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Urgent Action
UA-Nr: UA-215/2007-1
AI-Index: EUR 46/006/2008
Datum: 16.01.2008
DROHENDE FOLTER / GESUNDHEITSZUSTAND
Weitere Informationen zu UA 215/07 (EUR 46/035/2007, 21. August 2007)
Russische Föderation: Rasul Kudajew, er wird am 23. Januar 2008 30 Jahre alt
Im Dezember 2007 teilte Rasul Kudajews (englische Umschrift: Rasul Kudaev) Familie mit, dass er nun in begrenztem Maße medizinische Versorgung erhält. Nachdem sich die Gefängnisbehörden monatelang geweigert hatten, ihm die Medikamente, die seine Mutter ihm in die Untersuchungshaft gebracht hatte, zu geben, sollen sie dies inzwischen tun. Er wird in der Stadt Naltschik (englische Umschrift: Nalchik) in der russischen Republik Kabardino-Balkarien im Untersuchungsgefängnis SIZO festgehalten. Rasul Kudajew und seine Familie glauben, dass seine Leber angegriffen ist; dies wurde von den Behörden jedoch nicht bestätigt.
amnesty international tritt seit 2005 für Rasul Kudajew ein, der nach seiner Festnahme am 23. Oktober 2005 wegen der angeblichen Beteiligung an einem bewaffneten Überfall auf Naltschik, gefoltert worden sein soll. Vertreter von amnesty international haben Fotos von ihm gesehen, die kurz nach der vermeintlichen Folter in Haft aufgenommen worden sein sollen, sie haben zudem mit Augenzeugen gesprochen und ärztliche Berichte gelesen, die den Foltervorwurf zu bestätigen scheinen. Seit Oktober 2005 haben die Anwälte von Rasul Kudajew wiederholt erfolglos versucht, die örtliche Staatsanwaltschaft dazu zu bewegen, eine Untersuchung zu den Foltervorwürfen einzuleiten. Einige der 59 Angeklagten, denen eine Beteiligung an dem Überfall zur Last gelegt wird, geben ebenfalls an, gefoltert und in anderer Weise misshandelt worden zu sein, um "Geständnisse" von ihnen zu erzwingen (siehe UA 280/05, 27. Oktober 2005 und weitere Informationen).
Am 11. Oktober 2007 begannen die Voranhörungen in den Fällen der 59 Angeklagten, darunter auch die von Rasul Kudajew. Bisher haben einige Voranhörungen stattgefunden, in denen das Gericht unter anderem Gesuche der Anwälte der Verteidigung erwägt, Beweismaterial und dabei besonders die "Geständnisse" nicht zuzulassen. Nach russischem Recht ist Beweismaterial nicht zulässig, wenn es durch Folter oder andere grausame oder erniedrigende Behandlung erzwungen wurde. Bei der letzten Anhörung am 11. Januar 2008 stimmte das Gericht dem Gesuch der Verteidigung zu und ordnete an, dass das Büro der Staatsanwaltschaft der Republik Kabardino-Balkarien eine weitere Untersuchung zu der Zulässigkeit der Beweismittel, die dem Gericht vorgelegt werden sollen, führen müsse. Die Befragungen werden von der Untersuchungsabteilung des Untersuchungsausschusses im Büro des Staatsanwalts durchgeführt. amnesty international hat große Bedenken, ob die Kontrollen gründlich, unabhängig und unparteiisch durchgeführt werden. Die nächste Anhörung soll am 5. Februar 2008 stattfinden.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Das russische Gesetz verbietet Folter. Artikel 9(2) des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation besagt, "keinem an Strafverfahren Beteiligten darf Gewalt, Folter oder grausame Behandlung oder die Menschenwürde herabsetzende Behandlung widerfahren". Artikel 75 des Strafgesetzbuches besagt, dass "Beweismittel, die unter Verletzung der Vorschriften des Strafgesetzbuches erlangt wurden, nicht zulässig sind".
Darüber hinaus untersagen internationale Standards den Einsatz von Folter und verlangen von den russischen Behörden die Untersuchung von Foltervorwürfen. So sind die russischen Behörden beispielsweise nach Artikel 3 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Artikel 2 und 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet, alle Vorwürfe von Folter oder anderen Misshandlungen unverzüglich, unabhängig, unparteiisch und effektiv zu untersuchen und Personen strafrechtlich zu verfolgen, bei denen ein begründeter Verdacht der Beteiligung an solch einer Folter oder Misshandlung besteht. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat erklärt, dass der Einsatz oder das Zulassen von Aussagen oder Geständnissen, die durch Folter oder "andere verbotene Handlungen" zustande gekommen sind, gesetzlich verboten werden sollten. (Allgemeiner Kommentar 20, Paragraf 12).
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
- die Berichte begrüßen, dass Rasul Kudajew inzwischen in Haft in begrenztem
Maße Medikamente erhalten soll, aber darauf drängen, dass er angemessen
diagnostiziert und behandelt wird;
- darauf dringen, dass die Folter- und Misshandlungsvorwürfe von Rasul
Kudajew und anderen Angeklagten dieses Falls zum Gegenstand einer
umfassenden und unparteiischen Untersuchung gemacht werden;
- bei den Behörden darauf drängen, dass Schritte eingeleitet werden, damit
Aussagen, die unter oder als Ergebnis von Folter und anderen Misshandlungen
zustande kommen, nicht im Verfahren gegen Rasul Kudajew und die anderen
Angeklagten verwendet werden;
- die Pflicht der russischen Behörden anerkennen, die Verantwortlichen für
den bewaffneten Überfall auf Naltschik vor Gericht zu stellen, aber auch
festhalten, dass Gerechtigkeit für die Opfer des Überfalls auf Naltschik
und die überlebenden Familien sowie die Einhaltung der Rechstaatlichkeit,
die strenge Einhaltung internationaler Standards in den Verfahren verlangt.
APPELLE AN:
Vorsitzender des Untersuchungsausschusses des Büro des Staatsanwalts der Russischen Föderation
Deputy Prosecutor General
Aleksandr Bastyrkin
Ul. B. Dimitrovka, d.15a
125993 g. Moscow GSP- 3
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Deputy Prosecutor General)
Vorsitzender des Untersuchungsausschusses der Republik Kabardino-Balkarien
Office of the Prosecutor of the Republic of Kabardino-Balkaria
Prospekt Kulieva, 16
360000 Naltschik
Republic of Kabardino-Balkaria
RUSSISCHE FÖDERATION,
(korrekte Anrede: Dear Head of the Investigation Committee)
Telefax: (007) 8662 477 442 (kombinierter Telefon-/ Faxanschluss)
KOPIEN AN:
Staatsanwalt von Kabardino-Balkarien
Oleg ZHARIKOV
Prosecutor of Kabardino-Balkaria
Prospekt Kulieva 16, 360000 Naltschik
Republic of Kabardino-Balkaria, RUSSISCHE FÖDERATION
Telefax: (007) 8662 477 442 (kombinierter Telefon-/ Faxanschluss)
Staatsanwalt der Russischen Föderation
Yuri CHAIKA
Prosecutor General of the Russian Federation
Ul. B. Dimitrovka 15a
125993 Moscow, RUSSISCHE FÖDERATION
Botschaft der Russischen Föderation
S.E. Herrn Vladimir Kotenev
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin, Telefax: 030-2299 397
E-Mail: info ät Russische-Botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Februar 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Russian, English or your own language:
- welcoming the reports that Rasul Kudaev is now able to receive limited
medication in detention, but urging the authorities to ensure that he
receives adequate medical diagnosis and treatment;
- urging the authorities to immediately, thoroughly, independently and
impartially investigate allegations of torture and other ill-treatment of
Rasul Kudaev and other defendants in this case;
- urging the authorities to ensure that steps are taken to ensure no
statements obtained under or as a result of torture or other ill-treatment
are invoked or relied on as evidence at the trial against Rasul Kudaev and
the other defendants;
- recognizing it is the duty of the Russian authorities to bring those
responsible for the armed attack on Naltschik to justice, but stating that
the achievement of true justice for the victims of the attack on Naltschik
and their surviving families, as well as respect for the rule of law,
requires that international standards be assiduously respected in the
course of the proceedings.
- Quelle
- http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/EFB6B1E1384E2E89C12573D3004D7449?open
NADESHDA Mailbox e.V._ / 0211-9053863 (X.75) / 0211-9345453 (V.34)
http://www.nadeshda.org / Informationen aus Politik Umwelt Kultur
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