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Urgent action: Bulgarien: Drohende Abschiebung / Drohende Folter und Misshandlung

Urgent Action

UA-Nr: UA-102/2008
AI-Index: EUR 15/001/2008
Datum: 18.04.2008

DROHENDE ABSCHIEBUNG / DROHENDE FOLTER UND MISSHANDLUNG

Bulgarien

Said Kadsoew, 29-jähriger Russe tschetschenischer Herkunft

Die bulgarischen Behörden bereiten zurzeit Said Kadsoews [englische Transkription: Said Kadzoev] Abschiebung in die Russische Föderation vor, dort drohen ihm Folter und andere Misshandlungen. Falls er abgeschoben wird, verstößt Bulgarien damit gegen seine Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsabkommen, darunter auch das UN-Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, das UN-Übereinkommen gegen Folter, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, welche die Abschiebung von Personen in Länder ausdrücklich untersagen, in denen ihnen Folter droht.

Said Kadzoew ist russischer Staatsbürger tschetschenischer Herkunft und kam im Oktober 2006 nach Bulgarien, wo er politisches Asyl beantragte. Man hielt ihn jedoch schon an der bulgarischen Grenze auf, da er nur tschetschenische Papiere bei sich trug, die seine Identität nachwiesen, aber keinen international anerkannten russischen Ausweis. Die bulgarischen Grenzbeamten nahmen Said Kadzoew unverzüglich fest und stellten einen Abschiebungsbescheid für ihn aus.

Er wird seit dem 1. November 2006 in dem Zentrum für die zeitweilige Unterbringung von Ausländern in dem Dorf Busmantsi in der Nähe der Hauptstadt Sofia festgehalten. Vom 28. Mai 2007 bis zum 2. April 2008 saß er in Einzelhaft. Die Behörden haben dafür jedoch nie einen Grund angegeben. Während der Einzelhaft soll er von Angehörigen des Zentrums geschlagen worden sein. In dieser Zeit bekam Said Kadzoew Gallensteine, die sehr schmerzvoll sind. Ein Arzt besuchte ihn mehrere Male und erklärte ihm, die Gallensteine müssten operativ entfernt werden. Said Kadzoew erhielt dagegen jedoch lediglich Schmerzmittel, die nötige medizinische Behandlung wurde ihm verweigert.

Said Kadsoew gibt an, dass er zuvor schon von russischen Polizeikräften festgenommen und gefoltert worden war. Er sagte aus, dass er 1998 vier Monate lang festgehalten worden sei, da er keinen russischen Personalausweis besessen hätte. Im Oktober 2002 wäre er fünf Monate lang von der Nationalen Sicherheitsbehörde in Moskau festgehalten und gefoltert worden, um ihn dazu zu bringen, seine Beteiligung an einem Terroranschlag auf einen russischen Militärflughafen zu "gestehen". Er gibt an, dass er daran nicht beteiligt war. In diesen Monaten wurde Said Kadzoew offiziell als "verschwunden" gemeldet und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Darüber hinaus wurde im August 2006 nach einem Konflikt mit den örtlichen tschetschenischen Behörden sein Haus niedergebrannt und er verließ Tschetschenien.

Die bulgarische Behörde für Flüchtlinge nahm seinen Asylantrag monatelang nicht auf. Erst am 31. Mai 2007 ließ man ihn zu und lehnte ihn bereits am 4. Juni 2007 ab. Das Gericht in Sofia wies die von ihm eingelegten Rechtsmittel im Oktober 2007 ab. Anschließend wurde im Dezember 2007 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt. Der Abschiebungsbescheid gegen ihn wurde am 15. März 2008 vom zuständigen Gericht in Jambol bestätigt und am 17. April 2008 hielt das Oberste Verwaltungsgericht diese Entscheidung aufrecht. Seine Anwälte haben keinen Zugang zu den Akten, die die bulgarischen Behörden über ihn angelegt haben. Ein weiterer Antrag auf einstweilige Anordnungen wird derzeit beim EGMR eingereicht.

amnesty international und weitere Menschenrechtsorganisationen haben in den vergangenen Jahren viele Fälle untersucht, bei denen ethnische Tschetschenen terroristischer Vergehen beschuldigt und aufgrund von unter Folter erzwungenen "Geständnissen" und Aussagen dafür auch verurteilt wurden.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die russischen Sicherheitskräfte haben Berichten zufolge zahlreiche Tschetschenen misshandelt und gefoltert, um sie zu "Geständnissen" zu zwingen. Der tschetschenische Ombudsmann für Menschenrechte Nurdi Nuchadschijew [Nukhazhiev] berichtete im März 2007, dass in seinem Büro viele Klagen über "illegalen Untersuchungsmethoden" eingehen. Bisher haben sehr wenige Ermittlungen zu Foltervorwürfen zu Verurteilungen von Sicherheitsbeamten in Tschetschenien geführt, was in der Region zu einem Klima von Straffreiheit beiträgt. Sowohl das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarates als auch der UN-Menschenrechtsausschuss und der UN-Ausschuss gegen Folter haben wiederholt öffentlich auf ihre große Besorgnis wegen der Folter, Misshandlung und unrechtmäßigen Inhaftierungen durch Staatsbeamte in Tschetschenien hingewiesen. Sie haben dargelegt, dass die Ermittlungen zu Fällen von mutmaßlicher Folter und anderen Misshandlungen oder zu gesetzwidrigen Inhaftierungen selten in effektiver Weise durchgeführt werden und damit zu einem Klima der Straffreiheit beitragen, und dass die russischen Behörden nicht angemessen auf diese Besorgnis reagiert haben.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • die bulgarischen Behörden drängen, Said Kadsoew nicht nach Russland abzuschieben, da ihm dort schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, darunter auch Folter und Misshandlung;
  • die bulgarischen Behörden drängen, ihm unverzüglich die medizinische Versorgung zu gewähren, die sein Gesundheitszustand verlangt;
  • von den Behörden verlangen, ihn aus der Haft zu entlassen, das er bereits seit über 17 Monaten festgehalten wird, darunter über zehn Monate lang in Einzelhaft;
  • die bulgarischen Behörden daran erinnern, dass sie auf der Grundlage des Völkerrechts, des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, zu deren Vertragsstaaten Bulgarien gehört, verpflichtet sind, niemanden in ein Land abzuschieben oder auszuliefern, in dem dieser Person Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen;

APPELLE AN:

Ministerpräsident
Mr Sergei STANISHEV
Council of Ministers of the Republic of Bulgaria
1194 Sofia, 1 Dondukov Blvd
Bulgaria
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister)
Telefax: 00 359 2 980 2056
E-Mail: primeminister ät government.bg

Leiter der Einwanderungsbehörde
Mr Stefan Vasilev HRISTOV
48 Knyaginya Maria Louiza Blvd.
1202 Sofia
Bulgaria
(korrekte Anrede: Dear General Director)
Telefax: (00 359) 2 982 37 75
E-Mail: migration ät mvr.bg

Vorsitzender des parlamentarischen Ausschusses für Menschenrechte und religiöse Angelegenheiten Mr Ognian Stefanov GERDJKOV
2 Narodno sabranie Square
Sofia 1169 Bulgaria
(korrekte Anrede: Dear Chairman)
Telefax: 00 359 2 987 88 59

KOPIEN AN:

Botschaft der Republik Bulgarien
I.E. Frau Meglena Ivanova Plugtschieva-Alexandrova
Mauerstr. 11, 10117 Berlin
Telefax: 030-208 6838
E-Mail: info ät botschaft-bulgarien.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bulgarisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Mai 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English, Bulgarian or your own language: - urging the authorities not to forcibly return Said Kadzoev to Russia, where he would be at risk of serious human rights violations, including torture and other ill-treatment; - urging the Bulgarian authorities to provide him with the urgent and adequate health care appropriate to his medical condition; - demanding the authorities to release him from detention as he has already been held for over 17 months, including more than 10 months in solitary confinement; - reminding the authorities that Bulgaria is obligated under international law, the UN Refugee Convention, Convention against Torture and the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms, to which it is a party, not to return anyone to a country or territory where they would be at risk of torture or other ill-treatment, and this is an absolute prohibition.

Quelle
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/E1769AA4722AAB62C1257433002A9142?open

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23.04.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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