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SoVD: Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand
Berlin (ots) - Zur Verabschiedung der Rente mit 67 im Deutschen
Bundestag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Bei der Rente mit 67 ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand. Wenn sich
bis dahin die Beschäftigungssituation der über 55-Jährigen nicht ganz
erheblich verbessert hat, muss die Rente mit 67 ausgesetzt werden.
Im Jahr 2010 wird die Bundesregierung einen Bericht über die
Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen vorlegen. Dieser Bericht
darf nicht folgenlos bleiben. Solange viele ältere Beschäftigte gar
nicht die Chance haben, bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, darf
die Rente mit 67 nicht eingeführt werden. Derzeit haben nur 45
Prozent der über 55-Jährigen einen Job. Wer die Rente mit 67
einführt, ohne dass sich das grundlegend verbessert hat, macht den
ersten vor dem zweiten Schritt.
Der SoVD hält an seinen schweren Bedenken gegen weitere Regelungen
des Altersgrenzenanpassungsgesetzes fest. Die Regelung, wonach
Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren weiterhin mit 65 Jahren in Rente
gehen können, führt zu einer sehr problematischen Ungleichbehandlung
von Versicherten und benachteiligt Frauen massiv. Es ist alarmierend,
dass sich die Große Koalition über die Bedenken, die in der
Expertenanhörung hierzu vorgetragen wurden, einfach hinwegsetzt.
Mit dem Altersgrenzenanpassungsgesetz ist heute auch die
modifizierte Schutzklausel (Nachholfaktor) verabschiedet worden.
Damit werden Rentenkürzungen, die durch die jetzige Schutzklausel
verhindert werden, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der SoVD
lehnt den Nachholfaktor entschieden ab. Weitere Einbußen können den
Rentnerinnen und Rentnern nicht zugemutet werden.
V.i.S.d.P. Dorothee Winden
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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