sei gewesen, rechtsradikales Gedankengut unter Jugendlichen zu verbreiten, hieß es. (nz)


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