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Urgent action: Guatemala: Todesstrafe

Urgent Action

UA-Nr: UA-051/2008-2
AI-Index: AMR 34/010/2008
Datum: 28.03.2008

TODESSTRAFE

Weitere Informationen zu UA 51/08 (AMR 34/004/2008, 27. Februar 2008, AMR 34/010/2008, 18. März 2008) Guatemala:

Mögliche Wiederaufnahme von Hinrichtungen

Am 26. März 2008 wurde ein Gesetzesentwurf, das Dekret 06-2008, das zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Guatemala führen könnte, erneut dem Kongress vorgelegt und wird nun von dessen Innenausschuss geprüft. Der Ausschuss muss innerhalb eines Monats eine Empfehlung zu dem Dekret abgeben, anschließend stimmt der gesamte Kongress darüber ab. Wenn zwei Drittel der Kongressmitglieder für den Entwurf stimmen, wird das Dekret rechtskräftig, was bedeutet, dass in Guatemala wieder hingerichtet werden könnte.

Das Dekret 06-2008 liegt dem Kongress bereits zum zweiten Mal vor, nachdem der Präsident am 14. März 2008 ein Veto dagegen einlegte. Der Gesetzesentwurf soll ein Verfahren einführen, mit dem zum Tode Verurteilte ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten richten können. Es enthält jedoch keine Kriterien, bei deren Erfüllung eine Begnadigung erfolgen muss. Es verstößt damit gegen eine Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (IACHR), der anordnete, dass Guatemala klare Kriterien ausarbeiten muss, nach denen über einzelne Gnadengesuche entschieden wird. Damit handelt Guatemala gegen die Amerikanische Menschenrechtskonvention. Zudem legt die Verfassung Guatemalas fest, dass internationale Menschenrechtsabkommen über nationalem Recht stehen.

Darüber hinaus gilt laut Dekret 06-2008 das Gnadengesuch als "stillschweigend abgelehnt" und die Hinrichtung kann sofort stattfinden, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Entscheidung des Präsidenten über einen Antrag auf Umwandlung des Todesurteils erfolgt ist. Dieses Stillschweigen könnte als Mittel zur Beschleunigung von Hinrichtungen eingesetzt werden und würde dazu führen, dass keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können, um Hinrichtungen zu stoppen. Diese Methode, die man "stillschweigende Ablehnung" nennt, ist gesetzlich nicht mit Guatemalas Verpflichtung vereinbar, einzelne Kriterien aufstellen zu müssen, nach denen jeder Fall bewertet wird, und die in die Entscheidung einbezogen werden. Darüber hinaus könnte die "stillschweigende Ablehnung", wenn sie standardmäßig zu Hinrichtungen führt, auch zur Hinrichtung von Gefangenen führen, die gegen ihre Urteile Rechtsmittel bei internationalen Gremien eingelegt haben und deren Verfahren noch anhängig sind.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Bitte schreiben Sie weitere Luftpostbriefe, Telefaxe oder E-Mails, in denen Sie

  • den Kongress auffordern, das Dekret 06-2008 nicht zu verabschieden, da es gegen die Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2005 verstößt ("Ronald Ernesto Reyes Raxcacó gegen Guatemala, 2005"); es führt die Möglichkeit der "stillschweigenden Ablehnung" ein, die mit der nötigen Sorgfalt im Umgang mit Gnadengesuchen nicht vereinbar ist; und es definiert keine Kriterien, bei deren Erfüllung eine Begnadigung erfolgen sollte;
  • tiefe Besorgnis darüber ausdrücken, dass Guatemala dann zusammen mit den USA das einzige Land auf dem amerikanischen Kontinent wäre, in dem Menschen hingerichtet werden;
  • die Mitglieder des Innenausschusses auffordern, den übrigen Ausschussmitgliedern Ihre Bedenken vorzutragen.

APPELLE AN:

Vorsitzender des Innenausschusses des Kongresses
Dip. Luis Enrique Mendoza
Presidente de la Comisión de Gobernación
Congreso de la República de Guatemala
9ª Avenida 9-44 Zona 1
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
(korrekte Anrede: Estimado Sr. Presidente)
Telefax: (00502) 2239 1189 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss: "Tono de fax, por favor") E-Mail: Imendoza ät cpmgresp.gpb.gt
über die Website http://www.congreso.gob.gt/gt/contactenos.asp

Stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses des Kongresses Dip. Rodolfo Aníbal García
Vice-Presidente de la Comisión Gobernación
Congreso de la República de Guatemala
9ª Avenida 9-44 Zona 1
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
(korrekte Anrede: Estimado Sr. Vicepresidente)
Telefax: (00 502) 2220 5199 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss: "Tono de fax, por favor") E-Mail: anibalgarcia7 ät gmail.com oder über die Website: http://www.congreso.gob.gt/gt/contactenos.asp

KOPIEN AN:

Örtliche Menschenrechtsorganisationen
Red de organizaciones por la abolición de la pena de muerte c/o ICCPG
5a calle 1-49, Zona 1, Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
Telefax: (00502) 2230 1841 oder (00502) 2232 5121
E-Mail: iccpg ät iccpg.org.gt

Botschaft der Republik Guatemala
Herrn Nelson Rafael Olivero Garzia
Joachim-Karnatz-Allee 45-47, 2. OG., 10557 Berlin
Telefax: 030-2064 3659
E-Mail: embaguate.alemania ät t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Mai 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Spanish or your own language:

  • urging the Guatemalan Congress not to approve Decree 06-2008 because it is in breach of the 2005 ruling of the Inter-American Court of Human Rights (Ronald Ernesto Reyes Raxcacó vs Guatemala, 2005); it introduces the element of "negative administrative silence", which is incompatible with the seriousness with which clemency requests should be treated; and, it fails to mention and define the criteria under which pardons are to be granted;
  • expressing serious concern that Guatemala will join the USA as the only other country in the American continent to execute people;
  • asking the Congressmen, in their capacity as one of the authorities of the Committee, to present your concerns to the other members.
    Quelle
    http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/41FAC92D6BB13C95C125741D004C0E8a?open

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01.04.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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