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Urgent action: Tunesien: Drohende Folter

Urgent Action

UA-Nr: UA-189/2008-1
AI-Index: MDE 30/011/2008
Datum: 03.07.2008

DROHENDE FOLTER

Weitere Informationen zu UA-189/2008 (MDE 30/009/2008, 27. Juni 2008) Tunesien
Herr Ziad FAkraoui, 27 Jahre alt

Ziad Fakraoui ist, wie nun bekannt wurde, im 15 km südlich von Tunis gelegenen Mornaguia-Gefängnis inhaftiert. Seine Familie konnte ihn inzwischen besuchen, der Zugang zu einem Anwalt wird ihm jedoch verwehrt. Als sein Anwalt ihn am 3. Juli 2008 besuchen wollte, teilten ihm die Gefängniswärter mit, dies sei aus "medizinischen Gründen" nicht möglich, führten diese Begründung jedoch nicht weiter aus. Ziad Fakraoui befindet sich seit dem 25. Juni 2008 aus Protest gegen seine Festnahme im Hungerstreik.

Ziad Fakraoui wurde am 25. Juni 2008 im Haus seiner Familie in Tunis von Männern in Zivil festgenommen. Die Männer wiesen sich als Angehörige der Staatssicherheit aus und teilten seiner Mutter mit, dass sie ihn ins Innenministerium brächten. Erst am 2. Juli 2008 erfuhr seine Familie durch seinen Anwalt, wo er sich befindet. Die Familie durfte ihn noch am selben Tag im Mornaguia-Gefängnis besuchen.

Am 2. Juli 2008 informierte man die Anwälte von Ziad Fakraoui, dass man ihn ohne Beisein eines Anwalts am 28. Juni 2008 einem Untersuchungsrichter vorgeführt hatte und ihn der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation sowie der Anstiftung zum Terrorismus beschuldigte. Aus denselben Gründen hatte man ihn bereits 2005 festgenommen und dann im Dezember 2007 zu zwölf Jahren Haft verurteilt, die im Mai 2008 nach der erfolgreichen Einlegung von Rechtsmitteln auf drei Jahre verringert wurden. Ziad Fakraoui wurde am 24. Mai 2008 aus der Haft entlassen, da er dieses Strafmaß bereits verbüßt hatte. In dem Polizeibericht wird als Festnahmedatum der 26. Juni 2008 angegeben, ein Tag nach seiner tatsächlichen Festnahme.

Da niemand über den Verbleib von Ziad Fakraoui in Kenntnis gesetzt wurde, bedeutet dies, dass er länger als die nach tunesischem Recht maximal erlaubten sechs Tage ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten wurde.

Nach Paragraph 13 der tunesischen Strafprozessordnung dürfen Verdächtige von der Polizei oder der Nationalgarde nicht länger als drei Tage festgehalten werden. Auf Anordnung des Staatsanwalts kann diese Frist, "falls notwendig", um drei Tage verlängert werden. Die Behörden sind verpflichtet, die Gefangenen über die Verfahren gegen sie in Kenntnis zu setzen, ebenso über die Gründe und die Dauer ihrer Inhaftierung sowie über ihre Rechte, dazu gehört das Recht auf eine ärztliche Untersuchung während oder nach der Haft. Zudem müssen die Behörden ein Mitglied der direkten Familie über die Festnahme und Inhaftierung des Gefangenen unterrichten.

EMPFOHLENE AKTIONEN
Schreiben Sie bitte Faxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • die tunesischen Behörden auffordern, Ziad Fakraoui umgehend regelmäßigen Zugang zu seinem Anwalt zu gewähren und sicherzustellen, dass er in Haft weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird;
  • die Behörden auffordern, ihm regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und falls nötig, medizinische Betreuung zu gewähren;
  • bei den Behörden darauf drängen, Ziad Fakraoui umgehend freizulassen, sofern er keiner als strafbar erkennbaren Handlung angeklagt wird und umgehend ein faires Verfahren erhält;
  • an die Behörden appellieren sicherzustellen, dass die tunesischen Sicherheitskräfte Ziad Fakraouis Familie nicht drangsalieren;
  • eine umfassende und unparteiische Untersuchung zu den Anschuldigungen fordern, Ziad Fakraoui sei im Jahr 2005 gefoltert worden und an die Behörden appellieren, die Verantwortlichen für die mutmaßlichen Folterungen vor Gericht zu stellen;
  • die Behörden daran erinnern, das Tunesien als Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter dazu verpflichtet ist, Foltervorwürfen umgehend nachzugehen.

APPELLE AN

Innenminister
Rafik Haj Kacem
Ministère de l'Intérieur
Avenue Habib Bourguiba
1000 Tunis
TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 216) 71 340 888

Minister für Justiz und Menschenrechte
M. Béchir Tekkari
Ministry of Justice and Human Rights
31 Boulevard Bab Benat
1006 Tunis - La Kasbah
TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 216) 71 568 106

KOPIEN AN

Beauftragter für Menschenrechte im Justizministerium
Mr. Ridha Khemakhem
General Coordinator for Human Rights
Ministry of Justice and Human Rights
31 Boulevard Bab Benat
1006 Tunis - La Kasbah
TUNESIEN

Botschaft der Tunesischen Republik
S. E. Herrn Moncef Ben Abdallah
Lindenallee 16,
14050 Berlin
Fax: 030-3082 0683

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. August 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:

  • urging the Tunisian authorities to grant Ziad Fakraoui immediate and regular access to his lawyer, and to ensure that he is not tortured or otherwise ill-treated in detention;
  • calling on the authorities to give him regular access to his family and any medical treatment he may require;
  • urging the Tunisian authorities to promptly charge Ziad Fakraoui with a recognizably criminal offence and bring him before a court in fair proceedings, or to release him;
  • calling upon the authorities to ensure that Ziad Fakraoui's family are not harassed by Tunisian security forces;
  • calling for a thorough and impartial investigation into allegations that Ziad Fakraoui was tortured in 2005, and that those found responsible are brought to justice;
  • reminding the authorities that as parties to the UN Convention against Torture, they are obliged to promptly investigate any allegations of torture.
    Quelle
    http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/27249A5969CFD2CCC125747C0065C634?open

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16.07.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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