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Urgent action: Guatemala: Todesstrafe

Urgent Action

UA-Nr: UA-051/2008
AI-Index: AMR 34/004/2008
Datum: 27.02.2008

TODESSTRAFE

Guatemala

Mögliche Wiederaufnahme von Hinrichtungen
Am 12. Februar 2008 verabschiedete der Kongress von Guatemala das Dekret 06-2008, auch bekannt unter dem Namen "Gesetz über die Umwandlung von Todesurteilen" ("Ley Reguladora de la Conmutación de la Pena para los Condenados a Muerte"), das ein Verfahren einführte, mit dem zum Tode Verurteilte ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten richten können. Das Dekret 06-2008 ermöglicht die Wiederaufnahme von Hinrichtungen nach einem längeren Hinrichtungsstopp, da es keine Kriterien für ein Begnadigungsverfahren gab.

Das Dekret 06-2008 sollte am 26. Februar 2008 vom Kongress an den Präsidenten gesandt werden (laut Verfassung hat der Kongress nach der Verabschiedung eines Gesetzes zehn Tage Zeit, dem Präsidenten das Gesetz vorzulegen). Nach Erhalt des Dekrets hat der Präsident 15 Tage Zeit, sich gegen das Gesetz auszusprechen oder ihm zuzustimmen.

Im Jahr 2000 hatte der Kongress das Gesetz außer Kraft gesetzt, welches es zum Tode Verurteilten ermöglichte, den Präsidenten um Begnadigung zu bitten. Im Jahr 2005 befand der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (IACHR), dass Guatemala keine Hinrichtungen durchführen dürfe, wenn es kein Begnadigungsverfahren habe und legte die Kriterien für ein solches Verfahren fest.

Obwohl die Verabschiedung des Dekrets 06-2008 als der Versuch Guatemalas dargestellt wird, einem Teil des Urteils des IACHR nachzukommen, verstößt das neue Gesetz in Wahrheit gegen dessen Urteil und gegen internationale Menschenrechtsabkommen, zu deren Einhaltung sich Guatemala verpflichtet hatte:

Erstens führt das Dekret 06-2008 keine Kriterien aus, nach denen eine Begnadigung erfolgen muss, obwohl das Urteil des IACHR vorsah, dass der Staat Guatemala klare Kriterien ausarbeiten muss, nach denen über ein Begnadigungsgesuch entschieden wird. Damit bricht Guatemala die Amerikanische Menschenrechtskonvention, die aussagt, dass jedes Land die Urteile des IACHR befolgen muss. Zudem legt die Verfassung Guatemalas fest, dass internationale Menschenrechtsabkommen über nationalem Recht stehen.

Zweitens gilt laut Dekret 06-2008 das Gnadengesuch als "stillschweigend abgelehnt" und die Hinrichtung kann sofort stattfinden, wenn innerhalb von 30 Tagen keine Entscheidung des Präsidenten auf die Bitte um Umwandlung des Todesurteils erfolgt ist. Dies nennt man "stillschweigende Ablehnung". Unter den Bestimmungen des neuen Gesetzes wird dieses Stillschweigen des Staatspräsidenten wirkungsvoll als Mittel zur Beschleunigung von Hinrichtungen eingesetzt. Zusätzlich würde es dazu führen, dass keine Berufung mehr eingelegt werden kann, um Hinrichtungen zu stoppen. amnesty international hält es für völlig inakzeptabel, die stillschweigende Ablehnung des Präsidenten zu nutzen, wenn es, wie bei anhängigen Hinrichtungen, um das Recht auf Leben geht. Zudem ist das Stillschweigen gesetzlich nicht mit der Verpflichtung vereinbar, einzelne Kriterien aufzustellen, nach denen jeder Fall bewertet wird, und die in die Entscheidung einbezogen werden. Wenn ein Gnadengesuch stillschweigend abgelehnt würde, kämen die Behörden ihrer Verpflichtung nicht nach, ihre Entscheidungen gemäß den gesetzlich ausgearbeiteten Kriterien zu begründen. Darüber hinaus könnte die stillschweigende Ablehnung, wenn sie standardmäßig zu Hinrichtungen führt, auch zur Hinrichtung von Gefangenen führen, die gegen ihre Urteile Rechtsmittel bei internationalen Gremien eingelegt haben und deren Verfahren noch anhängig sind.

amnesty international ist sich der schwierigen Lage der öffentlichen Sicherheit in Guatemala bewusst. Bei über 5000 Morden im Jahr und einer Aufklärungsrate von weniger als einem Prozent herrscht wegen der mangelnden Sicherheit verständlicherweise große Angst in der Bevölkerung. Gegen die Todesstrafe zu sein, heißt nicht, die Folgen von Gewaltverbrechen zu entschuldigen oder zu kleinzureden. amnesty international tritt mit vielen nationalen und internationalen Organisationen für die Opfer von Gewaltverbrechen ein und empfiehlt seit vielen Jahren Änderungen im Hinblick auf politische Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, die mit den Menschenrechten übereinstimmen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Todesstrafe abzuschaffen, heißt, sie als destruktive politische Linie zu verstehen, die nicht mit weit verbreiteten Werten einhergeht. Auch besteht immer die Gefahr, dass eine unschuldige Person hingerichtet wird, und dies kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Todesstrafe wird oft aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in diskriminierender Weise verhängt. Sie schließt die Möglichkeit der Versöhnung und Rehabilitation aus. Sie unterstützt vereinfachende Antworten für das Leiden der Familie des Ermordeten und dehnt das Leiden auf die dem verurteilten Menschen nahestehenden Personen aus. Für die Todesstrafe werden Ressourcen benötigt, die man besser dafür verwenden könnte, etwas gegen Gewaltverbrechen zu unternehmen und den Betroffenen zu helfen. Sie ist Symptom einer Gewaltkultur und nicht deren Lösung. Sie ist ein Angriff gegen die Menschenwürde und sollte abgeschafft werden.

Derzeit haben 135 Länder - mehr als zwei Drittel aller Länder der Welt - die Todesstrafe gesetzlich oder in der Praxis abgeschafft. Darüber hinaus hat die Generalsversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2007 eine Resolution verabschiedet, die einen Hinrichtungsstopp fordert. Die Resolution wurde von einer überwältigenden Mehrheit von 104 Staaten - darunter auch Guatemala - verabschiedet. In der Resolution werden alle Staaten, die die Todesstrafe noch praktizieren, aufgefordert, internationale Standards zu achten, um Schutzmaßnahmen für die von einer Hinrichtung bedrohten Personen zur Verfügung zu stellen und einen Hinrichtungsstopp zu verfügen, mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Bitte schreiben Sie Luftpostbriefe, Telefaxe oder E-Mails, in denen Sie

  • Ihre Besorgnis über den Stand der öffentlichen Sicherheit in Guatemala ausdrücken und Ihr Mitgefühl für die Opfer von Verbrechen zum Ausdruck bringen;
  • jedoch tiefe Besorgnis darüber äußern, dass Guatemala in Betracht zieht, die Hinrichtungen wiederaufzunehmen;
  • den Präsidenten auffordern, sein verfassungsmäßig garantiertes Recht wahrzunehmen und ein Veto gegen das Dekret 06-2008 einzulegen, da es dem Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2005 zuwiderläuft ("Ronald Ernesto Reyes Raxcacó vs Guatemala, 2005"); es führt die Möglichkeit der "stillschweigenden Ablehnung" ein, die mit der nötigen Sorgfalt im Umgang mit Gnadengesuchen nicht vereinbar ist; und es definiert keine Kriterien, bei deren Erfüllung eine Begnadigung erfolgen sollte;
  • den Präsidenten auffordern, von seinem Vetorecht gegen das Dekret 06-2008 Gebrauch zu machen, da die Todesstrafe die schwerste Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Strafe ist und in den letzten zwanzig Jahren durchschnittlich zwei bis drei Länder jährlich die Todesstrafe abgeschafft haben und sie auch keine abschreckendere Wirkung gezeigt hat als andere Formen der Strafe;
  • tiefe Besorgnis darüber ausdrücken, dass Guatemala dann zusammen mit den USA das einzige Land auf dem amerikanischen Kontinent wäre, das Menschen hinrichtet.

APPELLE AN:

Präsident
Presidente de la República de Guatemala
Lic. +lvaro Colom
Casa Presidencial, 6ª Avenida, 4-18, Zona 1
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
(korrekte Anrede: Estimado Sr. Presidente)
Telefax: (00 502) 2383 8390
E-Mail: cartapresidente ät scspr.gob.gt

KOPIEN AN:

Örtliche Menschenrechtsorganisationen
Red de organizaciones por la abolición de la pena de muerte c/o ICCPG
5a calle 1-49, Zona 1
Ciudad de Guatemala, GUATEMALA
Telefax: (00502) 2230 1841 oder (00502) 2232 5121
E-Mail: iccpg ät iccpg.org.gt

Botschaft der Republik Guatemala
Herr Nelson Rafael Olivero Garzia
Joachim-Karnatz-Allee 45-47, 2. OG.
0557 Berlin
Telefax: 030-2064 3659
E-Mail: embaguate.alemania ät t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. April 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Spanish or your own language: - expressing concern at the situation of public security and sympathy for the victims of the crime; - expressing deep concern, however, that Guatemala is considering reactivating executions; - urging the President to exercise his constitutional power to veto Decree 06-2008 because it is inconsistent with the 2005 ruling of the Inter-American Court of Human Rights (Ronald Ernesto Reyes Raxcacó vs Guatemala, 2005); it introduces the element of "negative administrative silence", which is incompatible with the seriousness with which clemency requests should be treated; and, it fails to mention and define the criteria under which pardons are to be granted; - urging the President to exercise his constitutional power to veto Decree 06-2008, because the death penalty is the ultimate form of cruel, inhuman or degrading treatment or punishment, with an average of two to three countries per year abolishing capital punishment in the last two decades, and it has not been shown to have a special deterrent effect - expressing serious concern that Guatemala will join the USA as the only other country in the American continent to execute people.

Quelle
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/B6715E7A549C96F9C12573FD00528A9b?open

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29.02.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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