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USA: Todesstrafe für minderjährige Mörder verfassungswidrig (CDU/CSU)

## Nachricht vom 02 Mar 05 weitergeleitet

## Ursprung : /NM/OTS/POLITIK
## Betreff : ots: Gröhe: Todesstrafe für minderjährige Mörder in den USA ... ## Ersteller: ots.e-mail@presseportal.de (ots.e-mail)
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Gröhe: Todesstrafe für minderjährige Mörder in den USA
verfassungswidrig

Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, die Todesstrafe für minderjährige Täter abzuschaffen, erklärt der Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB :

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, die
Todesstrafe für minderjährige Täter für verfassungswidrig zu erklären, ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg, die Todesstrafe zu ächten. Bereits im Jahre 2002 hat derselbe Gerichtshof die Vollstreckung der Todesstrafe an geistig Zurückgebliebenen für unzulässig erklärt.

Nach Meinung des Gerichts verstoßen Hinrichtungen von Personen, die zur Tatzeit Jugendliche waren, wegen ihrer Grausamkeit gegen die amerikanische Verfassung. 72 Urteile müssen nun revidiert werden. Einer der beteiligten Richter erklärte ausdrücklich, der allgemeine Trend gehe zur Abschaffung dieser Strafform.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt diese Entscheidung! Der Einsatz für die weltweite Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe ist schon seit Jahren eines der zentralen Ziele unserer Menschenrechtspolitik. Im Jahre 2000 hat sich der Bundestag einstimmig gegen die Todesstrafe - auch in den USA - ausgesprochen. Das jetzige Urteil des
amerikanischen Obersten Gerichtshofs ist ein wichtiger Erfolg der Gegner der Todesstrafe in den USA. Sie haben auch weiterhin unsere Unterstützung!

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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02.03.05    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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