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## Nachricht vom 05.03.08 weitergeleitet
## Ursprung : k.merkle@gaia.de
## Ersteller: Abo-Service@amnesty.de
amnesty international Deutschland
PRESSEMITTEILUNGEN
Einladung zum Hintergrundgespräch in Berlin
Kein sicherer Schutz in Deutschland ? Auslieferung trotz
Asylanerkennung?
- wann
- 13. März 2008
11:00 Uhr
- wo
- Haus der Demokratie und Menschenrechte
Robert-Havemann-Saal
Greifswalderstraße 4
10405 Berlin
- wer
- Univ. Prof. Dr. Otto Lagodny
Strafrechtler, Universität Salzburg
Dr. Julia Duchrow
Asyl-Expertin, amnesty international
Berlin, 05. März 2008 - Ein sicherer Schutzstatus für Flüchtlinge in
Deutschland ist nicht das, was er verspricht. Immer wieder kommen
anerkannte Flüchtlinge in Auslieferungshaft, weil deutsche Behörden
den Auslieferungsanträgen anderer Staaten nachzukommen versuchen. Das
Gesetz ( 4 Satz 2 AsylVfG), das dies erlaubt, verstößt sowohl gegen
das Grundgesetz wie auch gegen EU-Recht und gegen die Genfer
Flüchtlingskonvention. Zu diesem Ergebnis kommt Univ. Prof. Dr. Otto
Lagodny, Experte für ausländisches und internationales Strafrecht an
der Universität Salzburg, in einem Gutachten im Auftrag von amnesty
international (ai).
Prof. Dr. Lagodny und ai-Asylexpertin Dr. Duchrow stellen das
Gutachten am 13. März 2008 in Berlin vor. Wir würden uns freuen, Sie
zu diesem Hintergrundgespräch begrüßen zu dürfen.
Das Gutachten ?Auslieferung trotz Flüchtlings- oder Asylanerkennung.
Gutachten zur Vereinbarkeit von 4 Satz 2 AsylVfG mit Völker-,
Europa- und Verfassungsrecht" (76 Seiten) erhalten Sie vorab über die
ai-Pressestelle.
Kontakt
amnesty international
Pressestelle
030/420248-306
presse@amnesty.de
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/E134169C8D8E2305C125740300423A0B?Open
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