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Westfälische Nachrichten - 18.03.08
Zirkusregister
Das von Tierschützern seit vielen Jahren angemahnte Zirkuszentralregister tritt morgen in Kraft. Der Bundesrat hatte ihm am 15. Februar 2008 zugestimmt, heute wird es im Bundesgesetzblatt "verkündet". Die Zirkusbetriebe müssen in dem Register nicht nur ihren Besitzer deklarieren, sondern auch ihren Tierbestand und ihre Routen melden. Eventuelle Prüfungsergebnisse, Verwarnungen oder Auflagen werden dort ebenfalls eingetragen. Die für die Gastspielorte zuständigen Behörden können so beispielsweise die Erfüllung der Auflagen ohne großen Rechercheaufwand kontrollieren. dn
http://www.tierschutzbund.de/
Neue Zirkusregister-Verordnung
Am 20. März ist eine neue Zirkusregisterverordnung (ZirkRegV) in Kraft getreten. Damit wird es endlich möglich sein, die Bedingungen der Tierhaltung in Zirkusbetrieben nachhaltig und konsequent zu verfolgen. Leider wird damit aber nur die Bundesratsinitiative von 2003 zum Teil umgesetzt: Nach wie vor fehlen die vom Deutschen Tierschutzbund geforderten und dringenden notwendigen Haltungsverbote für Affen, Bären und Elefanten im Zirkus.
Mehr zum Thema "Tierhaltung im Zirkus" finden Sie hier
http://www.tierschutzbund.de/02615.html
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