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Urgent Action
UA-Nr: UA-051/2008-1
AI-Index: AMR 34/009/2008
Datum: 18.03.2008
TODESSTRAFE
Weitere Informationen zu UA 51/08 (AMR 34/004/2008, 27. Februar 2008)
Guatemala:
Mögliche Wiederaufnahme von Hinrichtungen
Am 14. März 2008 legte der Staatspräsident von Guatemala +lvaro Colom ein Veto gegen das Dekret 06-2008 ein, auch bekannt unter dem Namen "Gesetz über die Umwandlung von Todesurteilen" ("Ley Reguladora de la Conmutación de la Pena para los Condenados a Muerte"). Das Dekret wurde an den Kongress zurück gesandt, der 30 Tage Zeit hat, das Veto des Präsidenten zu überstimmen oder das Gesetz neu zu überdenken. Wenn zwei Drittel der Kongressmitglieder sein Veto überstimmen, wird das Dekret rechtskräftig, was bedeuten würde, dass in Guatemala wieder Hinrichtungen durchgeführt werden können.
Das Dekret 06-2008, das der Kongress von Guatemala ursprünglich am 12. Februar 2008 verabschiedete, soll ein Verfahren einführen, mit dem zum Tode Verurteilte ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten richten können. Es definiert aber keine Kriterien, bei deren Erfüllung eine Begnadigung erfolgen muss. Das verstößt gegen eine Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (IACHR), der anordnete, dass Guatemala klare Kriterien ausarbeiten muss, nach denen über einzelne Gnadengesuche entschieden wird. Damit handelt Guatemala gegen die Amerikanische Menschenrechtskonvention. Zudem legt die Verfassung Guatemalas fest, dass internationale Menschenrechtsabkommen über nationalem Recht stehen.
Darüber hinaus gilt laut Dekret 06-2008 das Gnadengesuch als "stillschweigend abgelehnt" und die Hinrichtung kann sofort stattfinden, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Entscheidung des Präsidenten über einen Antrag auf Umwandlung des Todesurteils erfolgt ist. Dieses Stillschweigen könnte als Mittel zur Beschleunigung von Hinrichtungen eingesetzt werden und würde dazu führen, dass keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können, um Hinrichtungen zu stoppen. Diese Methode, die man "stillschweigende Ablehnung" nennt, ist gesetzlich nicht mit Guatemalas Verpflichtung vereinbar, einzelne Kriterien aufstellen zu müssen, nach denen jeder Fall bewertet wird, und die in die Entscheidung einbezogen werden. Darüber hinaus könnte die "stillschweigende Ablehnung", wenn sie standardmäßig zu Hinrichtungen führt, auch zur Hinrichtung von Gefangenen führen, die gegen ihre Urteile Rechtsmittel bei internationalen Gremien eingelegt haben und deren Verfahren noch anhängig sind.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Bitte schreiben Sie weitere Luftpostbriefe, Telefaxe oder E-Mails, in denen Sie
- Ihre Besorgnis über den Stand der öffentlichen Sicherheit in Guatemala ausdrücken und Ihr Mitgefühl für die Opfer von Verbrechen zum Ausdruck bringen;
- jedoch tiefe Besorgnis darüber äußern, dass Guatemala in Betracht zieht, Hinrichtungen wiederaufzunehmen;
- den Kongress auffordern, das Dekret 06-2008 nicht zu verabschieden, da es gegen die Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2005 verstößt ("Ronald Ernesto Reyes Raxcacó versus Guatemala, 2005"); es führt die Möglichkeit der "stillschweigenden Ablehnung" ein, die mit der nötigen Sorgfalt im Umgang mit Gnadengesuchen nicht vereinbar ist; und es definiert keine Kriterien, bei deren Erfüllung eine Begnadigung erfolgen sollte;
- den Kongress auffordern, das Dekret 06-2008 nicht zu verabschieden, da die Todesstrafe die schwerste Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Strafe ist und sie keine abschreckendere Wirkung gezeigt hat als andere Formen der Strafe;
- tiefe Besorgnis darüber ausdrücken, dass Guatemala dann zusammen mit den USA das einzige Land auf dem amerikanischen Kontinent wäre, in dem Menschen hingerichtet werden.
APPELLE AN:
Präsident des Kongresses
Dip. Arturo Eduardo Meyer Maldonado
Presidente del Congreso
Congreso de la República de Guatemala
9ª Avenida 9-44 Zona 1
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
Telefax: (00502) 2220 4024 / (00502) 2220 4019
E-Mail: ameyer ät congreso.gob.gt / über die Website http://www.congreso.gob.gt/gt/contactenos.asp
Präsident des Menschenrechtskomitees des Kongresses
Dip. Carlos Enrique Bautista Godínez
Presidente de la Comisión de Derechos Humanos
Congreso de la República de Guatemala
9ª Avenida 9-44 Zona 1
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
Telefax: (00502) 2220 4019
E-Mail: cbautista ät congreso.gob.gt / über die Website http://www.congreso.gob.gt/gt/contactenos.asp
Präsident des Sonderkomitees für Justizreform des Kongresses
Dip. Humberto Leonel Sosa Mendoza
Presidente de la Comisión Extraordinaria de Reforma al Sector Justicia
Congreso de la República de Guatemala
9ª Avenida 9-44 Zona 1
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
Telefax: (00502) 2220 4019
E-Mail: hsosa ät congreso.gob.gt / über die Website http://www.congreso.gob.gt/gt/contactenos.asp
KOPIEN AN:
Örtliche Menschenrechtsorganisationen
Red de organizaciones por la abolición de la pena de muerte
c/o ICCPG
5a calle 1-49, Zona 1, Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
Telefax: (00502) 2230 1841 oder (00502) 2232 5121
E-Mail: iccpg ät iccpg.org.gt
Botschaft der Republik Guatemala
Herr Nelson Rafael Olivero Garzia
Joachim-Karnatz-Allee 45-47, 2. OG., 10557 Berlin
Telefax: 030-2064 3659
E-Mail: embaguate.alemania ät t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. April 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Spanish or your own language:
- expressing concern at the situation of public security and sympathy for the victims of crime;
- expressing deep concern that Guatemala is considering reactivating executions;
- urging the Guatemalan Congress not to approve Decree 06-2008 because it is in breach of the 2005 ruling of the Inter-American Court of Human Rights (Ronald Ernesto Reyes Raxcacó vs Guatemala, 2005); it introduces the element of "negative administrative silence", which is incompatible with the seriousness with which clemency requests should be treated; and, it fails to mention and define the criteria under which pardons are to be granted;
- urging the Guatemalan Congress not to approve Decree 06-2008, because the death penalty is the ultimate form of cruel, inhuman or degrading treatment or punishment and it has not been shown to have a special deterrent effect;
- expressing serious concern that Guatemala will join the USA as the only other country in the American continent to execute people.
- Quelle
- http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/FFB7AC8CAF83ABD5C125741100471Dc1?open
NADESHDA Mailbox e.V._ / 0211-9053863 (X.75) / 0211-9345453 (V.34)
http://www.nadeshda.org / Informationen aus Politik Umwelt Kultur
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