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Urgent action: Sri Lanka: Misshandlung / Drohende Folter / Gesundheitszustand

Urgent Action

UA-Nr: UA-110/2008
AI-Index: ASA 37/018/2008
Datum: 25.04.2008

MISSHANDLUNG / DROHENDE FOLTER / GESUNDHEITSZUSTAND
Sri Lanka:

Herr Vadivel Jasikaran, Schriftsteller und Verleger
Frau Valarmathi Jasikaran, seine Ehefrau

Der Schriftsteller und Verleger Vadivel Jasikaran und seine Ehefrau Valarmathi Jasikaran werden seit dem 6. März 2008 ohne Anklageerhebung von der für Terrorismusfahndung zuständigen Einheit der Polizei (Terrorist Investigation Division - TID) in der Hauptstadt Colombo in Gewahrsam gehalten. Sie sind dort in Gefahr, misshandelt und gefoltert zu werden. Örtlichen Quellen zufolge erhält Valarmathi Jasikaran nicht die regelmäßige medizinische Betreuung, die sie benötigt, nachdem sie sich vor kurzem einer Bauchoperation unterziehen musste.

Vadivel und Valarmathi Jasikaran wurden am 6. März 2008 von Angehörigen der Polizeieinheit TID festgenommen. Die TID soll Familienangehörigen des Ehepaars Dokumente übergeben haben, in denen es hieß, die beiden seien wegen "Aktivitäten im Zusammenhang mit Terrordelikten" in Haft genommen worden. Es liegt allerdings weder ein Haftbefehl vor, noch wurden Vadivel und Valarmathi Jasikaran einem Richter vorgeführt. Valarmathi Jasikaran musste sich vor einigen Monaten einer Bauchoperation unterziehen und litt zum Zeitpunkt der Festnahme unter Komplikationen, die zu häufigem Erbrechen führten. Augenzeugenangaben zufolge musste sie in das TID-Fahrzeug getragen werden. Seit ihrer Inhaftierung soll sie erst ein Mal von einem Arzt untersucht worden sein. Sie erhält nicht die erforderliche medizinische Betreuung und ihr Gesundheitszustand wird nicht regelmäßig überwacht oder Tests unterzogen, um festzustellen, ob eine weitere Behandlung erforderlich ist. Vadivel Jasikaran hat im Gewahrsam der TID Verletzungen an Armen und Händen erlitten. Da nicht bekannt ist, wodurch diese Verletzungen entstanden sind, steht zu befürchten, dass er misshandelt wurde.

Vadivel und Valarmathi Jasikaran werden möglicherweise auf der Grundlage der 2006 eingeführten Notstandsbestimmung Nr. 7 in Haft gehalten. Diese Notstandsbestimmungen, die sich auf Terrorismusdelikte (Prevention and Prohibition of Terrorism and Specified Terrorist Activities) beziehen, sind mit internationalen Menschenrechtsstandards nicht vereinbar. Häufig werden diese Bestimmungen eingesetzt, um politische Gegner einzuschüchtern und zu drangsalieren. Die vom Staatspräsidenten eingesetzten Notstandsbestimmungen enthalten vage formulierte Definitionen von Terrordelikten und werden immer wieder angewendet, um kritische Medien zum Schweigen zu bringen. Sie verstoßen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung in Sri Lanka. Unter anderem können auf der Grundlage dieser Bestimmungen Personen bis zu 18 Monate lang ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft gehalten werden. Eine derartige Inhaftierung ist willkürlich und stellt einen Verstoß gegen Artikel 91 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dar, zu dessen Vertragsstaaten Sri Lanka zählt.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

amnesty international ist tief beunruhigt, da es in Sri Lanka in jüngster Zeit eine Reihe von Angriffen und anderen Menschenrechtsverletzungen gegen im Medienbereich tätige Personen gegeben hat, die einem Muster folgen, das im jüngsten ai-Bericht "Sri Lanka: Silencing Dissent" (ASA 37/001/2008) dargestellt wird. In jüngster Zeit sind erneut Journalistinnen, Journalisten und andere im Medienbereich Arbeitende ohne Anklageerhebung inhaftiert worden (siehe UA 88/08 vom 4. April 2008).

Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Manfred Nowak, erklärte im Oktober 2007 nach einem Besuch in Sri Lanka, dass im Rahmen der Notstandsbestimmungen die meisten der Schutzvorkehrungen gegen Folter nicht angewendet bzw. ignoriert werden, so dass Folter zu einer Routinemaßnahme im Zusammenhang mit Operationen zur Terrorbekämpfung geworden ist. Weiter erklärte er, die Nichtanwendung von rechtlichen Schutzmaßnahmen im Kontext der Terrorbekämpfung und die lange Polizeihaft öffne die "Tür für Verstöße".

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • fordern, dass Vadivel und Valarmathi Jasikaran, die sich ohne Haftbefehl und ohne Anklageerhebung im Gewahrsam der Polizeieinheit TID befinden, sofort freigelassen werden, wenn man sie keiner erkennbar strafbaren Handlung anklagt und an ein unabhängiges Gericht überstellt;
  • Ihre Sorge darüber ausdrücken, dass Valarmathi Jasikaran nicht die erforderliche medizinische Versorgung erhält, die sie nach einer Bauchoperation dringend benötigt;
  • die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass Vadivel und Valarmathi Jasikaran weder gefoltert noch misshandelt werden und ihnen unverzüglich freien Zugang zu ihrer Familie, einem Rechtsanwalt ihrer Wahl, einem unabhängigen Gericht sowie der erforderlichen fachärztlichen Versorgung gewährt werden;
  • die Behörden auffordern, eine unabhängige Untersuchung der Berichte einzuleiten, denen zufolge Vadivel Jasikaran in Polizeigewahrsam misshandelt wurde, und falls sich die Berichte bestätigen, die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;
  • an die Behörden appellieren sicherzustellen, dass umgehend alle Folterungen und Misshandlungen beendet werden, wie es dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe entspricht, zu dessen Vertragsstaaten Sri Lanka zählt.

APPELLE AN:

Staatspräsident
President Mahinda Rajapaksa
Presidential Secretariat
Colombo 1, SRI LANKA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 94) 11 244 6657

Vorsitzender des Obersten Gerichtshofs:
Hon. Sarath N. Silva
Chief Justice
Supreme Court of Sri Lanka
Superior Courts Complex
Colombo 12
SRI LANKA (korrekte Anrede: Dear Chief Justice)
Telefax: (00 94) 1 435446

KOPIEN AN:

Polizeichef
Mr. Victor Perera Inspector General of Police Sri Lanka Police Headquarters, 101/1 Kew Road Colombo 2, SRI LANKA (korrekte Anrede: Dear Inspector General) E-Mail: igp ät police.lk, police ät police.lk

Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka S.E. Herrn Tikiribandara Maduwegedera
Niklasstr. 19, 14163 Berlin
Telefax: 030-8090 9757
E-Mail: info ät srilanka-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Singhalesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Juni 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:

  • calling on the authorities to release Vadivel Jasikaran and his wife Valarmathi immediately, unless they are charged with a recognizably criminal offence and remanded by an independent court, as they are held without charge and without a detention order by the Terrorist Investigation Division in Colombo;
  • expressing concern at reports that Valarmathi Jasikaran has not received required medical treatment for a stomach condition;
  • calling on the authorities to ensure that Vadivel Jasikaran and his wife Valarmathi are not tortured or ill-treated, and that they are allowed immediate and unrestricted access to their family, a lawyer of their choice, an independent court and any specialist medical treatment they may require;
  • urging the authorities to launch an independent investigation into reports that Vadivel Jasikaran has been ill-treated in police detention and ensure that if verified, the perpetrators are brought to justice;
  • calling on the authorities to put an immediate end to all torture and other ill-treatment, and fully comply with the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, to which Sri Lanka is a state party.
    Quelle
    http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/7D1A82CDD5427D2CC1257439004C3Cc7?open

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01.05.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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