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Asyl fuer Yasmin K.! - Drohende Steinigung wg. Homosexualiaet

Asyl für Yasmin K.!

>>>BERLIN/ TEHERAN

Steinigung wg. Homosexualität

Yasmin K. kämpft bei den Berliner Behörden um ihr Leben. Die wollen ihr nicht glauben, dass ihr Gefahr droht wegen ihrer - bestätigten - Homosexualität und sie zurückschicken. [...]

Yasmin K. ist vor eineinhalb Jahren nach Deutschland geflohen, weil ihr im Iran die Steinigung drohte. Doch bisher verweigern die deutschen Behörden und Gerichte der Frau, die Frauen liebt, das Recht auf Asyl. Das bedeutet: Abschiebung. "Ein Skandal!" sagt Tabatabai. "Das wäre mein Ende", sagt Yasmin K.[...]

Mit 14 hatte sich die heute 31-Jährige in die Nachbarstochter verliebt. Als deren Eltern es bemerken, zieht die Familie weg. Yasmins Mutter schleppt ihre Tochter zum Arzt, der ihr Hormontabletten verschreibt. Die nützen nichts.

Auf der Uni verliebt sich Yasmin in eine Kommilitonin. Auch das bleibt nicht verborgen. Yasmin fliegt von der Uni und wird nun von den Eltern gedrängt, einen Mann zu heiraten. Was sie tut. Aber sie hält dennoch die Beziehung zu ihrer Freundin aufrecht. Im Oktober 2005 stürmen die Sittenwächter die Geburtstagsfeier der Freundin und verhaften alle Anwesenden.

Nur Dank der Beziehungen ihres wohlhabenden Vaters kommt Yasmin frei. Der Vater ist es auch, der die Flucht seiner lesbischen Tochter organisiert. Über die Türkei kommt Yasmin K., die inzwischen in Abwesenheit zum Tode verurteilt ist, Anfang 2006 nach Berlin und beantragt Asyl. [...]

Am 23. September wurde Yasmin K.s Klage abgewiesen. Begründung: "Menschenrechtswidrige Behandlungen oder gar die Todesstrafe drohen der Antragstellerin nicht, da ihrem Verfolgungsvortrag nicht geglaubt werden kann." Immerhin glaubte das Gericht im Gegensatz zum Ausländeramt, nachdem fünf Richter die junge Frau achteinhalb Stunden lang befragt hatten, dass Yasmin K. tatsächlich homosexuell ist. Und zwar "schicksalhaft" und "irreversibel", wie es die deutsche Asyl-Rechtsprechung verlangt.

Dennoch soll Yasmin K. zurückgeschickt werden. In ein Land, in dem sexuelle Handlungen zwischen Frauen (mosaheqeh) laut Strafgesetzbuch, sprich: Scharia, mit 100 Peitschenhieben bestraft wird - bei Wiederholung wird die Todesstrafe verhängt. Der amnesty-Jahresbericht spricht von mindestens 177 Hinrichtungen im Jahr 2006, darunter mehrere wegen "unislamischen Sexualverhaltens". Ein offizielles Gerichtsverfahren ist aber gar nicht unbedingt vonnöten.

Die paramilitärische Basij-Miliz, die sogenannten Sittenwächter, kontrolliert "sittsames Verhalten" und hat dabei im Mullahstaat freie Hand: Jüngst wurden sechs Milizionäre, die wegen fünffachen Mordes an "moralisch Verdorbenen" angeklagt waren, freigesprochen.

"Soll die Frau denn erst gesteinigt werden, bevor man ganz genau weiß, ob das Todesurteil echt ist oder nicht?", fragt Anja Kofbinger bitter. Die frauenpolitische Sprecherin der Berliner Grünen ist Mitglied des Petitionsausschusses, und der ist, neben der Härtefallkommission, Yasmins letzte Chance - falls das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt.

"Yasmin K. darf natürlich keinen Fuß mehr in dieses Land setzen." Bleibt zu hoffen, dass der Berliner Innensenator Ehrhart Körting, der als Vorsitzender der Härtefallkommission das letzte Wort über das Schicksal von Yasmin K. sprechen wird, das genauso sieht. Damit es, anders als für Fariba im Film, für Yasmin im Leben ein Happy End gibt.<<<

(Quelle: http://www.emma.de/steinigung_wg_homosexualitaet_2007_6.html

Bitte helft mit, daß Yasmin K. nicht zurückgeschickt wird!

Protestbriefe an:

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Herrn Senator Dr. Ehrhart Körting
Klosterstr. 47
10179 Berlin

(eMail: poststelle ät seninn.verwalt-berlin.de

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08.11.07    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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