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Junge Welt 24.12.2003
Inland
Harald Mühle
»Landser«-Bande verurteilt
Die Mühlen der Justiz: Drei Jahre und vier Monate für Rädelsführer
Regener u.a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung
Sechs Monate lang verhandelte der 2. Strafsenat des Berliner
Kammergerichts gegen Michael Regener, André Mörike und Christian
Wendorff, hörte Dutzende Zeugen, sah Videos, hörte CDs und quälte sich
mit dem, was die Angeklagten und ihre braunen Anhänger unter Musik
verstehen. Allein die Titel der von ihnen im Ausland produzierten und
auf illegalen Vertriebswegen in Deutschland und Tschechien verbreiteten
CDs sprechen für sich: »Deutsche Wut ? Rock gegen oben« (1998) und »Ran
an den Feind« (2000). Darin propagierten sie, wie es in der Klageschrift
der Bundesanwaltschaft hieß, die »Vernichtung kommunistischer Gegner in
Stil der NSDAP« und die »Vertreibung der polnischen Bevölkerung aus
Schlesien«, forderten zum »Mord an Vietnamesen und Menschen dunkler
Hautfarbe« und »zur Bombardierung Israels« auf, wünschten den Tod der
Verantwortlichen der Wehrmachtsausstellung und von Michel Friedman herbei.
Das allein hätte schon für eine Verurteilung gereicht. Indes, die
Bundesanwaltschaft erhob zu den Delikten Volksverhetzung, Verbreitung
von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, öffentliches
Auffordern zu Straftaten, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
sowie Beschimpfung religiöser Bekenntnisse einen weiteren Vorwurf: den
der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Im ersten Anlauf war sie mit
diesem Klagepunkt beim Kammergericht gescheitert. Erst nach einer
erfolgreichen Beschwerde beim Bundesgerichtshof wurde er zugelassen.
Die Angeklagten hatten konsequent zu den Vorwürfen geschwiegen. Dennoch
waren Mörike und Wendorff deutlich auf Distanz zu Regener gegangen. Die
beiden hätten sich, so das Gericht in seiner späteren Urteilsbegründung,
zumindest während des Ermittlungsverfahrens aus der rechten Szene
gelöst. Demgegenüber trat Regener nie ohne schwarzgekleidete, stämmige
Glatzen in seiner Begleitung auf. Und wie es der Zufall so wollte,
bauten diese Begleiter auch in anderen Prozessen gegen Rechtsextremisten
im Zuschauerraum eine Drohkulisse auf. So im Prozeß gegen Jean-René B.
Der war eng mit Regener verbunden, besorgte den Vertrieb der braunen
Scheiben und setzte für Regener auch mal abtrünnige Kumpane unter Druck,
wofür ihn am 8. Dezember die 2. Große Strafkammer des Berliner
Landgerichts der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung schuldig
sprach.
Am Montag nun sprach der Strafsenat sein Urteil und folgte darin
überraschend dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Es verurteilte die
Bandmitglieder u.a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Michael
Regener, Bandleader und Rädelsführer, wurde zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren und vier Monaten verurteilt, Schlagzeuger Christian Wendorff
zu einem Jahr und zehn Monaten und Bassist Andre Mörike zu einem Jahr
und neun Monaten Haft. Die beiden letzteren Strafen setzte der Senat zur
Bewährung aus. Zudem, und das dürfte den Angeklagten besonders sauer
aufstoßen, haben sie jeweils 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einer
jüdischen oder in einer Ausländer integrierenden Einrichtung abzuleisten.
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Urteile im Landser-Prozess heute erwartet
Im Prozess gegen drei Musiker der rechtsextremistischen Rockerband
"Landser" werden heute die Urteile des Kammergerichts erwartet. Die
Bundesanwaltschaft hatte für die Angeklagten wegen Mitgliedschaft in
einer
kriminellen Vereinigung Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten
und dreieinhalb Jahren gefordert. Der Ankläger sieht es als erwiesen an,
dass die rechtsextreme Rockergruppe von 1993 bis 2001 konspirativ vier
CDs
produziert und vertrieben hat, um rechtsradikales Gedankengut in der
Jugendszene zu verbreiten.
Die Verteidigung fordert Freisprüche, weil das Verfahren keine
Anhaltspunkte geliefert habe, die den Tatvorwurf der Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung bestätigten.
Den 27 bis 38 Jahre alten Angeklagten wird auch vorgeworfen, mit ihren
CDs
Volksverhetzung betrieben, Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen verbreitet sowie öffentlich zu Straftaten aufgefordert zu
haben. ddp
Berliner Morgenpost, vom: 22.12.2003
- URL
- http://morgenpost.berlin1.de/archiv2003/031222/berlin/story649252.html
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Urteile im "Landser"-Prozess
22. Dez 14:17
In Berlin sind drei Mitglieder der Neonazi-Band «Landser» verurteilt
worden. Der Leadsänger erhielt eine mehrjährige Haftstrafe.
Das Berliner Kammergericht hat am Montag drei Musiker der
rechtsextremistischen Band «Landser» zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Als Organisator einer kriminellen Vereinigung erhielt der 38-jährige
Leadsänger drei Jahre und vier Monate Haft. Er wurde auch der
Verbreitung von Propandamitteln für schuldig befunden. Die beiden
anderen Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und
neun Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Die Bundesanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass die Gruppe von
1993 bis 2001 im Untergrund vier CDs produzierte und in Umlauf
brachte. Ziel der «Landser» sei gewesen, rechtsradikales Gedankengut
unter Jugendlichen zu verbreiten, hieß es. (nz)
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