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Hartz IV erschwert Frauen Zuflucht ins Frauenhaus / Frauenhausträger
protestieren gegen Tagessatzfinanzierung
Frankfurt (ots) - Hartz IV erschwert Frauen, die Opfer häuslicher
Gewalt geworden sind, zunehmend die Zuflucht in Frauenhäusern. Dies
beklagen Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern aus ganz Deutschland.
Frauenhäuser aller Träger und Verbände mahnen erstmals gemeinsam
in einem Positionspapier: "Der Schutz von Frauen und Kindern vor
Gewalt darf nicht an den Kosten scheitern." Es gehe nicht länger an,
dass Bund, Länder und Kommunen sich gegenseitig die Verantwortung
zuschieben würden. Sie fordern, die Finanzierung der Unterkunft und
die Unterstützung im Frauenhaus über einzelfallbezogene Tagessätze
müsse dringend durch eine generelle institutionelle Finanzierung der
Frauenhäuser ersetzt werden.
Etwa 40 000 Frauen suchen jährlich Schutz im Frauenhaus. Über 90
Prozent von ihnen sind im "erwerbsfähigen" Alter und fallen damit
seit Januar 2005 in der Regel in den Geltungsbereich des
Sozialgesetzbuches II, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende
regelt.
Erhielten die Frauen früher im Krisenfall Leistungen nach dem
Bundessozialhilfegesetz, so sind sie jetzt in der Regel gezwungen,
zur Finanzierung ihres Aufenthalts im Frauenhaus Eingliederungshilfe
für Arbeitssuchende zu beantragen. Dies sei mit einer aufwändigen
Überprüfung von Erwerbsfähigkeit, Hilfsbedürftigkeit und einer
möglichen Anrechnung von Erspartem verbunden, kritisieren die
Frauenhaus-Mitarbeiterinnen. Das bürokratische Verfahren habe einen
regelrechten Abschreckungseffekt und beeinträchtige massiv die
Chancen von Frauen, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen und eine
gewaltfreie Lebensperspektive für sich und ihre Kinder aufzubauen.
Der Kostendruck der Kommunen werde - wie die Erfahrungen der
vergangenen zwei Jahre zeigen - verstärkt an die Frauenhäuser
weitergegeben. Die Finanzierungsträger drängten zunehmend darauf, den
Aufenthalt von Frauen und Kindern in einem Frauenhaus möglichst kurz
zu halten, unabhängig vom konkreten Schutz- und Unterstützungsbedarf
der Frauen.
Da die Leistungen des SGB II an einer Eingliederung in den
Arbeitsmarkt orientiert seien, deckten sie den speziellen Bedarf von
Frauen mit Gewalterfahrung an qualifizierten Unterstützungsangeboten
nicht ausreichend ab, so die Frauenhaus-Mitarbeiterinnen. "Der
unmittelbare Zweck der Frauenhausarbeit ist der Schutz und die
Beratung und Unterstützung der Frauen und ihrer Kinder."
Die Tagessatzfinanzierung gefährde die Existenz der Frauenhäuser
und zwinge ihnen dazu noch ein bürokratisches Aufnahmeverfahren auf.
Darüber hinaus würden mit dieser Finanzierung bestimmte Gruppen von
Frauen von der Zufluchtsmöglichkeit Frauenhaus generell
ausgeschlossen.
Die Frauenhaus-Vertreterinnen fordern deshalb:
Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder müssen jederzeit
unabhängig von Einkommen, Herkunft, Nationalität oder
Aufenthaltsstatus Zuflucht und unbürokratische Unterstützung in einem
Frauenhaus ihrer Wahl finden können. Dreißig Jahre nach Eröffnung der
ersten Frauenhäuser muss deshalb endlich die gesicherte und
pauschale Finanzierung aller Frauenhäuser öffentliche Pflichtaufgabe
werden, die gemeinsam von Kommunen, Ländern und Bund zu gewährleisten
ist.
Originaltext: Frauenhauskoordinierung e.V.
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