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Studie zu menschenrechtlichen Verpflichtungen der EU-Staaten an den Seeaussengrenzen

Menschenrechtsinstitut veröffentlicht Studie zu menschenrechtlichen Verpflichtungen der EU-Staaten an den Seeaußengrenzen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht Mängel bei der Durchsetzung der Pflicht zur Seenotrettung durch die EU-Staaten. Die Todesfälle seien unter anderem auf die Uneinigkeit der EU-Staaten mit Blick auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen und die
Lastenteilung untereinander zurück zu führen, sagte Ruth Weinzierl, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für
Menschenrechte, heute anlässlich der Vorstellung der Studie "Grenzschutz und Menschenrechte". "Die fehlende Klarheit über Verpflichtungen und Zuständigkeiten beim Menschenrechts- und Flüchtlingsschutz senkt die Bereitschaft zur Seenotrettung und zur menschenwürdigen Behandlung der betroffenen Menschen erheblich", so Weinzierl.

Die Studie untersucht zudem die menschenrechtlichen
Verpflichtungen, die bei den vorverlagerten Migrationskontrollen der EU-Staaten jenseits der Staatsgrenzen bestehen. Aus Sicht des Instituts verbieten die Menschenrechte die aktuelle Praxis des Abfangens und Zurückweisens der Schiffe auf die Hohe See sowie des Ablenkens und des Zurückbegleitens der Schiffe in ihre Ausgangshäfen außerhalb der EU. Allein die Pflicht zur Seenotrettung zu erfüllen, reiche nicht aus, so Weinzierl. Das ergebe die Analyse sowohl der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als auch die Analyse der UN-Menschenrechtsabkommen, der Genfer
Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte. Die geretteten Menschen müssten in jedem Fall Zugang zu einem Verfahren in einem EU-Staat erhalten, in dem ihre Schutzbedürftigkeit geprüft werden könne.

Die Studie erörtert darüber hinaus, bei wem die Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen liegt, die im Rahmen von gemeinsamen Grenzschutzoperationen begangen werden. Solche Grenzschutzoperationen werden häufig unter Beteiligung mehrerer EU-Mitgliedstaaten sowie afrikanischer Staaten durchgeführt und von der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert.

Die Autorinnen der Studie, Ruth Weinzierl und Urszula Lisson, sehen hier neben der politischen vor allem eine rechtliche
Gesamtverantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten. "Es fehlen konkrete Regelungen, die die EU-Staaten verpflichten, die auf See aufgegriffenen Personen zur Prüfung ihres Antrags auf internationalen Schutz in die EU zu verbringen", so Weinzierl. Derzeit stehe die EU-Gesetzgebung im Widerspruch zu den EU-Grundrechten und müsse daher dahin gehend geändert werden, dass sie die Menschenrechtsverletzungen ausdrücklich verbiete.

Ruth Weinzierl/Urszula Lisson: Grenzschutz und Menschenrechte. Eine europarechtliche und seerechtliche Studie. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2007. ISBN 978-3-937714-50-9

Studie Download:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=219

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt: Bettina Hildebrand
Telefon (030) 259 359 14, Mobil (0160) 966 500 83
Email: hildebrand ät institut-fuer-menschenrechte.de

30.10.07    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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