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Menschenrechtsinstitut veröffentlicht Studie zu menschenrechtlichen
Verpflichtungen der EU-Staaten an den Seeaußengrenzen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht Mängel bei der
Durchsetzung der Pflicht zur Seenotrettung durch die EU-Staaten. Die
Todesfälle seien unter anderem auf die Uneinigkeit der EU-Staaten mit
Blick auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen und die
Lastenteilung untereinander zurück zu führen, sagte Ruth Weinzierl,
wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für
Menschenrechte, heute anlässlich der Vorstellung der Studie
"Grenzschutz und Menschenrechte". "Die fehlende Klarheit über
Verpflichtungen und Zuständigkeiten beim Menschenrechts- und
Flüchtlingsschutz senkt die Bereitschaft zur Seenotrettung und zur
menschenwürdigen Behandlung der betroffenen Menschen erheblich", so
Weinzierl.
Die Studie untersucht zudem die menschenrechtlichen
Verpflichtungen, die bei den vorverlagerten Migrationskontrollen der
EU-Staaten jenseits der Staatsgrenzen bestehen. Aus Sicht des
Instituts verbieten die Menschenrechte die aktuelle Praxis des
Abfangens und Zurückweisens der Schiffe auf die Hohe See sowie des
Ablenkens und des Zurückbegleitens der Schiffe in ihre Ausgangshäfen
außerhalb der EU. Allein die Pflicht zur Seenotrettung zu erfüllen,
reiche nicht aus, so Weinzierl. Das ergebe die Analyse sowohl der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als
auch die Analyse der UN-Menschenrechtsabkommen, der Genfer
Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte. Die geretteten Menschen
müssten in jedem Fall Zugang zu einem Verfahren in einem EU-Staat
erhalten, in dem ihre Schutzbedürftigkeit geprüft werden könne.
Die Studie erörtert darüber hinaus, bei wem die Verantwortung für
Menschenrechtsverletzungen liegt, die im Rahmen von gemeinsamen
Grenzschutzoperationen begangen werden. Solche Grenzschutzoperationen
werden häufig unter Beteiligung mehrerer EU-Mitgliedstaaten sowie
afrikanischer Staaten durchgeführt und von der EU-Grenzschutzagentur
FRONTEX koordiniert.
Die Autorinnen der Studie, Ruth Weinzierl und Urszula Lisson,
sehen hier neben der politischen vor allem eine rechtliche
Gesamtverantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten. "Es fehlen
konkrete Regelungen, die die EU-Staaten verpflichten, die auf See
aufgegriffenen Personen zur Prüfung ihres Antrags auf internationalen
Schutz in die EU zu verbringen", so Weinzierl. Derzeit stehe die
EU-Gesetzgebung im Widerspruch zu den EU-Grundrechten und müsse daher
dahin gehend geändert werden, dass sie die Menschenrechtsverletzungen
ausdrücklich verbiete.
Ruth Weinzierl/Urszula Lisson: Grenzschutz und Menschenrechte.
Eine europarechtliche und seerechtliche Studie. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte, 2007. ISBN 978-3-937714-50-9
Studie Download:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=219
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
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