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GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER
PRESSEMITTEILUNG
Göttingen, den 02.November 2007
Internationales Tribunal soll Kriegsverbrechen von türkischer Armee und
PKK untersuchen!
Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) ist das Ergebnis von 70 Jahren
radikaler Kurden-Verfolgung durch Armee und Behörden der Türkei
Nach den Drohungen von Armee und Regierung der Türkei gegen den
friedlichen irakischen Bundesstaat Kurdistan fordert die Gesellschaft
für bedrohte Völker (GfbV) die Einberufung eines internationalen
Tribunals zur Untersuchung der Kriegsverbrechen von türkischer Armee
und PKK in den vergangenen zwei Jahrzehnten.
Ohne die gnadenlose Unterdrückung und Verfolgung der heute etwa 15
Millionen Kurden in Südostanatolien durch Regierung und Armee der
Türkei seit Ende des Zweiten Weltkrieges, hätten sich dort statt der
totalitär strukturierten Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) kurdische
demokratische Institutionen, Parteien, Gewerkschaften, Verlage und
Medien entwickeln können. Doch deren Entstehung hätten Armee und
Regierung mit Inhaftierungen, Folterungen und Morden an kurdischen
Intellektuellen systematisch verhindert.
„Ein internationales Tribunal muss jetzt den Tod von 37.000 türkischen
Staatsbürgern, davon 6.000 türkischer und 31.000 kurdischer
Nationalität, aufklären“, forderte der GfbV-Generalsekretär Tilman
Zülch. Dabei werde sich herausstellen, dass sowohl die türkische Armee
als auch die PKK für Kriegsverbrechen an Zivilisten und Gefangenen
verantwortlich waren. Dieses Tribunal hätte auch zu klären, warum bis
heute 3.835 wirkliche oder angebliche kurdische Widerstandskämpfer oder
-unterstützer, davon 1719 ohne Gerichtsurteil, meist schon seit
mindestens zehn Jahren inhaftiert seien, während kein einziger
Angehöriger der türkischen Streitkräfte sich wegen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit in Haftanstalten befindet. Ebenfalls zu untersuchen wäre
die Zerstörung von 3.876 kurdischen Dörfern und die innerstaatliche
Flucht und Vertreibung von etwa zwei Millionen kurdischen Einwohnern
Südostanatoliens durch die türkische Armee.
Feststellungen eines solchen internationalen Gerichtshofes würden die
türkische, aber auch die internationale Öffentlichkeit mit dem ganzen
Ausmaß der Kurdenverfolgung in der Türkei der vergangenen 80 Jahre
konfrontieren, erklärte Zülch. Dazu gehörten auch die drei genozidalen
Vernichtungen kurdischer Bevölkerung durch den türkischen Führer Kemal
Atatürk bei der Niederschlagung der kurdischen Aufstände - von Sheik
Sait in der Region um Diyarbakir (1925), am Ararat (1930) und um
Dersim/Tunceli (1937) – mit insgesamt mehreren Hunderttausend Toten,
einer halben Million in die Westtürkei Deportierten und Giftgaseinsatz
in Dersim.
Die GfbV appelliert an Parteien, Regierung und Armee der Türkei, aber
auch an türkische Institutionen in der Bundesrepublik und deutscht
ürkische Mitglieder des Europäischen Parlaments wie Vural Öger und Cem
Özdemir, sich den Fakten der türkischen Kurdenverfolgungen und
Vernichtungen öffentlich zu stellen, sie zu verurteilen und sich für
die absolute Gleichberechtigung der kurdischen Bevölkerung in TürkischKurdistan
einzusetzen. Erst dann werde die Verurteilung und Überwindung
der totalitären Praxis der PKK glaubwürdig, sagte Zülch. Die aktuellen
türkischen Drohungen gegen den irakischen Bundesstaat Kurdistan, der
sich zu einem Modell für das Zusammenleben verschiedener Nationalitäten
und Religionsgemeinschaften entwickelt, würden sich erübrigen.
Für Rückfragen steht der Generalsekretär der Gesellschaft für bedrohte
Völker, Tilman Zülch, unter der Tel. 0151 15 30 9 888 zur Verfügung.
Zülch hielt sich seit 2004 drei Mal in Irakisch-Kurdistan auf und ist
Herausgeber mehrerer Bücher und Dokumentationen zum Kurdenproblem. Die
Gesellschaft für bedrohte Völker unterhält ein Büro in der Hauptstadt
des irakischen Bundesstaates Kurdistan in Arbil.
>>>>>>>>>>>>> Für Menschenrechte. Weltweit. <<<<<<<<<<<<<<<
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