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Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Inkrafttreten der
UN-Behindertenrechtskonvention
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat das
Inkrafttreten der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen begrüßt. Für behinderte Menschen sei nun
die Umsetzung der Konvention von entscheidender Bedeutung, erklärte
Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für
Menschenrechte, aus Anlass des Inkrafttretens der Konvention am 3.
Mai. "Behinderte Menschen sind in allen Lebenslagen Rechtssubjekte",
so Bielefeldt. Die bisherige Behindertenpolitik, die vornehmlich auf
Fürsorge ausgelegt gewesen sei, müsse durch den rechtsgestützten
Ansatz ersetzt werden. Das medizinische Verständnis von Behinderung
habe die behinderten Menschen immer zum Objekt gemacht. "Die
Konvention bekräftigt nun, dass sie in allen Situationen als Subjekte
selbst bestimmter Lebensführung zu verstehen sind."
"Der Konvention liegt ein Verständnis zugrunde, das Behinderung
als normalen Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher
Gemeinschaft ausdrücklich bejaht", würdigt Bielefeldt die Konvention
weiter. Behinderung solle daher als Quelle möglicher kultureller
Bereicherung wertgeschätzt werden. Die konsequente Umsetzung der
Konvention biete deshalb große Chancen, erklärte Bielefeldt, zur
Humanisierung der Gesellschaft im Ganzen beizutragen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention tritt offiziell am 3. Mai 2008
in Kraft. Die UN-Generalversammlung hatte den Konventionstext im Jahr
2006 verabschiedet. Bisher haben 127 Staaten, darunter Deutschland,
die Konvention gezeichnet, 24 davon haben sie ratifiziert. Die
Ratifikation durch Deutschland steht noch aus.
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
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- Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
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