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Komitee für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln,
Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31 info@grundrechtekomitee.de,
www.grundrechtekomitee.de
Pressemitteilung
Die Nazi-Vergangenheit wird aus gegenwärtigen Interessen vertuscht und
geschönt
Um ihr Recht auf Meinungs- und Äußerungsfreiheit streiten die
Journalisten Albrecht Kieser und Peter Kleinert seit einigen Monaten
vor deutschen Gerichten. Neven DuMont will ihnen verbieten, über die
Grundstückkäufe seiner Familie in den Zeiten des Nationalsozialismus in
der ihnen angemessen erscheinenden Form zu berichten. Die Sachverhalte
der Grundstückkäufe sind nicht umstritten. Neven DuMont und mit ihm nun
auch das OLG Köln untersagen den Journalisten jedoch, von
"Arisierungsprofiten" zu sprechen und zu schreiben. Über den
Nationalsozialismus und die damals herrschenden Praktiken sei neutral
zu informieren, zumindest nicht in einer Weise zu berichten, die Neven
DuMont in Zusammenhang mit Profit und Bereicherung bringe. Von den
realen Zeitumständen müsse abstrahiert und eine formalrechtliche
Korrektheit in den Mittelpunkt gestellt werden.
Im Auftrag des Komitee für Grundrechte und Demokratie haben Prof. Dr.
Wolf-Dieter Narr (Berlin) und Dr. Elke Steven (Köln)eine Erklärung zu
dem Vergangenheit "entsorgenden Urteil" des OLG Köln geschrieben. Sie
kommen zu dem Ergebnis, das Urteil sei in seinem Kern ein
"demokratisches und grundrechtliches Ärgernis". Ein "grundlegender
Skandal" ist die Annahme, im umfassenden strukturellen Unrecht wäre
rechtmäßiger Erwerb, der zu Lasten der zuvor Beraubten geht, überhaupt
möglich. Diesen Skandal verschärft die Unterstellung des Gerichts, von
dem "Durchschnittsleser" wären Einsichten in die Funktionsweisen des
Unrechtsstaates und die nachträgliche "rechtmäßige" Transformation von
Unrecht in Recht nicht zu erwarten.
Beiliegend senden wir die Erklärung und bitten um Veröffentlichung.
Gez. Elke Steven
Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln
Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31
Köln, Januar 2007
Die Nazi-Vergangenheit wird aus gegenwärtigen Interessen vertuscht und
geschönt – Erklärung im Auftrag des Komitees für Grundrechte und
Demokratie zum entsorgenden Urteil des OLG Köln vom 21.11.2006
Dieses Urteil vertritt unter anderem die Interessen der Vergangenheits-
und Gegenwartsmalerei des Verlagshauses Neven DuMont und seiner
gegenwärtigen Eigner. Das Gericht übermalt damit seinerseits die
Vergangenheit und spricht die überwiegende Mehrheit der Deutschen
rückwärtig gegenwartsinteressiert frei.
I. Zum Sachverhalt
Der Anlass ist fast unerheblich, beinahe banal. Zwei Journalisten,
Peter Kleinert und Albrecht Kieser, der Historiker Ingo Niebel, der
SPIEGEL, sowie später die FAZ und die Zeitschrift "Der Journalist"
haben dem Bild der besonnten NS-Vergangenheit widersprochen. Eine
solche Retouche hat der selbst herausgeberkräftige Sohn der
seinerzeitigen Verlegerfamilie Neven DuMont von seinen angeblich aller
Bräune baren, fast widerständigen Eltern gezeichnet. Die Journalisten
behaupteten vor allem, die Neven DuMonts hätten Ende der 30er/Anfang
der 40er Jahre wie so viele andere "arisch" privilegierte und
mitlaufend mittuende Deutsche unter anderem in drei Grundstücksfällen
"Arisierungsprofite"
eingeheimst. Sie hätten, um es historisch korrekt zu formulieren,
erheblichen, ihre persönlichen und betrieblichen Grundstücke wohlfeil
erweiternden Nutzen gezogen, weil die nationalsozialistisch
Herrschenden die deutschen Juden, bevor sie sie vollends vertrieben und
ermordeten, in jeder Hinsicht rechtsfrei entkleidet und ihrer Güter
enteignet haben.
Dadurch konnten sie vielen in ihrem Sinne "Bewegten" Extraprivilegien
zukommen lassen. Besagter Neven DuMont-Sohn, der die elterliche
Vergangenheit, angeblich weißwestig wie sie war, werbegewitzt
eingesetzt hatte, klagte dagegen. Die 28. Zivilkammer des Landgerichts
zu Köln hat am 17. Mai 2006 – diese gerichtliche Mühle mahlte rasch
aber rechts- und geschichtsgrob – dem "nachgeborenen" Sohn und seinen
weiten, einflussstarken Besitzungen sein "Recht erkannt". Dagegen
gingen die beiden Journalisten in Berufung. Über diese Berufung befand
novembernebeldicht das oben genannte OLG. Und erkannte erneut "für
Recht". Dieses Urteil ist in Kern, Argumenten und Sprache skandalös,
sprich ein demokratisches und grundrechtliches Ärgernis. Mit diesem
allein werden wir uns in dieser knappen Erklärung beschäftigen. Wir
konzentrieren uns auf drei Argumente des Gerichts und deren
Zusammenhang.
II. Das Kölner Urteil "im Namen des Volkes" als Verhöhnung dieses
Volkes
-
soweit es nach 1949 gelernt haben sollte, wie es sich in der jüngsten
Vergangenheit zwischen 1933 und 1945 mit "Recht und Gesetz" verhielt.
Und wie es sich darum grundgesetzgemäß auf dem Fundament der Grund- und
Menschenrechte verhalten müsste.
- Grundlegender Skandal. Das OLG suggeriert ohne Scheu, die
arischen Deutschen hätten sich im Rahmen nationalsozialistischer
Herrschaft "rechtmäßig" verhalten können. Als hätten sie nie etwas vom
"Doppelstaat" gehört. Dass nämlich das führererklärte Ausnahme-Als-ObRecht,
der Maßnahmestaat also, die ansonsten erhaltenen rechtlichen
Normen in allen Bereichen, den herkömmlichen "Rechtsstaat"
je nach herrschendem Belieben nahezu aller NS-Chargen und der ihnen
Nahestehenden jederzeit hätte aufheben können und tatsächlich
aufgehoben hat. Nicht zu reden von der "unbegrenzten Auslegung"
vornazistisch statuierter Gesetze, die während der Nazizeit den Takt
schlug. Darf aber ein Oberlandesgericht im Jahr 2006 so ahnungslos
sein? Darf es zwar einerseits die nazistischen "Arisierungen" –
vielleicht?! – in Frage stellen, aber reiche, ehrsame, einflussreiche,
nazistisch dekorierte Bürgerinnen und Bürger wie das Herausgeberehepaar
Neven DuMont im Rahmen strukturellen Unrechts in ihrem Erwerbsverhalten
als "rechtmäßig"
bezeichnen, weil u.a. ein Notar den faktischen Raubvorgang bestätigt
hat? Letzter bleibt objektiv und subjektiv ein Raub, gerade wenn die
Beraubten zuvor entrechtet und vertrieben worden sind. Wieviel
Ahnungslosigkeit ist im Jahre 2006 noch erlaubt? Welche Vorgänge
dürften Richterin und zwei Richter, so die juristisch potente Triade
des OLG, hinterher rechtsstaatlich im Sinne des Grundgesetzes oder von
der Weimarer Reichsverfassung her kommend vorweg dressieren, eincremen
und salben? Hier dämmert nicht mehr mitten im Nationalsozialismus,
sondern mitten in der ungleich länger währenden Bundesrepublik
Deutschland die alte Gefahr neu: die Gefahr schrecklicher Richter!
- Den gelegten Grund verschärfender Skandal. Das Urteil des OLG
erhält seinen hauptsächlichen Wert- und damit Urteilsbezug – das
diffuse Verständnis dessen, was "Rechtsstaat" war und heute ist, kann
es nicht sein –, durch den "Durchschnittsadressaten". In sein nicht
weiter auseinandergenommenes oder untersuchtes Gewand schlüpfen
Richterin und Richter. Ihm, der später "Durchschnittsleser" genannten
richterlichen Konstruktionsfigur dürften Einsichten nicht zugemutet
werden: dass beispielsweise, um die Urteilsbegründung zu zitieren, "die
objektiven Umstände der jeweiligen Erwerbsvorgänge" solcherart
klaffendes Unrecht darstellten, die hinterher nicht durch individuell
"ordentliches", notariell beglaubigtes Verhalten, beispielsweise von
Frau Neven DuMont 1940 "rechtmäßig" transformiert werden können.
Reichte es, dass die Nazis "Rechtsstaat" zuweilen spielten, damit es
einer war und einer bleibt? Es sei denn, man erkenne Frau Neven DuMont
die bürgerliche Einsichtsfähigkeit ab. Es sei denn, man wolle den
arisch deutschen "Durchschnitt" seinerzeit, den "Durchschnitt" der
Richter ebenso und den staatsbürgerlichen deutschen "Durchschnitt"
heute in seiner unterworfenen Ohnmacht unbeschadet seines Verhaltens
bestätigen. Indem das OLG die Durchschnittsdeutschen heute ineins mit
den Durchschnittsariern seinerzeit setzt, trägt es dazu bei, jegliche
Banalität des Bösen banal in Form der Adelung des status quo zu
entschuldigen.
- Der bei Richtern an einem OLG nicht zulässige begriffsstutzige
oder begriffsrabulistische Skandal. "Der Begriff der `Arisierung`", so
die drei "für Recht" Erkennenden, habe "keine allgemein festgelegte
Bedeutung". "Sein Verständnis" sei darum "abhängig von der Kenntnis
historischer Vorgänge". Indem das OLG sich sozusagen in die Pose
postmodern beliebigen Begriffsgebrauchs wirft, tut es genau das, was es
verwirft. Es missachtet die zu Zeiten der Nazis unmissverständliche
Bedeutung der "Arisierung". Gewiss: nicht nur DuMonts äußerst günstig
erworbene Grundstücke wurden arisiert. All das, was da "deutsch" hieß,
wurde zwangsarisiert - oder wurde ausgeschlossen, vertrieben und
ermordet. Diesen allgemeinen historisch gegebenen Umstand dazu zu
missbrauchen, zum einen Journalisten ihrer Meinungs- und
Äußerungsfreiheit zu berauben, zum anderen aber einen bornierten,
geschichtsvergessenen, gegenwartseitlen Sohn mit seiner späten
Reinwäscherei zu rechtfertigen, das ist ein Skandal. Er schlägt wie die
beiden anderen auf das Gericht selbst um.
Das Ärgernis besteht also nicht primär darin, dass sich ein deutsches
Gericht im Jahre 2006 wie in den ersten Nachkriegsjahren fast alle
Gerichte an der seinerzeit so genannten Persilscheinwäscherei
beteiligt.
Der Skandal dieses im Sachverhalt heute eher vernachlässigbaren Urteils
des OLG zu Köln besteht vor allem darin, welche Botschaft das Gericht
dem "Durchschnittsadressaten" zum einen über die NS-Herrschaft und ihre
arisierenden Etappen auf dem Weg zur `Endlösung` nahelegt. Zum anderen
besteht das Ärgernis darin, was und wie den "Durchschnittslesern" das
erscheinen muss, was als demokratischer, grundrechtlich fundierter
Rechtsstaat des Grundgesetzes sonst so emphatisch hoch gehandelt wird.
Gäbe es mehr Richterinnen und Richter und mehr zureichende
innergerichtliche Kontrollen, diesen Justizskandal müsste die
Judikative der Bundesrepublik insgesamt zum Anlass nehmen, sowohl als
unfähig erwiesene Richter auf nichtrichterliche Positionen zu
versetzen, wie die Schulung und Rekrutierung der RicherInnen insgesamt
umzugestalten. Oder sollte das OLG gar ein Symptom dafür darstellen,
wie gegenwärtig ansonsten mit viel Denkmalsaufwand deutsche
Vergangenheit und neue weltweit kämpferische Gegenwart entsorgt und
präventiv gerechtfertigt werden?
Im Auftrag, nicht im Namen des Komitees für Grundrechte und Demokratie
Wolf-Dieter Narr und Elke Steven
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