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Diskussion mit dem Rechtsexperten Horst Mirbach
Bonn-Südstadt - Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürfen
nach Ansicht des Rechtsexperten Horst Mirbach nicht für Zwecke verwandt
werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt
werden. Geldbußen füllen in immer stärkeren Maße die Kassen der Kommunen
und werden als Instrument zur Haushaltssanierung eingesetzt. „Das hat vor
allem in den vergangenen zehn Jahren der Haushaltsenge zu einer sachlich
nicht begründbaren, unangemessenen Intensivierung der Verfolgung von
Bagatelldelikten durch Ordnungsbehörden zum Zwecke der
Einnahmenverbesserung geführt; teils wurden dem Personal Prämien ausgelobt
oder extra Personal eingestellt, um von dieser Einnahmequelle profitieren
zu können. Hierdurch wird die notwendige Neutralität des Handelns der
Behörden und ihrer Mitarbeiter gefährdet und das Ansehen von Verwaltung
und Rechtsprechung beschädigt", so Mirbach. Der Bad Honnefer
Wirtschaftsjurist und Vorsitzende der „Aktion Gewerbefreiheit“ hält die
Bonner Haushaltspolitik, Bußgelder im voraus als kommunale Finanzquelle
einzuplanen, für verfassungswidrig.
Beim Unternehmerstammtisch des Gewerbevereins Bonner Südstadt
http://www.suedstadt-ev.de stellt Mirbach seine Thesen vor:
Am Mittwoch, den 18. Januar 2006, um 19,30 Uhr, in der Kupferklause des
Hotels Bristol, Prinz- Albert- Straße 2, 53113 Bonn
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