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Urgent action: Schweden: Abschiebung / Folter

Urgent Action

UA-Nr: UA-046/2008
AI-Index: EUR 42/001/2008
Datum: 21.02.2008

ABSCHIEBUNG / FOLTER

Schweden

Herr Jamil Mohammad Burhan, 24 Jahre

Die schwedischen Behörden bereiten die Abschiebung des Asylbewerbers Jamil Burhan nach Eritrea vor, wo er nur aufgrund seines Asylantrags Gefahr läuft, festgenommen und gefoltert zu werden. Asyl zu beantragen, betrachten die Behörden als Landesverrat. Schweden ist Vertragsstaat einer Reihe internationaler Abkommen, die eine Abschiebung unter diesen Umständen verbieten.

Laut seinen Anwälten wurde Jamil Mohammad Burhan in Saudi-Arabien geboren. Seine Eltern sind Eritreer. Er wuchs in Saudi-Arabien auf und seine Eltern leben bis heute dort. Es ist nicht bekannt, welche Nationalität oder Staatsangehörigkeit er besitzt, aber offenbar darf er nicht nach Saudi-Arabien einreisen, deshalb kann er nicht dorthin abgeschoben werden.

Er kam im August 2002 nach Schweden und beantragte dort Asyl. Sein Antrag wurde am 23. Dezember 2003 abgelehnt und die von ihm gegen die Ablehnung eingelegten Rechtsmittel am 27. Oktober 2004 ebenfalls. In der Begründung hieß es, er sei laut eigenen Angaben niemals in Eritrea gewesen, daher hätten die eritreischen Behörden kein Interesse an ihm und er sei nicht in Gefahr.

Das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) empfiehlt derzeit allen Regierungen, "abgelehnte Asylbewerber nicht nach Eritrea abzuschieben und ihnen ersatzweise Schutz zu gewähren".

Die schwedischen Behörden haben dieses Jahr bereits zweimal versucht, Jamil Burhan nach Eritrea abzuschieben. Sie mussten am 23. Januar 2008 einen Versuch abrechen, als der Flugzeugpilot sich weigerte, Jamil Burhan an Bord zu lassen, da dieser lauthals protestierte. Am 13. Februar 2008 setzte man ihn in ein Charterflugzeug, doch die eritreischen Behörden erkannten die Ausweispapiere von Jamil Burhan nicht an und weigerten sich, ihn ins Land zu lassen. Er kehrte am folgenden Tag nach Schweden zurück. Die schwedischen Behörden haben angedeutet, dass sie versuchen werden, die notwendigen Ausweispapiere von der eritreischen Botschaft in Schweden zu erhalten, um die Abschiebung durchzuführen. Es ist nicht bekannt, wie lange dies dauern wird, doch Jamil Burhan könnte sehr kurzfristig nach Eritrea abgeschoben werden.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Tausende Menschen werden in Eritrea ohne Kontakt zur Außenwelt, an geheimen Orten und zeitlich unbegrenzt ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten. Sie werden regelmäßig gefoltert oder in anderer Weise misshandelt. Man nimmt sie fest, weil sie in Opposition zur Regierung stehen sollen, ihren Glauben als Mitglieder der evangelikalen oder anderer Kirchen ausüben, sich dem Militärdienst entziehen oder versuchen, aus dem Land zu fliehen. Abgewiesene Asylbewerberinnen und -bewerber, die 2002 aus Malta und 2003 aus Libyen nach Eritrea abgeschoben wurden, befinden sich immer noch an einem geheimen Ort in Haft. Hunderte von Eritreerinnen und Eritreern sind zurzeit in Libyen und im Sudan inhaftiert und sollen nach Eritrea abgeschoben werden.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte E-Mails oder Telefaxe, in denen Sie

  • bei den schwedischen Behörden darauf drängen, Jamil Burhan nicht nach Eritrea abzuschieben, da ihm dort Folter droht;
  • die Behörden an ihre Verpflichtungen aus dem UN-Übereinkommen gegen Folter und anderen internationalen Abkommen erinnern, Menschen nicht in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht;
  • die Behörden auffordern, sich öffentlich zur Einhaltung der Richtlinien des UNHCR gegen die Abschiebung von abgelehnten eritreischen Asylbewerberinnen und -bewerbern zu verpflichten, die aufgrund der ernsten und systematischen Menschenrechtsverletzungen in Eritrea zustande gekommen sind.

APPELLE AN:

Minister für Migration und Asylpolitik
Tobias Billström
Minister for Migration and Asylum Policy
Ministry of Justice
Rosenbad 4
103 33 - Stockholm
SCHWEDEN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Telefax: (0046) 8 723 11 76
E-Mail: registrator ät justice.ministry.se

Leiter der Einwanderungsbehörde
Head of immigration authority
Director-General Dan Eliasson
Migrationsverket
601 70 Norrköping
SCHWEDEN
(korrekte Anrede: Dear Mr Eliasson)
Telefax: (0046) 1110 8155
E-Mail: dan.eliasson ät migrationsverket.se

KOPIEN AN:

Botschaft des Königreichs Schweden
I.E. Frau Ruth Evelyn Jacoby
Rauchstr. 1; 10787 Berlin
Telefax: 030- 5050 67 89
E-Mail: ambassaden.berlin ät foreign.ministry.se

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Schwedisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. April 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Arabic, English or your own language:

  • urging the authorities not to deport Jamil Burhan to Eritrea, as this would put him in real danger of torture;
  • reminding the authorities of their obligations under the Convention Against Torture and other international treaties not to deport anyone to countries where they would be in danger of torture;
  • calling on the authorities to make a firm public commitment to respect UNHCR guidelines against the forcible return of any rejected Eritrean asylum-seekers, arising from the serious and systematic violations of human rights in Eritrea.
    Quelle
    http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/10C22A51B3E26031C12573F6005C346f?open
23.02.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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