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## Nachricht vom 01.02.08 weitergeleitet
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amnesty international Deutschland
PRESSEMITTEILUNGEN
Die Würde des Menschen ist unantastbar: Offener Brief zur möglichen
Wahl von Prof. Dreier zum Bundesverfassungsrichter
Herrn Jens Böhrnsen
Bürgermeister und Präsident des
Senats der Freien Hansestadt Bremen
Herrn Günther H. Oettinger
Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
31.01.2008
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Senatspräsident Böhrnsen,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Oettinger,
der Bundesrat soll am 15. Februar einen neuen Richter und
Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts wählen. Für dieses Amt
ist von der SPD Herr Prof. Horst Dreier vorgeschlagen worden. Als
Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts ist ein Aufrücken in die
freiwerdende Position des Präsidenten des Gerichts sehr
wahrscheinlich - eine für unseren Staat sehr hervorgehobene Position.
Als Menschenrechtsorganisation, die sich für das absolute
Folterverbot einsetzt und die Unantastbarkeit der Menschenwürde als
Grundlage unseres Staatswesens ansieht, fordern wir von allen
Repräsentanten des Staates, den Kern der Verfassung zu schützen und
zu verteidigen.
Wir wenden uns gegen jede Aufweichung des Folterverbots und
kritisieren deshalb die Kommentierung von Prof. Dreier zum Schutz der
Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG. Prof. Dreier stellt in RN 133
(Grundgesetz Kommentar, 2. Auflage, Band I, von 2004) fest, dass in
Fällen, in denen nur noch die Würde des Opfers oder die des Täters
verletzt werden kann, der ?Rechtsgedanke der rechtfertigenden
Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen? sei. Diese
Formulierung legt nahe, dass die Würde ein ?Gut? ist, welches in
Fällen, bei denen die Würde des einen Menschen und die Würde eines
anderen Menschen betroffen ist, abwägbar sei. Daraus ergibt sich in
diesen Ausnahmesituationen eine Kollision zwischen der
Achtungspflicht des Staates bezüglich der Menschenwürde und der
Schutzpflicht, die sich für den Staat aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt.
Die Achtungspflicht enthält dabei für den Staat unüber-schreitbare
Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum
Luftsicherheitsgesetz am 15. Februar 2006 diese Position deutlich
bekräftigt. Wir haben Herrn Prof. Dreier aufgefordert, sich
anlässlich seiner möglichen Wahl unmissverständlich zur
Unantastbarkeit der Menschenwürde zu äußern. Eine Antwort darauf
haben wir nicht erhalten.
Ein Richter, der den Schutz der Menschenwürde nicht eindeutig
verteidigt und damit in der Konsequenz auch das absolute Folterverbot
relativiert, ist für die Aufgabe eines Verfassungsrichters, oder gar
eines Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der den Kern der
Verfassung zu verteidigen hat, nicht geeignet.
Angesichts dieser gravierenden Bedenken fordern wir Sie auf, von der
Wahl Prof. Dreiers zum Richter am Bundesverfassungsgericht abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Lochbihler
Generalsekretärin
amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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