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Urgent action: Sudan: Drohende Folter / Drohendes "Verschwindenlassen"

Urgent Action

UA-Nr: UA-173/2008
AI-Index: AFR 54/029/2008
Datum: 19.06.2008

DROHENDE FOLTER / DROHENDES "VERSCHWINDENLASSEN"
Sudan

Frau Zubeida Sandal Hajjar, Anfang 30
Hashem Abdel Shakour Haslem, ihr neun Monate alter Sohn
Frau Zahra Sandal Hajjar, Ende 20-jährige Schwester von Zubeida Sandal Hajjar

Zubeida Sandal Hajjar, ihr neun Monate alter Sohn Hashem Abdel Shakour Haslem und ihre Schwester Zahra Sandal Hajjar wurden am 8. Juni 2008 von Angehörigen des Geheimdienstes "National Intelligence and Security Services" (NISS) in Khartum festgenommen. Sie sollen sich in einer NISS-Hafteinrichtung befinden, wo sie in Gefahr sind, misshandelt und gefoltert zu werden oder dem "Verschwindenlassen" zum Opfer zu fallen.

Zubeida Sandal Hajjar ist mit Abdel Shakour Hashim Derar verheiratet, einem Rechtsanwalt und Mitglied der Anwaltsvereinigung "Darfur Bar Association". Er war am 14. Mai 2008 in Khartum von NISS-Angehörigen unter dem Verdacht festgenommen worden, an einem Angriff der bewaffneten Oppositionsgruppe "Justice and Equality Movement" (JEM) auf die Hauptstadt beteiligt gewesen zu sein (s. UA 139/08 vom 23. Mai 2008). Er wird ohne Kontakt zur Außenwelt an einem geheimgehaltenen Ort festgehalten. Die beiden Frauen sind außerdem Schwestern des JEM-Kommandanten Suleiman Sandal Hajjar.

Am 8. Juni 2008 erschienen mehrere NISS-Agenten in Zivil bei Zubeida Sandal Hajjar zuhause in Khartum und baten sie, mit ihnen zu kommen. Als Erklärung gaben sie an, ihre Ehemann wolle seinen kleinen Sohn sehen. Zubeida Sandal Hajjar nahm daraufhin ihr Baby mit und bat ihre Schwester Zahra Sandal Hajjar, sie zu begleiten. Seitdem fehlt jede Spur von den beiden Frauen und dem Jungen. Am 11. Juni 2008 erkundigte sich ein Verwandter in der Zentrale des NISS nach den Frauen und dem Baby, erhielt aber die Auskunft, man habe dort keine Informationen über die drei. Menschenrechtsverteidiger haben Amnesty International gegenüber jedoch angegeben, dass ehemalige Gefangene die Schwestern und das Baby in einer Hafteinrichtung des NISS in Khartum gesehen hätten. Dort sollen sie keinen Kontakt zur Außenwelt haben. Amnesty International befürchtet, dass Zubeida Sandal Hajjar, ihr neun Monate alter Sohn Hashem Abdel Shakour Haslem und ihre Schwester Zahra Sandal Hajjar festgehalten werden, um Druck auf Abdel Shakour Hashim Derar auszuüben oder um Informationen über ihren Bruder zu erpressen.

Amnesty International ist in großer Sorge um die beiden Frauen und das Baby und fordert die sudanesischen Behörden auf, sicherzustellen, dass sie ausreichend mit Nahrung und Wasser versorgt und, falls erforderlich, medizinisch betreut werden, sowie Kontakt zu ihren Familien und juristischem Beistand erhalten.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Der Konflikt in Darfur brach 2003 aus, nachdem die Oppositionsgruppen "Sudan Liberation Army" (SLA) und "Justice and Equality Movement" (JEM) 2003 den bewaffneten Kampf gegen die sudanesische Regierung aufgenommen hatten, um so gegen ihre Ausgrenzung und die Unterdrückung nicht-arabischer Gruppen in Darfur zu protestieren. Am 10. Mai 2008 griff die JEM Ziele in den Außenbezirken von Khartum an. Dieser Angriff leitete eine neue Phase des Konflikts in Darfur ein, weil zum ersten Mal eine bewaffnete Gruppe die Außenbezirke der Hauptstadt erreicht hatte. Zahlreiche JEM-Mitglieder sollen bei dem Angriff getötet worden sein und viele weitere Personen wurden von der Polizei oder dem Geheimdienst festgenommen, weil man sie verdächtigt, an dem Angriff beteiligt gewesen zu sein.

Lange Haft ohne Kontakt zur Außenwelt ist auf der Grundlage internationaler Menschenrechtsstandards wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), den der Sudan ratifiziert hat, verboten. In Artikel 9 des IPBPR heißt es, dass jeder, der unter dem Vorwurf einer strafbaren Handlung festgenommen worden ist oder in Haft gehalten wird, unverzüglich einem Richter vorgeführt werden muss. Obwohl das sudanesische Strafgesetzbuch Schutzmaßnahmen gegen die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt vorsieht, erlaubt | 31 des "Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte" (National Security Forces Act), dass die Sicherheitskräfte Personen bis zu neun Monate ohne Überprüfung durch die Justizbehörden in Haft halten können - ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage oder Vorführung bei der Staatsanwaltschaft oder einem Richter. Eine derartige Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt leistet Folterungen Vorschub. Amnesty International hat immer wieder die Bestimmungen des Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte kritisiert.

EMPFOHLENE AKTIONEN
Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • die Behörden auffordern, den Aufenthaltsort von Zubeida Sandal Hajjar, ihrem neun Monate alten Sohn Hashem Abdel Shakour Haslem und ihrer Schwester Zahra Sandal Hajjar bekanntzugeben;
  • fordern, dass die beiden Frauen sofort freigelassen werden, sofern man sie keiner erkennbar strafbaren Handlung anklagt;
  • fordern, dass Zubeida Sandal Hajjar, ihr Sohn und ihre Schwester Kontakt zu Rechtsanwälten erhalten und Familienbesuche empfangen dürfen;
  • die Behörden auffordern sicherzustellen, dass die Gesundheit und Sicherheit der beiden Frauen und des Kleinkinds gewährleistet werden;
  • ebenfalls fordern, dass das Baby in der Haft nicht gegen den Willen seiner Mutter von ihr getrennt wird;
  • um die Zusicherung bitten, dass die beiden Frauen und das Baby menschenwürdig behandelt und weder misshandelt noch gefoltert werden;
  • die Behörden auffordern, | 31 des Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte abzuschaffen, welcher eine Inhaftierung von bis zu neun Monaten gestattet, ohne dass ein Gericht die Haftgründe prüfen muss.

APPELLE AN

Justizminister
Mr Abdel Basit Sabderat
Minister of Justice
Federal Ministry of Justice, PO Box 302, Khartoum, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 1 837 70883

Innenminister
Mr Ibrahim Mohamed Hamed
Federal Ministry of the Interior
PO Box 2793, Khartoum, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 1 8377 6554

Kopien an

Menschenrechtsbeauftragter der Regierung
Dr Abdel Moneim Osman Taha
Rapporteur, Advisory Council for Human Rights, Khartoum, SUDAN

Leiter des Staatsanwaltschaft im Bundesstaat Khartum
Mr Babiker Abdulatif
Head of the General Prosecution Attorney Bureau for Khartoum State, SUDAN Fax: (00 249) 183 770883

Leiterin des parlamentarischen Menschenrechtsaussusses
Dr Priscilla Joseph
Chair of the Human Rights Committee, National Assembly, Omdurman, SUDAN Fax: (00 249) 187 560 950

Botschaft der Republik Sudan
S. E. Herr Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: mail ät sudan-konsulat.de
Fax: (00 249) 1 8377 08 83

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Juli 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

Quelle
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/5ABBAC992EC3B23BC1257472005A8745?open

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26.06.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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