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## Nachricht vom 15.01.08 weitergeleitet
## Ursprung : k.merkle@gaia.de
## Ersteller: Abo-Service@amnesty.de
amnesty international Deutschland
PRESSEMITTEILUNGEN
Steinigungen im Iran - meistens trifft es Frauen
Berlin, 15. Januar 2008 - ?Die Steine dürfen bei einer Steinigung
nicht so groß sein, dass die Person getötet wird, wenn sie von einem
oder zwei davon getroffen wird, und auch nicht so klein, dass man sie
nicht mehr als Stein ansehen kann.? So steht es im iranischen
Strafgesetzbuch und so werden Steinigungen auch heute noch
vollstreckt. Obwohl der Iran 2002 zugesichert hat, keine Menschen
mehr zu steinigen, hat es seitdem mehrfach Hinrichtungen dieser Art
gegeben, zuletzt im Juli 2007. Das dokumentiert ein heute
veröffentlichter Bericht von amnesty international (ai).
?Steinigungen sind besonders grausam?, sagte Ruth Jüttner,
ai-Expertin für den Nahen Osten. ?Die Absicht ist klar: Der Tod durch
Steinigung soll langsam und qualvoll eintreten.? ai lehnt die
Todesstrafe uneingeschränkt ab und verurteilt jede Form der
Hinrichtung.
Der Tod durch Steinigung steht im Iran auf eine Tat, die in den
meisten Ländern nicht einmal strafbar ist: Ehebruch. Als Beweismittel
können die ?Erkenntnisse? des Richters ausreichen. Zudem gilt die
Zeugenaussage einer Frau nur, wenn mindestens zwei Männer sie
bestätigen. Bei der Steinigung werden Männer bis zur Hüfte und Frauen
bis unter die Brust eingegraben. Dann wird unter den Augen von
Richter, Zeugen und Schaulustigen die Steinigung vollstreckt.
Die Mehrheit der zum Tod durch Steinigung Verurteilten sind Frauen.
?Das liegt daran, dass Frauen in vieler Hinsicht diskriminiert sind?,
erklärte Jüttner. Für Frauen ist es schwerer, eine Scheidung zu
erreichen. Die Aussage einer Frau vor Gericht gilt nur halb soviel
wie die eines Mannes. Angehörige ethnischer Minderheiten verstehen
die Gerichtsprache Persisch oft nicht, andere können nicht lesen und
schreiben. Und vielen Frauen fehlt schlicht das Geld für einen Anwalt
? so gehen Steinigungen oft ungerechte Gerichtsverhandlungen voraus.
ai fordert die iranische Regierung auf, alle noch anstehenden
Steinigungen auszusetzen und die Anwendung der Todesstrafe durch
Steinigung sowie die Bestrafung von ?einvernehmlichen außerehelichen
sexuellen Beziehungen? auf Gesetzesebene endgültig abzuschaffen.
Zudem sollte der Iran als Unterzeichnerstaat des Internationalen
Paktes über bürgerliche und politische Rechte auf die Abschaffung der
Todesstrafe hinarbeiten.
Den vollständigen Bericht ?Iran - End executions by stoning?erhalten
Sie über die ai-Pressestelle oder unter www.amnesty.org.
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/F7838BB092D75028C12573D1002CA775?Open
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