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## Betreff : ots: Gröhe: Todesstrafe für minderjährige Mörder in den USA ...
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Gröhe: Todesstrafe für minderjährige Mörder in den USA
verfassungswidrig
Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA,
die Todesstrafe für minderjährige Täter abzuschaffen, erklärt der
Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB :
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, die
Todesstrafe für minderjährige Täter für verfassungswidrig zu
erklären, ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg, die
Todesstrafe zu ächten. Bereits im Jahre 2002 hat derselbe Gerichtshof
die Vollstreckung der Todesstrafe an geistig Zurückgebliebenen für
unzulässig erklärt.
Nach Meinung des Gerichts verstoßen Hinrichtungen von Personen,
die zur Tatzeit Jugendliche waren, wegen ihrer Grausamkeit gegen die
amerikanische Verfassung. 72 Urteile müssen nun revidiert werden.
Einer der beteiligten Richter erklärte ausdrücklich, der allgemeine
Trend gehe zur Abschaffung dieser Strafform.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt diese Entscheidung! Der Einsatz für
die weltweite Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe ist schon seit
Jahren eines der zentralen Ziele unserer Menschenrechtspolitik. Im
Jahre 2000 hat sich der Bundestag einstimmig gegen die Todesstrafe -
auch in den USA - ausgesprochen. Das jetzige Urteil des
amerikanischen Obersten Gerichtshofs ist ein wichtiger Erfolg der
Gegner der Todesstrafe in den USA. Sie haben auch weiterhin unsere
Unterstützung!
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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