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Urgent action: Aegypten: Abschiebung / Drohende Folter und Misshandlung

Urgent Action

UA-Nr: UA-165/2008
AI-Index: MDE 12/011/2008
Datum: 12.06.2008

ABSCHIEBUNG / DROHENDE FOLTER UND MISSHANDLUNG
Ägypten:

bis zu 1400 Asylsuchende aus Eritrea

Die ägyptischen Behörden haben in der Nacht des 11. Juni 2008 eine Gruppe von etwa 200 Asylsuchenden nach Eritrea abgeschoben. Derzeit treffen sie Vorbereitungen für die Abschiebung von weiteren 1400 Personen. In Eritrea sind die Abgeschobenen in Gefahr, misshandelt und gefoltert zu werden. Das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) in Ägypten erhält keinen Zugang zu den Eritreerinnen und Eritreern, um ihre Asylanträge zu prüfen. Die ägyptischen Behörden planen offenbar zur Abschiebung von Asylsuchenden mehrere Sonderflüge nach Eritrea.

Eine Gruppe von 169 Eritreerinnen und Eritreern könnte bereits am 12. Juni 2008 abgeschoben werden. Sie wurden von der Polizeiwache "Nasr al Nuba" in der Stadt Aswan, wo sie inhaftiert waren, in das Lager der Sicherheitskräfte in Shallal südlich von Aswan verlegt. Hunderte eritreische Asylbewerber sind in mehreren Polizeiwachen in der Nähe von Aswan inhaftiert. Zahlreiche weitere befinden sich im Gefängnis von Al-Qanater unweit der Hauptstadt Kairo. Etwa 700 Personen werden in den Städten Hurghada und Marsa Alam am Roten Meer in Haft gehalten. Rechtsanwälte der in Aswan inhaftierten Asylsuchenden gehen davon aus, dass 200 der in Hurghada Inhaftierten nach Aswan gebracht worden sind, um ihre Abschiebung vorzubereiten.

Die 200 am 11. Juni 2008 abgeschobenen Asylbewerber hatten sich im Lager Shallal in Aswan befunden. Man teilte ihnen mit, sie würden zum UNHCR-Büro nach Kairo gebracht. Ihre Anwälte versuchten noch am selben Abend Kontakt mit ihnen aufzunehmen, um ihnen Nahrungsmittel und Medikamente zu bringen, konnten aber nicht zu ihnen gelangen. Die Eritreerinnen und Eritreer wurden zum Flughafen gebracht und auf einem Sonderflug der Fluggesellschaft EgyptAir nach Eritrea geflogen.

Die Mehrzahl der Asylsuchenden, die nach Eritrea abgeschoben werden, ist in Gefahr, willkürlich für Wochen oder gar Jahre unter unmenschlichen Haftbedingungen inhaftiert zu werden, ohne dass man ihnen den Kontakt zur Außenwelt erlaubt. Zudem besteht die Gefahr, dass sie misshandelt oder gefoltert werden, vor allem, wenn sie zu denen zählen, die versuchen, sich durch Flucht dem Wehrdienst zu entziehen.

Seit Ende Februar 2008 sind größere Gruppen von Asylsuchenden aus Eritrea in Ägypten eingetroffen, entweder über den Sudan oder über den Seeweg über die Stadt Hurghada. Andere sind zwar vom UNHCR im Sudan als Flüchtlinge anerkannt worden, fliehen aber von dort, weil sie fürchten, von den sudanesischen Behörden nach Eritrea abgeschoben zu werden.

In Aswan hat man Hunderte von eritreischen Asylbewerbern angeklagt, die Grenze nach Ägypten illegal übertreten zu haben. Sie wurden zu Haftstrafen von einem Monat verurteilt, die man zur Bewährung aussetzte. Auf Anordnung des Innenministeriums hielt man sie jedoch in Verwaltungshaft - ein Verfahren, das durch die ägyptischen Notstandsgesetze ermöglicht wird.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Aufgrund der Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen in Eritrea empfiehlt das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) derzeit allen Regierungen, "abgelehnte Asylbewerber nicht nach Eritrea abzuschieben und ihnen ersatzweise Schutz zu gewähren".

Amnesty International sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Asylsuchende, die nach Eritrea abgeschoben wurden, ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und gefoltert worden sind. Zwei Asylbewerber, die am 14. Mai 2008 von den deutschen Behörden nach Eritrea abgeschoben wurden, soll man nach ihrer Ankunft dort festgenommen haben. Seitdem sind sie nicht mehr gesehen worden. Ein weiterer Asylbewerber, der im November 2007 aus Großbritannien abgeschoben worden war, saß unter unmenschlichen Haftbedingungen im Gefängnis und wurde misshandelt, bevor man ihn wieder freiließ.

Tausende Menschen werden in Eritrea auf unbestimmte Zeit ohne Kontakt zu Außenwelt an nicht bekannten Orten ohne Anklage oder Verfahren festgehalten. Sie befinden sich in Haft, weil sie angeblich gegen die Regierung arbeiten, verbotenen evangelikalen Kirchen oder anderen Religionsgemeinschaften angehören oder sich der Einberufung zum Militär entziehen und versuchen, das Land zu verlassen.

In Eritrea ist der Militärdienst für alle Männer und Frauen zwischen 18 und 40 Jahren obligatorisch und die Wehrpflicht ist zeitlich nicht begrenzt. Es ist nicht möglich, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern; und wer sich dem Militärdienst entzieht, wird normalerweise mit Folter bestraft. Dabei wird die Person über lange Zeiträume in einer schmerzhaften Position, dem sogenannten "Hubschrauber", gehalten.

EMPFOHLENE AKTIONEN
Schreiben Sie bitte E-mails, faxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • die ägyptischen Behörden auffordern, alle Abschiebungen von Asylbewerbern nach Eritrea sofort zu stoppen;
  • an die Behörden appellieren, Ihren Verpflichtungen im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe einzuhalten und keine Asylsuchenden nach Eritrea abzuschieben, wo ihnen Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen;
  • darauf dringen, dass den Asylsuchenden aus Eritrea umgehend der Kontakt zum UNHCR in Ägypten ermöglicht wird, um ihre Asylanträge vom UNHCR prüfen zu lassen.

APPELLE AN

Innenminister
Minister Habib Ibrahim El Adly
Ministry of the Interior
25 Al-Sheikh Rihan Street
Bab al-Louk, Cairo, ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 20) 2 279 0682
E-Mail: moi ät idsc.gov.eg

KOPIEN AN
Aussenminister
Minister Ahmed Ali Aboul Gheit
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Maspiro
Cairo, ÄGYPTEN
(korrekte Anrede : Dear Minister)
Fax: (00 20) 22 574 8822
(00 20) 22 390 8159
(00 20) 22 574 9533
E-Mail: minexter ät idsc1.gov.eg

Staatlicher Menschenrechtsrat
Ambassador Mokhless Kotb
Secretary General
National Council for Human Rights
1113 Corniche El Nil, Midane Al Tahrir
Specialized National Councils Building - 11th floor, NDP Building, Cairo, ÄGYPTEN Fax: (00 20) 2 2574 7497
E-Mail: nchr ät nchr.org.eg

Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S. E. Herrn Mohamed Abdelhay M. Elorabi
Stauffenbergstraße 6 - 7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy ät egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Juli 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

Quelle
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/C6B7C90294FCD79DC125746B005427dc?open

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18.06.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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