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Conrad Taler
Auschwitz-Prozeß
40 Jahre danach. Was hat das Jahrhundertverfahren bewirkt?
Der Frankfurter Auschwitz-Prozeß begann am 20. Dezember 1963 und
endete nach 182 Verhandlungstagen am 19. August 1965. Angeklagt, »in
den Jahren 1940 bis 1945 im Bereich des Konzentrationslagers Auschwitz
(Polen) aus Mordlust oder sonst aus niedrigen Beweggründen
heimtückisch und grausam sowie teilweise mit gefährlichen Mitteln
Menschen getötet zu haben«, waren 21 ehemalige Angehörige der SS sowie
ein früherer »Funktionshäftling«.
Die Zuhörer saßen wie gelähmt und blickten mit schreckgeweiteten Augen
auf die Frau im Zeugenstuhl. Soeben hatte sie noch mit beherrschter
Stimme die Folterung von Häftlingen auf der berüchtigten
Boger-Schaukel geschildert, nun fehlten ihr plötzlich die Worte.
Stockend berichtete sie, wie eines Tages auf einem Lastkraftwagen
fünfzig Kinder im Alter von etwa fünf bis zehn Jahren ins Lager
gebracht wurden. ›Ich erinnere mich an ein vierjähriges Mädchen...‹ Da
bricht ihre Stimme ab, die Schultern beginnen zu zucken, die Zeugin
bricht in verzweifeltes Weinen aus. Lähmendes Entsetzen macht sich
breit ...«
So beginnt einer der Berichte, die ich vor vierzig Jahren für eine
jüdische Zeitung in Wien über den Auschwitz-Prozeß schrieb. Das
»Jahrhundertverfahren« gegen Beteiligte an dem Massenmord von
Auschwitz begann am 20. Dezember 1963 in Frankfurt am Main. Manche
hielten den Prozeß für eine Zäsur in der Nachkriegsgeschichte;
tatsächlich hat er wenig verändert. Für die meisten verliert sich
Auschwitz irgendwo in den Weiten des Ostens. Am Anus mundi – am Arsch
der Welt, wähnte sich seinerzeit einer der akademisch gebildeten
Mittäter. Dabei lag der kleine polnische Ort nur 40 Kilometer hinter
der damaligen deutschen Grenze.
Inzwischen ist der Name in Gefahr, zu einem abstrakten Begriff zu
werden. Ein deutscher Schriftsteller bezeichnete in einer
Paulskirchenrede Auschwitz als »Moralkeule«, mit der die Diskussion
über die Vergangenheit eingeengt werde. Andere, insbesondere jüngere
Menschen, fragen allenfalls: War da nicht was? Nicht jeder weiß, daß
in Auschwitz 900 000 jüdische Menschen ermordet worden sind, Kinder,
Frauen, Greise, junge und alte Männer. Insgesamt trieben die Nazis und
ihre willigen Vollstrecker mehr als vier Millionen Juden aus ganz
Europa zusammen und transportierten sie wie Schlachtvieh zur Tötung in
die Vernichtungslager.
Aber ohne konkretes Wissen über den deutschen Faschismus erstarren die
Gedenktage zum Ritual; Auschwitz verkommt zur Worthülse. So 1999, als
der deutsche Außenminister Joseph Fischer den völkerrechtswidrigen
NATO-Krieg gegen Jugoslawien mit dem Verweis auf Auschwitz zu
rechtfertigen versuchte.
In dem Frankfurter Verfahren haben Überlebende die apokalyptischen
Szenen des Massenmordes beschworen. Fassungslos hörten Richter,
Journalisten und Zuhörer die Schilderung des Grauens beim Öffnen der
Gaskammertüren. »Sie waren im Stehen gestorben. Eine Mutter hielt noch
ihr Kind an der Brust. Auf dem Boden lagen grüne Kristalle. Es roch
etwas nach Mandeln. Dann kam Stark und trieb uns an, die Öfen zu
entschlacken.« Der Zeuge Filip Müller, der einem Sonderkommando im
alten Krematorium des Stammlagers angehörte, blickte bei seiner
Aussage auf den Angeklagten Hans Stark.
Die grünen Kristalle und der seltsame Mandelgeruch waren Überreste des
giftigen Schädlingsbekämpfungsmittels Zyklon B, das die Mörder mit dem
Totenkopf auf der Mütze durch Öffnungen an der Decke eingeworfen
hatten. Das Tötungsmittel stammte von der Firma DEGESCH, einem
Tochterunternehmen der Deutschen Gold- und Silber-Scheide-Anstalt
(DEGUSSA). Sie war es auch, die das Zahngold, das den Leichen
ausgebrochen wurde, einschmolz, damit es die Naziführung als
Devisenbringer in die Schweiz verschieben konnte. Heute wird die
Mitarbeit ausgerechnet dieser Degussa beim Bau eines Mahnmals für die
Holocaust-Opfer für unverzichtbar gehalten.
Nach dem Raub des Zahngoldes wurden die Leichen zum Krematorium
gefahren und verbrannt. Was mit der Asche geschah, schilderte im
Prozeß der Zeuge Jehuda Bacon aus Israel. Als 14jähriger sei er in
Auschwitz zusammen mit anderen Kindern vor einen Pferdewagen gespannt
worden, mit dem im Winter die Asche der verbrannten Opfer abgeholt
wurde. »Wir mußten die Asche auf die vereisten Wege schütten«,
berichtete er.
Auschwitz – das waren neben dem Massenmorden in den Gaskammern auch
die Erschießungen an der »Schwarzen Wand«, über die ein Angeklagter
ungerührt sagte, er habe die Teilnahme als »Mutprobe« aufgefaßt, und
die tödlichen Phenolinjektionen in den Herzmuskel, zu denen ein
Angeklagter bemerkte: »Ich machte meinen Dienst, weiter habe ich
nichts gemacht.«
Auch das Verhalten der industriellen Nutznießer des Judenmords gehört
zum Erinnern. In den Betrieben des IG-Farben-Konzerns und anderer
Unternehmen mußten die Häftlinge Sklavenarbeit verrichten. Wer nicht
die volle Leistung brachte, den schoben die Herren mit den weißen
Westen wieder an die SS ab, und er endete in der Gaskammer oder unter
der Phenolspritze.
»Was uns zu denken geben sollte«, sagte der ehemalige Häftlingsarzt
Dr. Otto Wolken als Zeuge, »das ist die Tatsache, daß diese
Mordmaschine nie in Gang gekommen wäre, wenn sich nicht Zehntausende
zu ihrer Bedienung bereit gefunden hätten.« Diesen Hintergrund wollte
der hessische Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer ebenfalls
ausleuchten. Aber in der Gesellschaft der Bundesrepublik kamen Zweifel
auf, ob das Verfahren tatsächlich einen Beitrag zur politischen
Aufklärung leisten würde. Enttäuscht und zornig sprach Bauer von einer
»unbußfertigen Verschwörung des allgemeinen Nichtwissens«.
Das Verdikt richtete sich gegen jene Teile der westdeutschen
Nachkriegsgesellschaft, die mit der Aufarbeitung der Nazizeit nichts
zu tun haben wollten und statt dessen ihre politische Energie in den
Kalten Krieg und die Bekämpfung des Kommunismus investierten. Bei der
konservativen politischen Elite stieß Fritz Bauer mit seinem Verlangen
nach Bloßlegung der Wurzeln des deutschen Faschismus auf schroffe
Ablehnung. Ein junger Abgeordneter der CDU aus dem Mainzer Landtag
hielt dem in der Emigration ergrauten Juristen entgegen, der zeitliche
Abstand zum sogenannten Dritten Reich sei noch viel zu kurz, um ein
abschließendes Urteil »über den Nationalsozialismus« fällen zu können.
Helmut Kohl hieß der Mann, der später als Bundeskanzler das Wort von
der »Gnade der späten Geburt« in die Welt setzte.
Nichts kennzeichnet das politische Klima in der Bundesrepublik Anfang
der sechziger Jahre besser als die Tatsache, daß zwei Monate nach
Prozeßbeginn einem der Sklavenausbeuter von Auschwitz das Große
Bundesverdienstkreuz verliehen wurde. Geehrt wurde der ehemalige
IG-Farben-Direktor Dr. Heinrich Bütefisch, der von einem alliierten
Gericht in Nürnberg wegen der Ausbeutung von Auschwitz-Häftlingen zu
sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Inzwischen hatte
ihn die Ruhrchemie AG Oberhausen zum stellvertretenden Vorsitzenden
ihres Aufsichtsrates berufen, und der Bundesverband der deutschen
Industrie war so angetan von seinen Verdiensten, daß er ihn zur
Auszeichnung vorschlug. Erst als eine jüdische Zeitung in der Schweiz
die Ordenskanzlei des Bundespräsidenten auf die Vergangenheit des
famosen Ordensträgers hingewiesen hatte, verlangte Bundespräsident
Heinrich Lübke die Rückgabe des Verdienstkreuzes.
Der peinliche Mißgriff war kein Versehen. Mich hat diese Verhöhnung
der Opfer von Auschwitz nicht weniger aufgewühlt als der Prozeß
selbst. Ich saß nur wenige Meter entfernt von den Männern, denen
unvorstellbare Verbrechen zur Last gelegt wurden. Ich suchte nach
einem Kainsmal, einem Zeichen der Schuld in den Gesichtern der
Angeklagten, aber ich sah nur ganz normale glatte Gesichter, entdeckte
nirgendwo einen Hinweis auf den Zynismus, mit dem die einstigen
»Herrenmenschen« ihren Opfern im Lager begegnet waren.
Das war das eigentlich Erschreckende. Es waren völlig
durchschnittliche Menschen, die da in Auschwitz ohne äußeren Zwang ihr
mörderisches Handwerk verrichtet hatten. Keiner von ihnen war
gezwungen, an dem grauenvollen Ort zu verbleiben. Wer weg wollte,
konnte dies ohne Gefahr für Leib und Leben tun. Das haben
Zeugenaussagen einwandfrei ergeben. Es war der eingefleischte Haß auf
Juden, Marxisten und Intellektuelle, der den Boden bereitete, auf dem
das Unfaßliche geschah.
Fritz Bauer hat als einer der ersten vor dem Wiederaufleben dieses
Hasses gewarnt. Er sah in ihm das ideologische Vehikel zur Beförderung
antidemokratischer Affekte und Emotionen, an denen sich der
nazistische Ungeist hochranken konnte. Daß der Mitverfasser des
Nazikommentars zu den Nürnberger Rassegesetzen Hans Globke ungeachtet
weltweiter Proteste als Staatssekretär im Bundeskanzleramt Konrad
Adenauers fungierte, unterlief nach Bauers Überzeugung alle Bemühungen
zur Bekämpfung des Unrats in den Köpfen der Menschen.
Ehemalige Generale Hitlers, die mit ihren Eroberungsfeldzügen den
Massenmord im Osten überhaupt erst möglich gemacht hatten, wurden zum
Aufbau der Bundeswehr herangezogen. Alte IG-Farben-Direktoren saßen
wieder in Spitzenpositionen der chemischen Industrie, und in der
Justiz amtierten seelenruhig ehemalige Blutrichter, so als hätte
niemals auch nur ein einziger von ihnen Todesurteile wegen sogenannter
Rassenschande gefällt.
Folgerichtig versuchten die Verteidiger der Angeklagten, den
Auschwitz-Prozeß als eine Art Verschwörung ehemaliger Häftlinge
hinzustellen – nicht gerade der jüdischen, das wäre unschicklich
gewesen, aber der kommunistischen Häftlinge aus dem Internationalen
Auschwitzkomitee. Die Kommunisten galten ohnehin während des Kalten
Krieges als Urheber allen Unheils. Aber daß den Verteidigern auch das
Wort »Schauprozeß« entschlüpfte, empörte den Gerichtsvorsitzenden am
Ende dann doch. Auch den Einwand, die Angeklagten hätten sich in einem
Befehlsnotstand befunden, ließ er nicht gelten, schließlich ist keinem
einzigen SS-Angehörigen aus der Weigerung zur Teilnahme an
Massentötungen jemals ein Nachteil erwachsen.
Am Ende verhängte das Gericht nach 182 Verhandlungstagen am 19. August
1965 sechsmal lebenslanges Zuchthaus und elfmal befristete
Freiheitsstrafen; drei Angeklagte wurden freigesprochen. In der
Urteilsbegründung findet sich der Satz: »Selbst wenn in allen Fällen
die Angeklagten wegen Mittäterschaft zu lebenslangem Zuchthaus
verurteilt würden, würde eine Division dieser Strafe durch die Zahl
der Opfer niemals auch nur zu einer annähernd gerechten Sühne führen;
dazu ist ein Menschenleben viel zu kurz.«
In meinem letzten Bericht schrieb ich: »Trotz der milden Urteile hat
dieses Verfahren ein Gutes: Es hat die Nachwelt mit ihrer
Vergangenheit konfrontiert. Der Jugend wurde vor Augen geführt, wo es
endet, wenn politischer und völkischer Wahnwitz ins Kraut schießen.
Sie ist gewarnt.«
Vor einem halben Jahrhundert – es war 1952 bei der Einweihung des
Mahnmals im ehemaligen Konzentrationslager Bergen-Belsen – hat der
erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, jene
Deutschen ins Gebet genommen, die ein neues Nationalbewußtsein
begründen wollten, indem sie eigene Schuld durch den Verweis auf
andere Schuld zu relativieren versuchten. Solches Aufrechnen sei das
»Verfahren von moralisch Anspruchslosen«, eine »verderbliche, banale
Angelegenheit«. Seine Mahnung hat – in Sonderheit bei der bürgerlichen
»Mitte« – wenig gefruchtet.
Als Anfang der achtziger Jahre im Bundestag ein Gesetzentwurf gegen
das Leugnen und Verharmlosen der Naziverbrechen eingebracht wurde –
bekannt als Gesetz zum Verbot der Auschwitz-Lüge – erlangten die
Unionsparteien hartnäckig eine »Aufrechnungsklausel«, wie ein Kritiker
sich ausdrückte. Mit ihr wurde die Naziherrschaft in eine Reihe
gestellt mit anderen Gewaltregimen. Da war sie wieder, jene
verderbliche, banale deutsche »Angelegenheit«.
- Conrad Talers Berichte vom Auschwitz-Prozeß sind als Buch
erschienen: »Asche auf vereisten Wegen«, PapyRossa Verlag, Köln, 154
Seiten, 12,90 Euro
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